hat, die Anmeldung beim städtischen Finanzamt, über nachstehende steuerpflichtige Betriebe, bzw. Sa chen zu vollziehen: Handels-, Gewerbe- und in dustrielle Betriebe, Freie Berufe, Zimmerver mietung, Gasthof-, Wirtshaus-, Bar-, Kasfebe- triebe, Dienstboten, Fahrzeuge, Billarde, Klavie re, Nutznießung oder Verfügungsrecht über Häuser oder möbilierte Wohnungen, öffentliche Aufschriften, Vieh (Pferde und Rinder), Hunde und Expreßkaffeemaschincn. Nichtfolgeleistung ;ieht Strafe nach sich. Akerano und Aranz«»sbad