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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 173 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
stellte, die sich auf die Eignung des Herzogs zum herzoglichen Amte bezogen und von zwei Landherren als Bürgen bejahend beantwortet, in früherer Zeit auch beschworen wurden. Gegen ein Entgelt räumte der Bauer den Stein, welchen der Herzog bestieg, indem er ein entblößtes Schwert nach allen Richtungen schwang, dadurch seinen Willen kundgebend, allen Bewohnern des Landes ein gerechter Richter zu sein. Der Charakter der Einzelheiten dieses Rituales ist wahrscheinlich ein initiatorischer. Der Herzog wurde

. I, 318). Beide Berichte Betreffen die Erhebung H. Mnnhard's 1286. **) Nach Ottolar und Johann von Viktrmg war bte Funktion des auf dem Flirstenstein sitzenden Bauern auf ein bestimmtes Fam.liengrundstück, nach der Urtatbe von 1414 (Schwind «ni, Dopsch. N. 167) auf eine Hube zu Blasenbors radiziert, auf welcher oder welcher zunächst der Fürstenstem stand. Der bäuerliche Wächter des Fitrstensteines ist also wohl an die Stelle des priàlichen getreten. In genannter Urkunde Hecht der Bauer ,, Schatter

'(mt Wort slowenischen llriprunas, welches vielleicht harnspex bedeutet; vgl. Goldmann, Die Einführung der deutschen Herzogsgeschlechter Kärntens in den slowenischen Stammcsverband 216 A. 3). Später wird der Bauer „Herzog' oder „Herzogbauer genannt; er gehörte zu den sog. Edlingern aus dem niederen Amt der Herrschaft Stein im Jauntal. §•14: 337 dingungen geknüpft sei, deren Vorhandensein erst noch in formeller Weise konstatiert werden müsse. Während des ersten Jahrh.s nach Errichtung des deutschen

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