6?9 , NerstekgernngS-Edikt. Vom k. k. Landgericht Steinach wird hiemit bekannt gemacht, es sey auf exekutives Anlangen des Johann Paul Aanimerlander wider Johann Schwaiger, Schmid am Hof, in die Versteigerung der von dem Letzter« besitzen» den nachbeschriebenen Realitäten gewilliget worden, alS: Nämlich su!j,Rr. Kat. s,o3. die Litt. EineFener- und Futterbehausung, wobei sich eine Hnfschmids - Ge- Dichtigkeit befindet, und die am Hof nächst Steinach liegt. Hievon gibt man dem Schloß Matrei
. und die Eretutionskosten sogleich, an dem Rest' aber jährlich um Georgi und zwar um solche Zeit -U3» erstmals, und soforr »ao fl. R. W. ohne Aufkündung zu bezahlen hat. Die Versteigerung wird am 24. November d. I. Vor mittags von v bis >1 Uhr in der hiesigen Landgerichtö- Kanzlei vorgenommen werden. K. K. Landgericht Steinach, den 26. Okt. ,lZ3o. I. v. Ottenthal, Landrichter. » V er steig e rn n g S - Edikt. Ueber Anlangen der Vormundschaft der Anna und Katharina Knel zu Nemnarkt wird der öffentlichen Ver steigerung
zu bezahlen, der Ueberrest aber à 5 Proz. ver zinslich, u„d nach halbjähriger Loskündung jährlich zur Hälfte zahlbar. Diese Versteigerung wird am »3. k. M. November um 3 Uhr Nachmittag in daiger Gerichtskanzlei beginnen, lind gesetzlich geschlossen werden. Landgericht Neuniarkt, den 12. Okt. ,L3o. Warger, Aintöverwalter. » Vorladung. Bei der zur dießjährigen Kaiserjäger-Negimentökom- pletirung gestern dahier stattgehabten Losung wnrden für »achstchenve Militärpflichtige, deren Anfenrhaltcort dein Gerichte
von zwei Jahren. ì») In der Abgabe zum Kaiserjäger-Regimente, auch nach Verlauf deS militärpflichtigen AllerS; und c) Im Verluste deö Rechtes, sich vertreten zu lassen. Landgericht Neumarkt, den 3o. Okt. >L3«. Warger, Amtöverwalter. » Vorladung. Bei der am sg. dieß stattgehabten Losziehniig zum Behuf der dießjährigeu Regiments - Ergänzung wurden für nachbenannre Militärpflichtige deö diesseitigen Ge richtsbezirkes die beibemerkten Loönnmmern gezogen: Für Knapp Stephan von Pill Nr. >. Jung Joseph
der Provinz.sind, binne» acht Wochen um so gewisser anher anzuzeigen, als sonst die ersten zwei unbedingt, die übrigen aber im Falle, daß in der Folge die Reihe zur wirklichen Assentirnng an sie ?i>m- nien sollte, als Widerspenstige behandelt werden würden» Die,Strafen gegen Renitenten bestehen: in In der Verlangernttg der Kapitulariouszeit von zwei Jahren. I») In der Abgabe zum Militär auch nach Verlauf des militärpflichtigen AlterS; nnd «) Im Verluste deö Rechtes, sich vertreten zn lassen. K. K. Landgericht