Sie daher auf Grund des H. 19. des Preß-Gesetzes nachstehenden Zeilen Aufnahme in Ihrer nächsten Ausgabe zu gewahren: Es ist richtig, daß hier wiederholt Zeitungen gegründet worden und eingegangen sind und zwar hat Herr Mnhr s. z. die „Wochenpost' und trotz gemachter Erfahrungen später die „Villacher Zeitung' gegründet, welche beide Blätter eingegangen find. Es ist unrichtig, daß die „Deutsche Allg. Zeitung' der Nachfolger verschiedener früher bestandener Zei tungen ist, die eingegangen waren. Richtig
ist, daß vor 24 Jahren das Erscheinen der „Süd deutschen Post' begonnen hat und daß dieses Blatt, ohne daß eine Unterbrechung eingetreten wäre, im Jahre 188k den Namen in „Deutsche Allgm. Zeitung' änderte. Diese hat allerdings nicht vor Jahresfrist — sondern im November 1888 — zu erscheinen aufgehört, daran waren jedoch nicht Verwicklungen ihres Herausgebers und Redacteur's mit dem Gerichte, sondern die persönliche Unge- eignetheit des damaligen Eigenthümers Herrn I. Weiß zur Führung eines solchen Geschäftes schuld
. Es ist nicht richtig, daß sich Herr C. Muhr zur Herausgabe eines Wochenblattes entschloß, weil Villach ohne Zeitung war, sondern ließ derselbe im Gegentheile Villach 14 Monate hindurch ohne Zeitung und begann eine solche erst in dem Augen blicke, 1. Jänner 1890, herauszugeben, als auch Foresti die „Deutsche Allgemeine Zeitung' wieder erscheinen ließ. Was die anständige Haltung dieses Wochenblattes betrifft, so muß constatirt werden, daß Herausgeber und Redacteur dieser nun einge gangenen „Villacher Zeitung
. Allg. Zeitung' ein Bürger-Consor- tinm zu bilden wußten, sondern es ist im Gegen theile wahr, daß eine große Anzahl von Bürgern aus eigenem Antriebe die Schaffung einer mate riellen Unterlage zu Gunsten der „Deutschen Allgm. Zeitung' in die Hand nahm, um das der Gesin nung der Bürgerschaft entsprechende Blatt vor dem Untergange durch eine mit höchst unsaubern Mitteln kämpfende, der Bürgerschaft nicht entspre chende Concnrenzunternehmung, der eigene Mittel zu Gebote standen, zu bewahren
. Es ist nicht wahr, daß die geistigen Leiter des Blattes seit dem manchen Strauß zu bestehen hatten. Wahr dagegen ist es, daß in dem von Foresti angestrengten Proceß gegen den Redacteur der „Villacher Zeitung' dieser nach dem Wahr spruch der Geschworenen auch nicht in einem Punkte den Wahrheitsbeweis zn erbringen ver mochte, während Foresti in dem von Pfarrer Einspieler wider ihn angestrengten Preßprocesse einstimmig in allen Punkten freigesprochen wurde. Es ist unrichtig, daß in Villach die Moral