eine w i r t li s c li a ft, 1 i c h e Einheit 19 ), und zwar eine bestimmte I an d w ir th s eh afti i eh e Einheit, eben eine landwirthschaftliche „Besitzung', e i n 5j Hof'; die einzelnen Bestandteile sind also ..wirtliscliaitlicli zusammengehörige', eben ,,Hofbestandtheile', insoferae sie nämlich durch ihre „landwirthschaftliche Zweck bestimmung' za einem gewissen Hof-Ganzen mittlerer Grösse ..verbunden', „zugetheilt' sind, § 2, 3 H.B. G. (ob. IV). Als solche wirtschaftliche Einheit
, als Hof mittlerer Grösse, kann übrigens unter Umständen selbst ein (behauster) „Iheil' einer derartigen grösseren Gesammtbeit sich darstellen, in welchem Falle derselbe einen besonderen Buchkörper in besonderer Ein lage bilden kann, § 14 H.G.B. 20 ). Ganz ähnlich dem Gutsbestandblatte 21 ) der Grundbücher haben die Höfebuch-Einlagen--), als „Grundblätter', den „Be sitzstand'' 23 ) (§ I L 50), den Hofbestand (§ 29, 51 H.B.G.), das heisst den Hof und die sogenannten „Hofbestandtheile
' nach Individualität und Qualität genau aufzuführen, und zwar ,,die Conscriptionsnummer des Hofes,... sowie den allfälligen Hof namen, ferner die Hofbestandtheile unter Anführung der Bau- und Grundparcellen in arithmetischer Reihenfolge mit Beifügung der Culturgattung, der etwaigen örtlichen Benennung', ja selbst „des Flächeninhaltes und Reinertrages 24 ) nach Maassgabe des Operates des Grundsteuerkatasters zu enthalten', § 20, 37, 14, 11 H. B.G. Als „Hofbestandtheile' oder, wie gesagt, vielmehr als rechtliche