Presse Stimmen, welche eine solche selbst mörderische Politik ihrer Partei empfehlen. Unter den wirklichen Führern der Liberalen werden sie je doch kaum die rechte Gegenliebe finden. Es steht fest, was ich früher schon angezeigt habe, daß die schwedische liberale Partei von ihrem rechten Flü gel, dank den diesjährigen Ereignissen, ziemlich ge säubert worden ist. Nur eine sehr geringe Zahl von Rüstungseiferern um jeden Preis hat sich in den Wahlen gehalten. Man kann es aber andererseits verstehen
, daß die liberalen Führer offenbar nicht allzu geneigt sind, sofort das Staatsruder wieder zu ergreifen. Ihre Partei ist die einzige, die bei den Wahlen zurückge drängt wurde und durch unglückliche Zufälle der Wahlkreisgeometrie ist sie sogar zur kleinsten herab gedrückt worden; — ein richtiger Proporz würde uns statt 73 nur 70, den Liberalen aber 74 statt 71 Sitze gegeben haben. Ihre parlamentarische -Posi tion ist zwar insoweit eine starke, . daß sie zwischen Konservativen und Sozialdemokraten die Entschei
dung geben. Der Vergleich mit ihrer früheren Po sition wird jedoch allzu nahe liegen, und die Not wendigkeit eines beträchtlich engeren Einverständ nisses mit den Sozialdemokraten wird einer Frak tion der liberalen Partei nie besonders angenehm erscheinen. Wenn solche Bedenken im liberalen Lager über wiegen, kann man ja offenbar die Partei nicht nöti gen, jetzt wider Willen die Regierung zu überneh men. Es wird wohl unter solchen Umständen zu nächst eine Interimsregierung eintreten, sei
der Landesverteidigung von dem jetzt bevorstehenden Reichstage gelöst wird. Es ist folglich vorauszusehen, daß die liberale Partei ihr möglichstes aufbieten wird, eine positive Lösung in der Sommersession zu erreichen. Die große Frage für die nächste Entwicklung Schwedens wird folglich sein: welche Lösung? Mit der Rechten zu gehen, dürfte jeder politische An stand, jedes politische Voraussehen den Liberalen absolut verbieten. Bleibt dann nur, eine Lösung im wesentlichen zusammen mit den Sozialdemokraten zu versuchen
zwischen Andersgläubigen, insbesondere zwischen Juden und Christen, waren verboten. Ferner konnte kein Aus länder das römische Bürgerrecht erwerben, der nicht mit einer Römerin verheiratet war und aus dieser Ehe ein Kind aufweisen konnte. Junggesellen und kinderlose Ehegatten wurden im Erbrecht benachteiligt. Der Ehelofe sollte von dem ihm im Testament eines Dritten Vermachten gar nichts, der Verheiratete, aber Kinderlose, von einer solchen Zuwendung nur die Hälfte erhalten. Was diese Personen nicht erwerben konnten