¬Die¬ Südtiroler Notariats-Imbreviaturen des dreizehnten Jahrhunderts ; T. 1. - (Acta Tirolensia ; Bd. 2)
der Städte Erb leihen, die für den Beliehenen günstiger waren, als speciell die-kirchlichen Emphy- teusen, ähnlich wie sich in Deutschland die Leihen zu Burgrecht aushildeten. Aus Südtiro] liegen zwei interessante Documente über, die Anlage städtischer Gründun gen vor. Bischof Conrad verlieh 1189 Oct. 13 4 ) den Bewohnern des Subburgiums von Egna, welches er gegründet hatte, ihre Häuser zu Erbpacht, und als später dieser Markt .durch Ueberschwemmiuigen der Etsch und wohl auch des wilden Kal- ditscher
Baches zerstört worden war, verlegte ihn Bischof Albert etwas südlicher durch Gründung des burgurn novuin Egue, des heutigen Neumarkt 2 ). Li beiden Fällen, werden die Ansiedler mit einer Anzahl bischöflicher Baugründe zu Erb pacht belieben; das Gebäude hatte der Pächter aufzuführen. Grund und Boden der städtischen Siedelungen stand wie in Deutschland 3 ) so auch in Südtiro] und häufig auch in italienischen Städten im Eigentume einiger weniger meist geist licher Grundherrn, welche ihn an die Bürger
appo i Longobardi Sitzungsber. der Wiener Akad. 35, 434 f. ■ ! 3 ) Ygl. Ludo Hartmann Mittheil. des Inst. f. österr. Gescbf. 11, 365: Fertile 4, 297, ' j 4 ) Fertile 4, 639 L, Schupfer a. a, 0. 474 f. ; E ) Schupfer 405 f., 463 f., 468 f. Seine Lage entsprach der geminderten Freiheit der ! freien Hintersassen in Deutschland.' • 6 ) Gewohnheifcsrechtlich aber hatte sich die Emphyteusis derart -weiter gebildet, dass d'er Zweifel im Ì3. Jabrh, aufgeworfen werden konnte, ob derartige Verträge gütig