erwachsene Verpflichtung der Einlösung der österreichischen Geldsorten gegenüber den Bür gern den neuen Provinzen erfüllt. Nun stellt fich aber heraus, daß solche altösterreichische Noten noch in größerer Anzahl vorhanden sind, weswegen die Besitzer derselben aufgefordert werden, ihren Besitz an solchen Noten mitsamt einem Verzeichnis derselben und Wertangabe bei einer Sektion des kgl. Schatzamtes vom 13. bis 20. März anzumelden und dort zu hinterlegen. Die Hinterleger erhalten dafür
eine Empfangsbestätigung, die das Schatzamt verpflichtet, zur rechten Zeit die Noten zu einem gebührenden Kurse auszuwechseln. Wer den Zeitpunkt der Anmeldung versäumt, verliert alles Recht auf eine Einwechslung. — Die für Südtirol in Betracht kommende Sektion des kgl. Schatzamtes ist in Trient. Wie das Telegramm des Pressedienstes besagt, handelt es sich um die Zusage der Einlösung der alt österreichischen Noten, die seit der Zeit vor der Ilmwechslung im Jahre 1919 her sich im Lande befinden, nicht etwa
um deutschösterreichische Kronennoten. — Nachdem diese Meldung zu verschiedenen Zweifeln Anlaß gibt, haben sich die Abgeordneten telegraphisch an den Herrn Generalkommissär und an das Schatzamt Trient mit dem Ersuchen gewendet, einerseits den kurzen Termin tunlichst zu verlängern, ander seits aber nicht bloß die Sektion des kgl. Schatz amtes in Trient, sondern auch die Lokalämter mit diesen Funktionen betrauen zu wollen. Außerdem wurde die Herausgabe klarer Wei sungen erbeten. Diese obige Annahme trifft
: Hofanwesen Ober-Ties Einl.-Zl. 2/l der Kat. Gemeinde Campill: Bp. 473 Wirtschaftsgebäude — iis 1 ar 87 „ 474 Wohnhaus Haus- Nr. 5 in Campill — „ 1 „ 26 „ „ 475 Backofen — « 14 » „ 714 Hütte Gp. 3795/2 Garten , „ 3802, 3803, 3805, 3806, 3807 Acker 1 tiA 66 ar 57 „ 3804 Wiese 5 89 „ 46 „ „ 3808, 3809/1 Weiden — „ 33 „ 48 „ „ -3746. 3748, 3752, 3753 Wald 17 . 38 „ 22 . , 5192 Weg - « - « 86 . Das Zubehör besteht aus Hauseinrichtungs» gegenständen und Baumannsfahrnissen. Kgl. Bezirksgericht Gnneberg