, die Gastwirte nunmehr auf einem kurzen Wege zur Ein führung des Befähigungsnachweises im Gastgewerbe gelangen; sie petitionieren um die Einreihung der Gastgewerbe in die Kategorie'der handwerksmäßigen Gewerbe mittelst Ministerialverordnung. Früher haben sie die gesetzliche Einführung des Befähigungs nachweises für ihr Gewerbe verlangt. Ein Schank- stirbt und doch eigentlich erst zu leben beginnt für eine Ewigkeit des Glückes oder seines furchtbaren Gegensatzes. Und auch Siegfried, sosehr
, wie uns von wohlunterrichteter Seite mitgetheilt wird, eine Novelle zur Gewerbeordnung fertiggestellt, in welcher dem Wunsche nach Einreihung des Gastwirtegewerbes in die handwerksmäßigen Gewerbe in gewissem Sinne entsprochen wird. Die Ertheilung einer Gastwirte concession soll nämlich nach der Absicht der Regierung an die Bedingung geknüpft sein, dass die betreffende Concessionsbewerber eine zwei- bis dreijährige Ver wendung im Gewerbe nachweisen muss. Ktwas von den Wartamentsdiäten. Die Ge währung von Reichstagsdiäten
) jährlich 9000 M. und auf den Staats bahnen freie Reise in erster Classe. Die Landessitte gestattet es außerdem den Abgeordneten, sich in der Kammer mit Wein, kohlensaurem Wasser, Syrup, Cognac, belegten Brötchen und Schinkenschnittchen freihalten zu lassen. Außerdem haben die Präsidenten beider Kammern je 60.000 M. und freie Wohnung. In Ungarn geht das Oberhaus (die Magnatentafel mit 933 Mitgliedern) leer aus, dagegen erhalten die 413 Mitglieder des Abgeordnetenhauses 3900 M. jährlich, 1300
für ihren tiefgebeugten Lehrer, weil kein Ver ständnis noch für tiefes Seelenleid; ihr Vater lebte noch. ' ' ' ' ^ ° Und als sie bei ihm anlangten, da hatte er sein Zwiegespräch mit dem ihm hier nahen Geiste seines väterlichen Wohlthäters beendet, da war er einig ausgesetzt, dass sie nicht im Haag wohnen, für jede Sitzung 16 M 80 Pf. und Reisevergütung, den 100 Mitgliedern der zweiten Kammer jährlich 3360 M. und Reisevergütung. Griechenland zahlt trotz seinen Finanznöthen für die gewöhnliche Tagung 1492
M., für eine außerordentliche Tagung Reisevergütung und Diäten je nach der Dauer, doch nicht unter 403 amd nicht über 1492 M. In Schweden geht das Ober haus leer aus, während die 228 Mitglieder der zweiten Kammer 1350 M. für die Tagung und Reise- vergütung erhalten, aber mit der Beschränkung, dass für jeden Tag, an dem ein Mitglied unentschuldigt fehlt, 11 M. in Abzug kommen. In Belgien erhält der Senat keine Vergütung, die Mitglieder der Depu tiertenkammer, mit Ausnahme derer, die in Brüssel wohnen, erhalten 336