¬Die¬ bairischen Illuminaten und der Clerus im Burggrafenamte und Vintschgau während der Jahre 1806 - 1809
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Author:
Ladurner, Josef ; Piffrader, Josef [Hrsg.] / nach Josef Ladurners hinterlassenen Schriften von Josef Piffrader
Place:
Innsbruck
Publisher:
Veriensbuchhandl.
Physical description:
182 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Tirol ; z.Geschichte 1805-1809
Location mark:
II 102.158
Intern ID:
240636
— OL — Diese und ähnliche Verfügungen beurkundeten tmt M deutlich, daß die „Policia ecclaiiaatiöaV wie schon Papst Pius VII. in einem seiner Breve an die tirolischen Wischbfe bemerkte, einen sehr weiten Spielraum der Aus? legung gestatteten. Denn dazu gehörte permöge des Machtspruches der Fürsten,, die Ordnung des Gottesdienstes, die Bestimmung der Zeit, des Ortes und des Altares zur Entrichtung des hl. Meßopfers, die Bewilligung des Gebetes der Gläubigen in der Kirche und der Gattung
von Partschins machte Vas Verbot des Rosenkranzes, am 28. Februar bekannt, betete, aber fortan so viele „Vater unser" und „Ave", wie viele zu einem Rosenkränze erforderlich waren. Diesem Verbote gehorchten auch manche andere Seelsorger nicht. So ließ sich z. B, selbst Propst Joh. Rep. v Buol in;'Bozen nicht irre machen, Nachmittags in der Kirche den Rosenkranz zu beten. Als er kategorisch aufgefordert wurde, sich deswegen zu rechtfertigen, erwiderte er: „Ich bete den Rosenkranz, 1. weil diese Andacht
zur göttlichen Mutter in der katholischen Kirche schon lange in Uebung war; 2. weil , diese Andacht im bairischen Katechismus nicht blos erlaubt, sondern auch anempfohlen ist, und 3. weil nach der neuen Kirchenordnuug für jeden verlangten Rosenkranz ein Groschen zu bezahlen ist, und folglich der Rosenkranz erlaubt sein muß. Auch Jud, der Substitut des köuigl. Spezialkommissärs, erfüllte pünktlich, die ihm zurückgelasseneu Befehle. Da sich nun immer keine Einwirkung des Provikar Schuster in das untere