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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 384 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
. In seinen gemeinschaftlichen Be schlüssen und Erledigungen führte es den Titel: „Commissio Domini Regis in Consilio“; später „Commissio Domini Imperatoris propria“. Unterzeichnet wurden die Erlässe von dem Kanzler. War Maximilian anwesend und Unterzeichnete er persönlich das ausgefertigte Aeten- stück, so geschah dies mit seiner eigenen „per regem, per se“ lautenden Unterschrift. Später, besonders nach dem Tode seines Vaters, erfuhr der Wirkungskreis des Regimentes verschiedene Abänderungen und Erweiterungen. Der zweiten

Behörde, der Kammer, oder wie sie etwas später genannt wurde, der Schatzkammer, unterstellte Maximilian alle landesfürstliehen Gefällsämter mit einem General-Schatzmeister an der Spitze. Ihm zur Seite stand ein Gegen Schreiber zur Con trôle. Etwas später erhielt der Schatzmeister den Titel „Statt halter“; daher begegnen wir seit dem Jahre 1496 Verordnungen von und an die „Statthalter und Räthe“, worunter beide Be hörden verstanden wurden. Welchen Veränderungen diese Finanz- behörde später unterlag

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