werden alle jene, .welche in diesem Ju- riSdiktionSbezirke nicht wohnhaft sind, angewiesen, in der Anmeldung ihrer Forderung zugleich eine in diesem Be zirke wohnhafte Parthei anzuzeigen, welcher die gericht lichen Verordnungen zuzustellen find, widrigenS auf ihre Gefahr und Kosten ihnen ein Kurator von AmtSwegen würde bestellt werden. Die EdiktSbedingnisse, so wie die aus den Realitäten haftenden Lasten können beim Landgerichte eingesehen werden. K. K. Landgericht Nenmarkt, den 8> Okt. 1841. v. ONenlhal, Landritt'ter. Spiß, Aktuar. 2 Versteigert! ngs
. Diejenigen Hypothekargläubiger, welche aus diese Realitäten versicherte Forderungen auf die Erlöse dersel ben geltend machen wollen, haben ihre Forderungen bis zur ersten Versteigerung nach Vorschrift des hoben Gu- bernial Ei,kulars vom ü.April 1840 und bei Vermeidung der in demselben angeführten Folgen bei diesem Gerichte anzumelden. K. K. Landgericht Dornbirn, den Jg. Sex«, 1LN. I. K. Ratz, Landrichter. 2 Vom k. k. Landgerichte Jfchgl wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran
. 2 K u r a t c l - E d i k k. Vom k. k. Landgerichte Kusstein wird hiemit bekannt gemacbr, nian habe sich bewogen grkunden, auS gesetzli chen Gründen über Martin Äast und -^aria Piechl, ge wesene obere WirthSleute in Ebbe, die Kuratel zu ver hängen , und ihnen in der Pcrson deS Ehristian Gfaller, Gatterermüller in EbbS, eijien Kurator auszustellen, wes wegen die genannten Eheleute den Minderjährigen gleich zu achten sind. K. K. Landgericht Kufstein, den 18. Okt. 1811. I^ybold, AmlsverwaUer.» Pichlmayr, Konz.-Prakt. 2 Edikt. Die ledige Maria
TbomaS Pichler am Schmidgute zu Ober- drum auS was immer für einen NechtSgrund eine Forde rung zu stellen haben, aufgefordert, diese ihre Forderung biö am 13. k. M. November um so gewisser bei diesem Landgerichte anzumelden und darzuthuu, als widrigen falls den sich binnen obiger Frist nicht angemeldet haben den Gläubigern an diese Verl»'ssenschafi, falls selbe durch die Bezahlung der angem>'>deken Forderungen erschöpft werden sollte, kein weiterer Anspruch zusteht, alS in so ferne