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Der Bote für Tirol
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Page 30 of 30
Date: 13.02.1840
Physical description: 30
mittags in der WirthSdebausung de« Joseph «chärmer zu Nassereilh vorgenommen werden, und Falls bei der ersten Versteigerung den AuSrufSprii« Niemand anbie the!, wird die zweite Versteigerung am 2. April um 9 Uhr Vormittags in der nämlichen WirthSdebausung und unter den nämliche» Bedingungen statt finden. K. K. Landgericht Jmst, den ZV. Jan. 1840. Petzer, Landrichter. 3 VersteigerungS-Ehikt. Vom k. k. Landgerichte Neumarkt w,rd aus ansu chen der Joseph Bonellischen Kiadervormundschaft zu Auer

; im Schätzungs werthe al« AuSrufSpreiS per 365 fl. R. W. Die BersteigerungSbedingungen' können während den gewöhnlichen Amisstunden bei diesem Landgerichte diS zum VersteistirungStage eingesehen werden. Die Versteigerung vorbeschriebener Realitäten wird am 22. Februar d. I. um 9 Uhr Vormittag» in der WirthSdebausung des Johann Schraffl zu Auer nach GefetzeSvorschrift vorgenommen werben. K. K. Landgericht Neumarkt, den 27. Jan. 1840. v. Ottenthal, Landrichter. 3 Versteigerung?-Edikt. Vom k. k. Landgerichte

Amtsstundcn hierorts eingesehen werden. Die dießfällige Versteigerung wird am 28. Februar d. I. Vormittags von 9 bis II Uhr in der Jsser'fchen WirthSdehausung zu Thaur vorschriftmäßig vorgenom men werden. K. K> Landgericht Hall, den 2H, Jän. 1840. Ender, Landrichter. Jäger, Aktuar. Nr. Bau-BersteigerungS-Edikt. Mit hohem Gudernialdekrete vom 1. Juli v. I., gnädiger kreiSämtlichen Eröffnung vom 17. Juli v.J., Nr. 6030, wurde die Wiedererbauung der eingestürzten Friedbofmauer unv die Vornahme ei niger

den 26. k. M. Februar um 9 Uhr Vormittags bei dem gefer tigten Landgerichte abgehalten, wozu UebernahmSlustige mit dem Beisatze vorgeladen werden, daß die Baube schreibung nebst den Baubedingnissen während der ge wöhnlichen AmtSstunden dahier eingesehen werden könne. K. K. Landgericht Buchenstein, den 25. Jän. 1840. Gerstgrasser, Landrichter. 3 S t i p.e n d i u m s - V e r ! e >' h u n g. DaS vom Herrn Pfarrer Johann ViktorHollenstein in Lustenau gestiftete Stipendium von jährlich 20 fl. R. W. ist für daS Jahr

oder Kubpockenimpfung legal auszuweisen. K. K. Landgericht Dornbirn, den 29. Jän. 18-10, I. K. Ratz, Landrichter.

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