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Title A - Z
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Books
Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 223 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Buchenstein, Caprile <3. i. 1319 bis 1326 oder als Karl von Mähren, Bruder des Herzog Johann Heinrich, Grafen von Tirol und dann Ludwig der Brandenburger selbst Graf von Tirol die Hauptmannschaft über Belluno und das Cadore innehatten d. i. 1337 bis 1354 1 ). Im J. 1349 war Caprile jedenfalls in der Gewalt des Konrad Gobi, Karl IV., Haupt mannes von Belluno, der dortselbst die Huldigungen der umliegenden Gemeinden für Belluno entgegennahm und von 1350 bis 1353 gleichzeitig

auch Buchenstein im Auftrage Karl IV. besetzt hatte 2 ). Wir hören auch im ganzen 14. Jh. nichts mehr von einer Zugehörigkeit von Caprile zur Grafschaft Görz oder Tirol. Jedoch ist auch später wieder das ganze Gebiet von Belluno und damit auch Caprile unter der direkten Botmäßigkeit der Landesherren von Tirol gestanden, nämlich von 1364 bis 1386 3 ), dann 1413 bis 1420 in jener des Grafen Heinrich von Görz 4 ), worauf es endgültig dem venetianischen Staate einverleibt wurde. Auf eine der bezeichneten Phasen

bezieht sich Jedenfalls die Angabe der Capriler vom J. 1460, die Eingangs dieses Absatzes mitgeteilt wurde. Böhmer-HTA«!, Reg. Imp. VXII Register S, 643 u. 648. Haug in Forsch, u. Mitt. z. Gesch. v. Tirol etc. 3, 282 tu . 302; 4, 41. — Czörnig, Görz S. 535. s ) Böhmer, Acta imp. sei. 571 f.; Verei, Marca Trevig. 12 S. 129. ') Egger, Gesch. Tirols 4, 414, 428, 435, 437, 441. 4 ) Czörnig, Götz S. 556. S40

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Books
Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 252 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Abhängigkeit der Gerichtsuntertanen von der Gerichtsherrschaft andeuten soll. Wie die Vogtei über das Stift Sonnenburg seit der Mitte des 15. Jh. aus dem rechtmäßigen Besitz der Bischöfe von Trient in den tatsächlichen der Grafen von Tirol übergegangen ist, habe ich bereits oben S. 514 beiläufig angedeutet. Die letzten Akten, in welchen Trient an dieser Vogtei erinnert, datieren aus dem 3. 1458, sind aber bezeichnender Weise nicht gegen die tirolische Regierung, sondern gegen die Ansprüche des Bischof Kusa

von Brixen gerichtet. Solange das Gebiet der Grafen von Görz, in dem das Stift und Hofgericht Sonnenburg liegt, selbständig war, kam dem tirolischen Vogteiverhältnisse über Sonnenburg eine gewisse terri torialrechtliche Bedeutung zu. Noch im J. 1494 hat K. Maximilian als des Stiftes „rechter Vogt und Schirmherr' Rechte desselben gegen Übergriffe des Grafen Leonhard von Görz verteidigt 4 ). Seit der Vereinigung der görzischen Lande mit Tirol (1500) mündete aber diese Vogteigewalt in die allgemeine

Landeshoheit der Grafen von Tirol ein. Wie das bereits oben besprochene Immunitätsprivileg von angeblich 1120, das aber erst im 13. Jh. geschrieben worden ist, für diese Zeit angibt und wie es auch 1 ) IStA. Stift Sonnenburg Urk. „Nikiaus der Jude unser Richter daselben', d. i. in Sonnen burg, wird auch 1387 erwähnt, Arch, A. Adige 16 S. 108. a ) Siehe das Urbar von 1320, AöG. Bd. 40 S. 7 u. 61. 8 ) IStA. Stift Sonnenburg Akten VI, 1. Die Namen dieser Hofrichter von 1550—1770 sind: Hier. Sulzner, Frana

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