eine von über 70 Weinhändlern und Gutsbesitzern unterfertigte Denkschrift an das Handelsministerium in Wien gerichtet, deren Wortlaut im „Carriere del Lena' vom 21. September veröffentlicht ist. Wir müssen uns des uns heute zur Verfügung stehenden, zu kurz bemessenen Raums wegen darauf beschränken, jene Stellen des Memoriales wiederzugeben, in denen sich dasselbe gegen die Haltung der Bozner Handelskammer wendet, und dann kurz die For derungen reaffumieren, welche die Handels kammer Rovereto an die Regierung stellt
. In Bezug auf die Kammer Bozen sagt des Memorial: „Bevor die Endesgefertigtcn ihre Bitten an die Regierung formulieren, können sie nicht umhin, der widersprechenden Ansicht zu gedenken, welche ihre Collegen in Bozen anlässlich der bevor stehenden Handelsverträge-Erneuerungen aus gesprochen haben, die weit davon entfernt, unsere Befürchtungen zu theilen und aus den selben die Nothwendigkeit eines ausreichenden Zollschutzes herzuleiten, diesen Schutz für die Industrie schon auf Grund der bestehenden Ver
.' Das Memoriale schließt dann mit der folgenden Bitte an die Regierung: 1. Die bekannte Wein- clausel, welche mit Italien und Serbien besteht, ist abzuschaffen. 2. Die Existenzbedingungen unseres Weinhandels und unseres Weinbaues sind wieder in normale überzuführen, indem auf den nach Oesterreich eingeführten Wein ein' Zoll von fl. 8 Gold per 100 Kilo Brutto gelegt wird, der sich auf Grund der Sta tistik als das Minimum dessen heraus stellt, was Production und Handel noch am Leben und als steuerza hlen
- den Factor dem Staate erhalten kann. 3. Und um diesen Zweck noch besser zu erreichen, möge die hohe Regierung dafür sorgen, dass Deutschland und die Schweiz in den neuen Handelsverträgen unseren Weinen, Mosten und Trauben zum mindesten die alten Einfuhr zölle, wenn nicht billigere zugestehen; auf jeden Fall aber für österreichische Weine die Be stimmung treffen, dass dieselben immer genau so behandelt werden, wie die der meistbegünstigten Staaten.' — Wir hoffen, dass unsere Bozener Kammer