, den S3. Jnlt d. Js. wird das, k. k. Gold- und Silber -Einlösnngs- und Punzirungs- Amt in Bregenz in das erste Stockwerk der See- kaserne verlegt. Es werden daher von diesem Tage angefangen, daselbst, alte Gold» und Silber-Gegenstände, «orten. Schnüre, Münzen, Barren, Uhrgehäuse, Schmuck sachen »U s. w., für ihren vollen inneren Werth gegen österr. Dukaten und Silbermünze gekauft. Für, durch die k. k. Postanstalt erhaltene Gegen stände. wird sogleich der dafür entsprechende Betrag in klingender Münze
übersendet. Gold» und Silberwaaren-Crzeuger erhalten gegen natnrs, Material oder Barzahlung auch Feingold und Feinsilber. K. K. Punzirungsamt Bregenz am 13. Jnli lgiiS. Ltzttationen. 2 Edikt. Nr. 2176 Am 15. Oktober und nöthigenfalls 3. N o v e m- ber d. Js. 9 Uhr Vormittags werden in der Ere- kutionssache der Anna Zoller in Haiming, durch Herrn Ilr. Fritz, wider Andrä Waldhart Schuster in Haimingen, pcto. Alimentation nachstehende Rea litäten nämlich Cat.-Nr. 3IS/362 Lit. und ZZ eine halbe Behausung Cat
.-Nr. 297/360 Z. 743 Lit. ^ Z. 493 Lit. ^ um den Ausrufspreis von S5V9 sl. ö. W. im Gasthause des AloiS Sterzinger öffentlich versteigert werden. Die Hypothrkargläubiger werden auf das Hofdek. vom 6. April 184» Z. 6733 ausmerksaw gemacht. K. K. Bezirksamt Silz als Gericht am 15. Juli 1863. a. Ober weis. s Kundmachung. Zur Sicherstellung des kurrenten Heubedarses für die Station Bregenz im Wege der Subarren- dirung wird in Gemäßheit des hohen k. k. General-Kommando. Erlasses ddo. Graz am L2. Juli
d. Js. Abth. 4 Nr. 3186, die diesfällige öffentliche reassumirte Behandlung ausschließlich mittelst schriftlicher versiegelter Offerte mit Vorbehalt der hohen Ratifikation abgehalten werden, und zwar: Die Behandlung wird abgehalten werden Tägliche Erfordernisse - Z - im Orte für die Station s zur Stunde Die Pachtperiode ist festgesetzt Heu » 3 Pfund HR? N ? Anmerkung. von > bis Portionen S Brrgenz beim k. k. Be zirksamt Bregenz ov SO r— lg Uhr Vormittags c» Ende Oktober 1368 S ö. W. 3 fl. Der Offerent
bandes von Stroh oder Schilf, wo letzteres dazu verwendet wird, bei 1/5 Pfund vorschlagen muß. Die Weilers näheren für die Subarrendirung allgemein bestehenden Bedingungen können Hieramts oder beim Filial - Verpflegs - Magazin zu Bregenz während der gewöhnlichen Amtsstunden täglich eingesehen werden. Zur recht zahlreichen Betheiligung an dieser Subarrendirung werden insbesondere die Gemeinden, Kor porationen, landwirihschaftlichen Vereine, Urproduzenten u. s. w. eingeladen