2 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1924/27_12_1924/SVB_1924_12_27_3_object_2544800.png
Page 3 of 8
Date: 27.12.1924
Physical description: 8
?ungen eintreten könnten Hiezu ist aber der Bestand einer organisierten Wehrkraft ganz unerläßlich. Bezüglich des dritten Falles^ daß Oesterreich durch kr'eqeriiche Vorgäm^e in den Nachbarstaa ten in Mitleidenschast gezogen wird, sei folgen- Die Sprachenfrage in. Mt-Vo?en 1809 wurde Bozen bayerisch, 1810 nach dem Zusammenbruch dt s 1809er Befreiungskampfes kam dak Land bis zur Linie vom Langenspitz über Gmgazon, mitten durch Sorntol iitxr den Ritten zum Rasengarten und den Bergen nörd lich voll Fasso

und Buchenstein zum Nonolt'oni- schen Königreich Italien. Also ward mich Bozen italienisch. Im Napoleonisch, n Italien bot man die Sprachenfraae. die Anwenduna voll Staats sprache und Volkssprache in Bozen etwas an ders bebandelt ols heute im saschistiscken Ita lien. Auch die Verwaltungsmethaden nnd der amtliche Verkehr mit tw, Bürgerschaft schaute unter dem Nonobonifcheu Italien anders aus ^ als b^i'te. da Bozen miede, ni,l unter Italien steht. Vor uil«' liegt ein. ane. --^em In tue 1811 stamnleitüe

-Cigenthümer ohne Ausnahme aufzufordern, an dem unten für die Stadt, Gemeinde und Viertheile.bestimmten Ta gen und Orten folgende verläßliche Auskaufte un ter eigener Verantwortung uuZ Haftung den. >r aends zu diesem Geschäfte delegierten Commesso Hohann Jgnaz Mayer zu geben. Jeder Eigenthüiner muß aus einen von ihm un terfertigten deutlich g'schri.'benen Settel mitbringen: des erwähnt: Oesterreich besitzt einen Schatz, den ihm niemand zu rauben vermag. Es ist die geographische Lage! Alan kann Oester reich

zu dem Herrn Commefso im ersten Stock. Die der 8 Viertel der Stadt bringen selbe am 2<>ten zu deu nemlichen Stunden auf die Munizi palität. 7. Bestimmungen betreffend die Verwendung des Reingewinnes 1924 der Sparkassen und Leihanstalten zu wohltätigen Zwecken. 8. Ausdehnung der Dienstpragmatik auf das Personal der Eichämter des Exregimes. 9. Abänderungen des Dekretes betreffend die Auszeichnung für langjährige Arbeit (Stern der Arbeit). 10. Abänderungen zum Dekret vom 27. August 1923 betreffend

1