Wein und stellte ein zweites Accept über 2143 Kr., fällig am 20. August 1905, aus. Im Februar 1905 kamen nun die Parteien über Vorschlag Pardatschers überein, beide Wechsel einzuziehen und unter Verrechnung der Zinsen und nach Abzug einer Gutschrift beide Schulden in ei nein einzi gen neuen Accepte über Kr. 3776.10, zahlbar am 30. Juni 1905, zu vereinigen, wobei Pardatscher die Vernichtung oder Rückstellung der eingezogenen Wechsel versprach. Das neue Accept wurde von ihm nach erfolgter
Verlängerung an die Fratelli Faes in Trient begeben. Anstatt nun, wie zu gesichert, das Accept über 2143 Kr. dem Toldt zurückzusen den oder zu vernichten, ließ er sich dasselbe vom Bankhause F. Tschurtschenthaler auszahlen. Da die Unterschrift Toldts auf diesem Wechsel echt ist, war dieser gezwungen, ihn zur Verfallzeit einzulösen, somit, insoferne der Betrag von 2143 Kronen bereits im neuausgestellten und von Pardatscher dem Bankhause Fratelli Facs begebenen Wechsel über Kronen 3776.10 inbegriffen
ist, eine Doppelzahlung zu leisten. Wäre demselben bekannt gewesen, daß der Beschuldigte das Accept über 2143 Kr. nicht zu vernichten gedenke, sondern sich auszahlen läßt, so hätte er sicherlich keinen neuen Wech sel ausgefertigt, und er ist daher um diesen Betrag geschädigt. Pardatscher versichert, zwar, zur Zeit, als er dem Toldt die Zusannnenziehung der beiden ersten Wechsel in einen einzigen vorschlug, noch die Absicht gehabt zu Haben, dieselben zu ver nichten und erst nachträglich den Entschluß gefaßt
zu haben, den Wechsel ilber 2143 Kr. für sich zu verwerthen. Allein diese Behauptung verdient angensichts seines in letzter Zeit, fast durchwegs betrügerischen Vorgehens keinen Glauben; es ' würde sich seine Handlungsweise aber auch sonst zu einem Betrüge qualifizieren, weil er die Unkenntnis Äldts zu einer ihm nachtheiligen That benützte. Der Beschuldigte stellt übrigen in alten ihm zur Last fallenden Betrügereien in Abrede, es auf Schädigung der Betroffenen abgesehen zu haben; er habe vielmehr lediglich Zeit
, sich emporzuarbeiten. Als ev aber im Jahre 1902 von Oberranch vertragsgemäß auf 'imerStag, 15. März 19VT. Nr. 60 ratenweise Rückzahlung des Kapitals — halbjährig 600 Kr. — belangt wurde und im Laufe des Jahres 1903 16.000 Kronen Hievon Äzahlen mußte, wozu 1904 noch weitere 6000 Kr. aufzubringen Waren, sah er sich genöthigt/zahl reiche andere Schulden zu machen, ließ sich in Wechselverbind lichkeiten ein und wußte auch seine Bekannten zu Wechsel bürgschaften heranzuziehen. Daß er mit seinem geringen Fonde