¬Der¬ Curort Gries bei Bozen in Deutsch-Südtirol, Oesterreich
, 5) Von allen obigen Strafen gehören zwei Dritttheile dem Bischof© und ein Dritt- theil dem Grafen von Tirol und beide Theile versprechen, dass sie Niemandem, der obiges Uebereinkommen bricht, die Strafe erlassen werden. (Cod. Wangian. Font, rer, ;austr. 5, ß.) Aus dem letzten Punkte erhellt zugleich, dass die Bischöfe von. Trioni, welche ebenso wie die von Brixen vorn Kaiser Kon rad II, zur Sicherung der Grenzgebiete-zwischen Deutsch land und Italien Grafenrechte erlangt hatten, so dass damals unsere Gegend
in geistlichen wie in weltlichen Dingen dem Bischof von Trient untergeben war, bereit« einen Theil ihrer Rechte eingebüsst hatten, indem sie dieselben mit den immer mächtiger werdenden Grafen von Tirol theilen mnssteii, und deshalb auch Bozen, welches im 13. Jahrhundert noch Bitrgum, Markt, Mess, und Gries von diesen Grafen mehr und mehr abhängig wurden, zumal nach einer weiteren Urkunde vom 7, Februar 1208 der Gastalde des Bischofs von Trient in För miger, jetzt Sigmundskroii, zugleich Schultheiss