¬Der¬ Übergang Tirols und der österreichischen Vorlande von dem Erzherzoge Sigmund an den Röm. König Maximilian von 1478 - 1490 : ein Bruchstück aus der Geschichte der Tiroler Landstände
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Author:
Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place:
Wien
Physical description:
152 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Archiv für österreichische Geschichte ;51,2
Subject heading:
g.Tirol ; s.Landstände ; z.Geschichte 1478-1490
Location mark:
II A-11.197
Intern ID:
56680
[309] 13 beiden Fürsten zu München ein Vertrag zu Stande, in welchem sie sich gegenseitige Treue und lebenslängliche Freundschaft, Sicherheit für ihre Lande und Leute, und Schlichtung etwa entstehender Rechtsstreitigkeiten durch schiedsrichterlichen Aus trag gelobten. 1 Bald dehnte sich Sigmunds engere Verbindung mit dem baierischeu Hause auf weitere Kreise aus. Im Jahre 1482 traten der Kurfürst Philipp von der Pfalz und Sigmund in ein Biindniss mit der gegenseitigen Verpflichtung, lebens
länglich nicht wider einander zu sein, den Feinden des Andern keinen Schutz zu gewähren, sondern mit Treue zu einander zu halten. 2 Auf gleiche Weise und zu demselben Zwecke ver banden sich 1483 Erzherzog Sigmund und Herzog Georg von der Landshuter Linie miteinander, nachdem Sigmund vorher diesen mit seinem Vetter, dem Herzoge Albrecht, versöhnt hatte. 3 Aus besonderer Freundschaft verschrieb Sigmund dem Herzoge AI brecht sogleich wieder 32.000 fl. auf Freundsberg und Schwaz mit dem Rechte
, sich selbst bezahlt zu machen, woferne der Erzherzog keinen Sohn hinterliess; dagegen musste Albrecht neuerdings geloben, Sigmund bei seiner Regierung zu erhalten.' 1 Die gleiche Verschreibung stellte Herzog Georg aus. Auch er gelobte dem Erzherzoge treuen Beistand nach bestem Vermögen, damit er ohne Recht nicht vergewaltigt oder von seiner Regierung verdrängt werden könne. Dem Sohne, wenn Sigmund einen überkäme, versprach er, zum Besten förderlich sein zu wollen. 5 Wie die auf so vielfache Weise eingeleitete
Verbindung mit Erzherzog Sigmund von den Herzogen von Baiern sofort ausgenützt wurde, wird bald nachzuweisen Aulass geboten sein. Inzwischen erfordert der in den vorerwähnten Ver- schreibuugen und Bündnissen wiederholt ausgesprochene Vor behalt, dass dieselben nur Gültigkeit haben sollten, wenn Sig mund keinen Sohn mehr bekäme, einige Aufklärung. Ani 20. November 1480 starb Sigmunds Gemahlin, die edle Frau 1 Schiit,z-Arcli. Rcp. ibidem; und Ocfclc Ii. 250 Urk. dd. München Eri tag vor Lact,arc 1480