den werden, zur Ersparung von Schreibereien oder Gän gen beim schon geeignet requirirten k. k. Land- und Kri minal-Unt«rst,chungS-GrrichteCavalese zu melden, unv mir Beibringung gerichtlich legalisirter Taufbuch»- oder Firmung -Vormerkungs-Extrakte um so gewisser dieß- salls zu legitimiren haben, als widrigenö mit den sich meldenden, und dem gedachten Vertreter allein nach Vorschrift des allgem. bürgerl. Gesetzbuches vorgegangen werden wird. K. Lt. Landgericht Kältern, den »S. Mai ,334
. v. Unterrichter, Landrichter. 3 Edikt. Mittelst Kundmachung vom »ü. d. I., Nr. S»4, wurden vom gefertigten Landgericht« die G«schwisterie Franz und Anna Katharina Mayer, so wie ihr «Stief bruder Anton Kleber, Kinder der Theresia Außerdorfer, weiche ersterhand mitAnton Mayer, und letzterhand mit Joseph Kleber, beide Meßner und Organisten zu (Hufi- daun, Landgerichts Klausen, verehelicht war, als bür gerlich todt erklärt. Da nun diesem Gerichte unbekannt ist, ob und wel chen Personen auf ihre Verlassenschaft
ein Erbrecht zu stehet, so werden hiemit alle jene, welche hierauf An sprüche auf was immer für einem Rechtsgrunde zu ma chen gedenken, erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jabre um so gewisser bei diesem Gerichte alS Abhand lungsinstanz anzumelden , und sich anher auszuweisen, alS widrigenfalls diese Verlassenschaft mit dem aufgestell ten Kurator und den sich ausweisenden Erben noch Bor schrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K. Landgericht Klausen, den s3. Mai »334. Blaas, Amtsverwalter
, und ibr in 47? st- 32 kr. R.W. bestehendes Vermö gen ihren Erben eingeantwortet werden würde. K. K. Landgericht WelSberg, den 22. Mai »334. Herr Landrichter ämtlich abwesend. Patscheider, Adjunkt. 3 Borladungs-Edikt. Jakob Greiter, am sk». Juli »763 zu SerfauS ge boren, hat sich schon in den »^Loger Jahren in die Schweiz auf Holzarbeit begeben, und wurde seither immer ver mißt. Diesem zu Folge und in Gemäßlzeit des von seinen Verwandten gestellten Anlangen« wird obiger Jakob Greiter mit dem Beisatze
vorgeladen, daß wenn er wäh rend der Frist eines JahreS nicht selbst erscheinet, oder das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines LebenS setzet, dasselbe auf weiteres Anlangen zu seiner Todes-Erklärung schreiten werde. K. K. Landgericht Ried, den »7. Mai »334. Ofner, Landrichter. 3 Kuratel-Edikt. Vom k. k. Land- und Kriminal - Untersuchungs- Gerichte Rattenberg wird hiemit öffentlich bekannt ge macht: Man habe den Johann Sauermoser, Bauersmann zu Hochhaus in Brandenberg, wegen Hang zum Trunke