Leiden abzuw» den, gebietet Vorarlberg, der Tatsache deS Zus«» menbruches durch die Tatsache der Erklärung dt Selbständigkeit zuvorzukommen. Es' ist klar, d» Vorarlberg sich dabei nach Schutz umsehen muß, w bei der Stimmung der übergroßen Mehrheit dürst es nicht einen Augenblick lang zögern, den Schutz d' Schweiz anzurufen. Die Schweiz, und vor allem ihre Regierunz, h« sich bisher in dieser ganzen Anschlußfrage sehr i>' rückhaltend benommen. Diese Zurückhaltung wurd vom Wunsch diktiert
zu existiere« au gehört hat: Ruft also das autonome VororM' unseren Schuh an, so besteht, soweit unser nis zu Deutschösterreich in Frage kommt,-kei» '' für uns, diesen Schutz abzulehnen. Wenn die Schweiz unter solchen Verhält,ist- den Schutz übernimmt, so wird die Menschlichlc»' gebieten, sich auch des Vorarlberger Volkes n» zug auf die Lebensmittel- unk Kohlenversorg»ng ^ zunehmen. Es entspricht nicht schweizerischer Tic tion, diese mit einem politischen Geschäft zu den. Wir können uns denken
, daß diese Versorgu» aktion durch ein schweizerisches Jincmzko»svl > durchgeführt wird, dem Vorarlberg seine s und Gemeindewaldungen zum Pfand Slbt. Schweiz würde im Gegenteil erklären, daß die s?a staatsrechtliche Stellung des Landes Vorarlberg vorbehalten bleiben, und daß sie dem Entsch' Völkerbundes soll unterstellt werden. Bor°'°- müßte sich also selber regieren. Die Schwei» - es ihm durch ihren Schutz, vor allem ab» ^ Sicherstellung der Versorgung einzig crmogl'^. Selbstregierung durchzuführen