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Der Burggräfler
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Page 7 of 10
Date: 15.08.1924
Physical description: 10
auf 100.000 Quintalen lnv Monate beschränkt ist, und zwar auf 98.000 Quint. Mehl und 2000 Quint. Kleie. Die Ansuchen um Ausfuhrbewilligung müssen, auf Stempelpapicr von 3 Lire verfaßt, im Wege der Handelskammer an das Ministero delle Finanze, Ufficio Divieti, eintzebracht werden. Die Handels kammer bestätigt auf dein Ansuchen, daß die an suchende Firma den Handel mit Weizenmehl und Weizenkleie betreibt. Telegraphischen Ansuchen und solchen schriftlichen Ansuchen, die nicht im Wege der Handelskammer

eingebracht werden, wird keine Folge gegeben. Vom 1. September 1924 an, müssen den Ausfuhransuchenden auch die Einfuhrzollbol- letten beigelegt werden, aus denen hervorgeht, daß die Firma, welche um die Ausfuhr von Mehl oder Kleie ansucht, nach dem 31. Juli l. I. eine entspre chende Menge Getreide aus dem Auslande einge führt hat . Wenn die Mehl ausführende Firma nicht auch selbst den Weizen eingeführt hat, kann sie dem Ausfuhransuchcn die zitierte Einfuhrbollctte jener Firma beilegen

, von der sie den Weizen gekauft hat oder aber durch ein Zertifikat der Handelskammer bestätigen lassen, daß das auszuführende Mehl und die Kleie aus ausländischem Weizen erzeugt sind, der nach dem 31. Juli 1924 importiert wurde. Im letz teren Falle ist der Name jener Firma anzugeben, die das Getreide importiert hat . Die bisherige Er mächtigung der Zollämter, die freie Ausfuhr von Weizen zu gestatten, ist vom 10. August 1924 an widerrufen. w. Die deutsche 800-Millionen-Anleihe. Der Londoner Berichterstatter

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