-kam, gjab er vor, augenblicklich kein Geld zu besitzen, die Schuld aber morgen zu begleichen. Nun sind zwei Monate vergangen, ohne daß der Käufer bezahlt hätte, trotz der wiederholten Mahnungen der Ge schäftsfrau, so daß sie gezwungen war, den nicht enmfohlenswerten Kaàr anzuzeigen. Feiner Kostgänger. Der Arbeiter D. R. aus San Lorenzo Bamne (Trento), beschäftigt bei der hydro elektrischen Zentrale >in Cardano, war über einen Monat in der Auskocherei des Frasnelli Carlo in Verpflegung
von Trento angesichts der Herrschenden Wo-Hnungsrnot jede HwangsrSumuno verboten Hütte. Mittlerweile wurde in dem im Hose des gleichen Hauses befindlichen Nebengebäude eine kleine Woh nung frei -und die Witwe, die stets ihren Verpflich tungen pünktlich nachgekommen war, bat die Eigen tümerinnen, ihr dieselbe zu vermieten, -was ihr jedoch schroff verweigert wurde. Sie wandte sich daher an die städtische Wohnungsrequirierungskommission mit der Bitte, diese leerstehende Wohnung für sie requi rieren
zu wollen, welchem Ansuchen mit -Entscheidung vom 13. April 1V2S stattgegeben -wurde. -Gegen diese Entscheidung erhoben die beiden Besitzerinnen durch Ihren Advokaten Dr. A. Ntgler den Rekurs -an die kgl. -Unterpritsektur. Der Rekurs wurde abgewiesen und die Requlrierung durch die kgl. Priifektur in Trento als letzte Instanz endgültig bestätigt. Nun, sollte man meinen, hätte die Mieterin in die ihr rechtskräftig zugesvrochen-e Wohnung einziehen können. Keine Shur davon! Die beiden wackeren Hausbesitzerinnen, zwei