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Volksblatt
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Page 2 of 10
Date: 27.09.1899
Physical description: 10
Freiherrn v. Kraus, den Uni versitätsprofessor in Wien Dr. Heinrich Lammasch, den Geheimen Rath und Minister a. D. Dr. Stanis- laus Ritter v. Madeys ki, den Oberingenieur der Kaiser Ferdinands - Nordbahn i. R. Ferdinand Ritter v. Mannlicher, den Oberdirector der Bank des Königreiches Böhmen Dr. Carl Mattus, den Director der Creditanstalt sür Handel und Gewerbe in Wien Gustav Ritter v. Mauthner, den Präsidenten der Wiener Handels-, u. Gewerbekammer Max Mauthner, den zweiten Obersthofmeister Alfred

Szeptycki, den Kämmerer und Gutsbesitzer Conrad Grafen Ungnad v. Weiße n- wolff und den Präsidenten der Prager Handels- und Gewerbekammer Josef Wohanka als Mitglieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus des Reichsrathes berufen. Ueae Verordnungen auf Gruad des § 14 Die „Wiener Zeitung' publicirt eine kaiserliche Ver ordnung aas Grund des Z 14, betreffend das wirt schaftliche -Üerhältnis zu den Ländern der ungarischen Krone, die gänzliche Einlözung der Staatsnoten, die Einführung der Kronenwährung

, ,die Verlängerung der Bankprioilegiums und die Ordnung der Achtzig-Mil- lionen-Schuld. Daran schließen sich mehrere ministerielle Verordnungen der Ministerien der Finanzen, des Han dels und des Ackerbaues, betreffend die Aufhebung des Mahlverkehres mit Getreide, eine Verordnung des Eisenbahn-Ministeriums und des Handels-Ministeriums u. zw. eine Verordnung betreffend die Bestimmungen über das Eisenbahnwesen, und eine Verordnung der Ministerien des Ackerbaues und des Handels, betreffend den Viehverkehr

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Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 21.07.1935
Physical description: 8
nachstehender Reichsrollettivvertrag hin- u-i,tlich der Durchführung der Bestimmungen des M Gesetzdekretes vom 20. Juni ISIS, Nr. 1010, I geschlossen, welcher die Arbeiter in Handels- iirperschaften, Aemtern, Handelsabteilungen und kooperativen betrifft. Der Arbeitsvertrag besogt: Art. 1. Der fascistische Samstag wird in den Betrieben eingeführt, indem von IS Uhr ab am Samstag nachmittags jedwede Arbeit eingestellt wird, mit Ausnahme ìer Mille, die in Art. 2 an« tieführt sind. Die Durchführung

sich der Markt zusehends, die Preise^sind im Stei gen begriffen, Stroh hingegen geht zuruft. Preise (Verona): Maiheu 23—27, Luzer neheu 22-^-24, Weizenstroh 7.50—8.50. Vieh: Der Markt für Schlachtvieh hakte eine Woche lebhafteren Handels auf allen PlAtzan. Die Preise wurden dadurch günstig beeinflußt rmd haben, sowohl für Schlacht- als auch für Zucht vieh um einige Punkte gewannen. Die RegSe- rungsmaßnahme^ wonach der Viehpreis sich nach dem Konsum richtet, wird erst in einigen Wachen ihre volle Rückwirkung

des Adv. Tinzl in Silandro wurde die Versteigerung der G. E. 11-2 Ciardes der Eheleute Maschler Silvester und Serafino in Ciardes bewilligt. Versteigerung am 28. August 11 Uhr, zum Schätzungspreise von L. 20.200 67 Kollektiv-Arbeilsvertrag für HandelsangesteMe abgeschlossen zwischen dem Reichsverband der Kaufleute und dem Reichsverband der Handels angestellten. Foglio Annunzi Legali Nr. 4 vom lZ. Juli 1SZ5: 69 Die nachstehend angeführten Firmen haben die ihnen übertragenen Arbeiten beendet und for

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Dolomiten
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Page 3 of 8
Date: 22.08.1928
Physical description: 8
dem Fefnheim WI« Mllj MI» AnMellte und ihre Srganiiationen Die neuen Vorschriften über die Anmeldung der Angestellten an die Organisationen und über die Bezahlung der Beiträge für die Jahre 1923/29. Durch das in der 0)a,zzetta UfftcLalc vom 13. August 1928 verlautbarte kgl. Dekret vom 27. Juki 1928, Nr. 1802, sind in ausführlicher Weise Bestimmungen über die Anmeldung der Ange stellten des Handels und der Industrie und des Transportwesens an die Organisationen und über die Bezahlung der Syndikotsbeitröge

und Dezember 1929 alle mittler- wcÄe erfolgten Aenderimgcn im Stande ihrer Angestellten anzeigcn Wer künftig einen industriellen Betrieb, ein Handels- oder Transportgcwcrbc neu eröffnet, oder eine neu« Filiale seines schon bestehenden Betriebes einrichtct, mutz der Brovinzorganisa- tion. der er durch leinen neuen Betrieb ange hört, Innerl>alh 10 Tagen von der Eröffnung desselben durch rekommandiertes Schreiben Mit teilung machen und innerhalb 30 weiterer Tage die Meldung der Angestellten embringen. Auf Mud

dasselbe System für die Berechnung der Beiträge, wie für die Angestellten des Handels standes: eine besondere Kommission setzt die DurchschnittsVhne fest und ein Taglohn bildet annähernd dm Beitrag für ein Jahr. Die Organisation der frelm Berufe. Bei dm freien Bevufen werden die intellek- tuellm Berufe (Advokaten, Aerzte. Jngenimre usw.) von den übvigm freim Berufen unter- schiodm. Crstere bezahlen als Beitrag 17° des stouerpftichtigen Einkommens, mindcstms 30 und höchstens 500 Lire, während für letztere sin

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