Bezirksgenoffenschaften Deutsch- Südtirols venanstalteten 6. Weinmarktes statt. Der Ausstellungsraum mit seinem geschmackvollen Arran gement und seinem malerischen Hintergrunde, von welchem sich die Büste Sr. Majestät des Kaisers zierlich abhebt, bietet dem Eintretenden ein packend hübsches Bild voll lebendiger Färbung. Die Zahl der Aussteller hat sich nach dem von der Firma Auer 6c Com. nett ausgestatteten Katalog gegen das Vorjahr um etwas vermehrt,' dagegen ist die Zahl der Sorten zurückgegangen, welch letzterer Umstand
, wenn sie vereinzelt waren; sie sprachen der Wiederkehr 'es Marktes jede Möglichkeit ab. Allein die Sache kam anders; es folgte ein zweiter, ein dritter Markt, und heute können wir bereits den sechsten Markt in der Reihenfolge be gehen. Wenn das Sprichwort: „Das Gute bricht sich selbst Bahn', wahr ist, so dürfen wir nicht zweifeln, dass die Idee, welche im Schoße des Ver bandes der landw.^Bezirksgenoffenfchaften Deutsch- Südtirols entsprungen ist, eine gute war. Allein es gibt viele gute Ideen
, die nicht zum Durchbruche gelangen, entweder erweisen sie sich von vornherein als undurchführbar, oder sie finden nicht den ge- bürenden Widerhall. Anders war es bei der Idee der Veranstaltung eines Weinmarktes für Deutsch-Südtirol. Wem gebürt nun bei der Verwirklichung derselben das Verdienst? Nicht dem Genossenschaftsverbande allein, sondern der Dank gebürt allen denen, welche den Markt ermöglichten und unterstützten dadurch, dass sie ihn beschickten, also den Producenten und Händlern, die ihn dazu ausgestalteten
, als was er heute sich darstellt. Der Weinmarkt von Südtirol ist eine Kosthalle für den Fachmann, sür den Käufer und Verkäufer zugleich. Das Verkosten hat das erfreuliche Ergebnis geliefert, dass mit jedem Jahre weniger Weine vom Markte zurückgewiesen werden mussten, was einer Besserung der Verhältnisse gleichkommt. Dann ist aber auch der Weinmarkt eine Reclamstätte für den Weinbau in Deutsch- Südtirol, der im allgemeinen gut ist und den Produ centen zur Ehre gereicht. Und so dürfen wir mit Recht