¬Die¬ Vorgänge am Innsbrucker Hof : (1478 - 1488).- (¬Die¬ geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich und ihre Beziehungen zur Schweiz ; T. 1)
22 die zu scharfen Verwarnungen seitens Sigmunds l ) und anscheinend gar zu vorübergehender Suspendierung Oswalds im Amte eines Land vogtes führten *). Am 31. Oktober 1486 nämlich ernannte Sigmund Wilhelm von Rappoltstein zum obersten Hauptmann und Landvogt in seinen vor dersten Landen mit einem Solde von 1700 fl. bis auf Widerruf 2 ). Doch ließ sich der Erzherzog noch einmal auf die reumütigen Bitten des Grafen hin zur Rücknahme seiner Maßregel bestimmen, indem er ihm unterm 6. Dezember 1486
zuerst die Hauptmannstelle 3 ) und so-, dann anfangs 1487 (ebenfalls für sechs Jahre) die Landvogtei zurück gab 4 ). In dieser stark unterhöhlten Position wagte Graf Oswald die verräterischen Beziehungen mit Bayern aufzunehmen, durch die so wohl er wie sein ganzes Geschlecht finanziell und moralisch ge brochen wurden. ’) Finden wir schon Tadelsvoten 1483, C.-B. 83, p. 135, so beklagt sich Sigmund am 11. Juni 84, daß 0. widerrechtlich Verleihungen der österr. Güter derer v. Weißenburg, Wart etc
. vornehme, C.-B. 84,p. 102; Befehl an den Hub meister Diebold v. Pfirt, darauf Aufsehen zu haben, 1. c., p. 102/3, eod. die; Sig munds Befehl, daß alle diejenigen, die v. Tierstein Lehen,jherrührend von denen v. Aarburg etc. erhalten, dem Grafen die Briefe wiederantworten u. bei Sigmunds Lehenspflicht bleiben sollen, 16. Juni, 1. c., p. 104; vgl. z. B. Fürst. II.-B. VII, er, 27 a , u. St.-A. Innsbr., Urk. 8295, 16. Nov. 1483. 2 ) Schon am 23. Juni 1484 beauftragte Sigmund Hilprand Rasp, mit Oswald
v. Tierstein, über den viele Klagen einliefen, ernstlich zu reden und ihm vorzu schlagen, er möge von der Landvogtei abstehen, gegen ein jährl. Dienstgeld v. 2—300 fl. Nehme Oswald dies Anerbieten an, solle sich Rasp mit Casp. v. Mörs- berg wegen Übernahme der Landvogtei besprechen, C.-B. 84, p. 151—156. Auch im folgenden Jahre warnt ihn Sigmund öfters wegen seiner vielen Händel, C.-B. 85, p. 14 f., p. 22—26. — Bürgschaft Oswalds s. Sch. A. R. II, 589. Ernennung W. v. Rappoltsteins zum Landvogt etc
. (C.-B. 86, p- US—120), nachdem Sigmund Oswald unterm 23. Febr. 86 aufs ernstlichste gemahnt hatte, die Landvogtei entweder selbst oder durch einen Statthalter zu versehen, C.-B. 86, p. 171. — Die Abrechnung mit dem früheren Landvogt ergab für Oswald ein Guthaben v. 2000 fl., die zu je 1000 fl. auf 2. Febr. u. 24. April 87 zu bezahlen waren, C.-B. 86, p. M (Schulden). Rappoltstein erscheint als Landvogt z. B. C.-B. 86, p. 222, 21. Dez. (Em- bietten). 3 ) Anzeige Sigmunds an den Landvogt im Elsaß, er habe Graf