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Books
Category:
History
Year:
1849
¬Die¬ Stadt Bozen und ihre Umgebungen
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Page 61 of 252
Author: Weber, Beda / Beda Weber
Place: Bozen
Publisher: Eberle
Physical description: 472, XIII S.
Language: Deutsch
Notations: Ansicht und Kt. fehlt! ; In Fraktur
Subject heading: g.Bozen <Region> ; z.Geschichte
Location mark: II 302.923
Intern ID: 501433
MS und der geistlichen Ordnung. Der Landesfürst ist der einzige Patron der Pfarrkirchen, und hat das Recht, die erwählten Pfarrer zu bestätigen, aber diese, darf die Gemeinde nur so lange behalten als sie sich wohl be tragen, und Residenz halten, die unerläßlich noth»g ist. Der Unterhalt der Pfarrer flicht aus den Händen der Gemeinde, welche die Stiftungen und Gefalle der Pfründe verwaltet, und den Uberschuß sich selbst zuwendet. Alle geistliche Zufallsgebühren Horm auf. Eben so wenig dürsen

die Benefizien und Pfarrer erben oder liegende Güter ankaufen. Die Klöster werden ganz abgethan, oder wenigstens verhalten, ihre Mitglieder umsonst auf zunehmen. Niemand darf sich bei ihnen um Geld em- fpründen, das auf diese Weife für die Gemeinde verloren geht/ AlleS Sammeln.und Betteln der Priester soll ab sein, und die Bettelorden, welche dem gemeinen Mann das Brot vom „Maul' wegnehmen, verschwinden ganz. Die Hinterlassenschaft der -Pfarrer dient unter der Ver waltung der Gemeine zur Bezahlung

aller Schulden des Verstorbenen. Der Rest wird erst den Verwandten aus geliefert, und wo diese fehlen zur Hälfte der Gemeinde, zur Hälfte der Kirche zugewendet.' Diese Eingabe an den Landesfürsten wurde mit weit mehr Zuversicht gemacht als alle früheren Forderungen, da man in damaliger Zeit allgemein eine geistliche And kirchliche Form erwartete, und der Landesfürst Erzherzog Ferdinand selbst mit manchen der oben genannten For derungen einverstanden war oder es zu sein schien. Da zu gleich die Bischofssitze

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