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Category:
History
Year:
1899
¬Der¬ Adel des Nonsberges : sein Verhältnis zu den Bischöfen und zu den Landesfürsten, seine Schlösser, Burgen und Edelsitze, seine Organisation, Freiheiten und Rechte ; die "Nobili rurali".- (Jahrbuch der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft Adler ; N.F., 9)
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Page 240 of 256
Author: Außerer, Karl / von Carl Ausserer
Place: Wien
Publisher: Selbstverl. der Heraldischen Ges. "Adler"
Physical description: 252 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Nonsberg ; s.Adel ; z.Geschichte
Location mark: III 102.497
Intern ID: 109966
; — hatte ja doch auch selbst im ganzen Italien, wohin des Kaisers Macht nicht mehr reichte, der Beichsadel erhöhten Wert! Dazu kam, dass der ganze höhere Adel des Nonsberges, die „Nobiles Castel lani' sich als „landesfürstlich' bekannten, daher vor das adelige Hofgericht in Bozen geladen und zum Landtage einberufen wurde, wo die Glieder desselben auf der „Adelsbank' ihren Sitz hatten. Es scheint, dass unter Kaiser Max I. hierüber eine Vereinbarung mit dem Bischöfe von Trient getroffen worden war 1 ), dass „die alten adeligen

, auf die Landtäg und die adeligen Hofgerichte zu Bozen erfordert wurden, Irrung und Spann fürgefallen Seyen ; demnach auf itztgegenwärtigen Landtag eine endliche Declaration und Entscheid zwischen dem Hochwürdigen Fürsten und Herren Bernarden Bischof zu Trient eines, auch der Herren, Ritterschaft und Adel dieser fürstlichen Grafschaft Tirol anderen Theils, beschlossen ist, dergestalten' : Dass jene Adeligen, welche unter dem Stift Trient gesessen und Freiheiten bei Kaiser Maximilians Zeiten seit dem Entscheide

, der zwischen Adel, Städten und Gerichten (also wohl auch eine Art Landtag?) laut des versiegelten Li bells beschehen, erlangt, hätten, oder jene Stiftsunterthanen. welche den Adel in Zukunft noch erhalten, auf die Landtage nicht einberufen und nicht zum adeligen Hof gerichte nach Bozen gefordert werden sollen, jedoch insoferne sie in der Grafschaft Tirol, außerhalb des Stiftes, Schlösser, Ansitze und Güter hätten, mit dem tirolischen, bezüglich der im Stifte gelegenen, mit dem Trientiner Adel steuern

. Aber die „alten adeligen Geschlechter', welche nicht erst kürzlich, also bei Kaiser Maximilians Zeiten, adelige Privilegia erhalten haben und im Stifte Trient gesessen sind, die sollen einem Fürsten und Grafen von Tirol, dem Hofgerichte, in Bozen und Lan deshau'ptmanne, wie andere adelige Geschlechter des Landes mit allen Jurisdictionen, Reisen, Steuern, Geboten und Verboten gehorsam und unterworfen sein. (Folgt noch eine Bestimmung über Nichtadelige.) „Actum zu Innsbruck auf dem Landtag, so angefangen

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