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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 13.04.1931
Physical description: 8
im Sozialis mus und den Menschen Lebensglück und Lebensfreude brin gen kann. Kavital ohne Besitzer. Private und öffentliche Stellen suchen Erben. — Wie Erb schaften entdeckt wurden. — Ein vergessenes Vermögen. M. In Paris wurde vor einiger Zeit eine „Erbensuch- Gesellfchaft" gegründet, die mit den tüchtigsten Anwälten arbeitet und ihre Agenten in der ganzen Welt herumschickt. Sie will sich in den Dienst all jener Ansprüche stellen, die zwar einige Aussicht auf Erfolg haben, deren Verfechter

selbst aber zu wenig Geld haben. Sie finanziert also zunächst denjenigen, der die Ansprüche stellt, denn es gilt in vielen Fällen, kostspielige Prozesse durchzufechten, bevor man in den Genuß einer großen Hinterlassenschaft kommen kann. Von dieser Pariser Gesellschaft war bereits die Rede, als in Berlin der große Prozeß des Millionärs Loeske durchgefoch- ten wurde. Diese Erbensuch-Gesellschaft betreibt gegenwärtig zwei große Recherchen. Die eine geht nach den Erben des verstor benen amerikanischen Millionärs

Horowitz, dessen Nachkom men irgendwo in Ungarn oder Pumänien sitzen, und die andere nach den Erben eines gewissen Berstein, der 1870 in Cleveland starb und die Kleinigkeit von 70 Millionen Dol lars hinterlassen hat. Große Vermögen haben oft ihre Schicksale. Sie sind manchmal ebenso dunkel und abenteuerlich wie ihre Her kunft. Besonders im kapitalistischen England, dem klassi schen Lande der durch Generationen weitervererbten Niesen vermögen, spinnen sich oft Sagen und Legenden um ihre Entstehung

. Auf diese und andere Weise gelingt es dann oft. den unbekannten Erben nach langer Zeit ausfindig zu machen und ihn in den Ge nuß des aus ihn wartenden Vermögens zu setzen. Von diesen Auffindungen sind recht viele der Oesfentlichkeit bekannt ge worden. Ein Mann, der die Liste der Chancery Division durch blätterte. stieß dabei auf einen ungewohnten und fremdarti gen Namen, den jedoch einer seiner Nachbarn trug, der stets behauptete, daß er der einzige dieses Namens sei. Aufmerksam gemacht, begann der Träger dieses Namens

, war ein Aufruf nach den Erben eines fernen Verwandten von ihm. Durch diesen glücklichen Zufall wurde er Besitzer eines Vermögens von 40.000 Pfund Sterling. Ein anderer, der unter einem ebenso glücklichen Stern geboren war, kaufte eines Tages einen Hering, der in Zeitungspapier eingeschlagen wurde. Beim Auspacken fiel sein Blick auf eine Aufforderung, nach der sich die Erben nach einem Verstorbenen seines Namens melden sollten. Er hat es jetzt nicht mehr nötig, Heringe zu essen. Wohl der seltsamste Fund

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Unterinntaler Bote
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Page 3 of 10
Date: 21.04.1899
Physical description: 10
werden sollea, sondern sie sollen den Rechten der obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihrer Erben gänzlich unschäd- lich sein. Wir erklären diese auch hiemit als ganz kraftlos und nichtig und machen sie zu Nichte in Kraft dieses Brieses von Unserer Rom. königl. Machtvollkommenheit und gebieten darauf allen und jeglichen Unfern und des hl. Reiches Für sten, Geistlichen und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Land- marschällen, Hofrichtern, Vitzthumen

des Cardinals hat sich in Wien auch ein Comite von katholischen Männern gebildet, welches sich zur Aufgabe setzt, gegen den Abfall eine Gegenagitation ins Werk zu setzen und durch Wort und Schrift, durch Abhaltung von Versammlungen, Veröffentlichungen in der Presse, Herausgabe von Leonhard, Niklaus und Hans, seine Brüder, Georg Wald auf v. Waldenstein, seinen Vater, und all ihre Vettern und ihr Geschlecht, rhres Stammes und Namens, Schildes und Helmes, auch ihre ehelichen Leibeserben und derselben Erben

und Strafe und dazu einer Pön nämlich 100 Mark Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so oft er freventlich da wider thäte, Uns halb in Unser und des Reiches Kammer und den anderen halben Theil den obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihren Erben unabläßlich zu bezahlen ver fallen sein soll. Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserem kö niglichen anhangenden Jnsiegel. Geben in unserer Stadt Middelburg in Seeland am 25. Tag des Monats Au gust, nach Christi Geburt 1488 Jahr, unseres Reiches

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Tiroler Post
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Page 7 of 20
Date: 19.06.1914
Physical description: 20
Tschi derer, Pettneu 2; Josef Höpperger, Mötz; Josef Strolz, Flirsch 1; Karl Kummer, St. Jakob; An- drä Grießer, Niederthei; Gottfried Gutleben, Ke maten; Franz Bücher, Wams; ,Josef. Brunner, Ke maten; Josef Schönherr, Pettneu 1; Franz Bücher, Axams (Rangpreis); Nikolaus Spielmann, Mie ming; Alois Raitmairs Erben, Kematen; Alois Leiter, Niederthei; Franz Hörtnagls Erben, Kema ten; Johann Klotz, Umhausen; Josef Schöpf, Mötz; Franz Wegscheider, Sellrain; Johann Jochum, Pettneu 1; Alois Falch, Pettneu

1; A u is Ruetz, Kematen; Franz Josef Falkner, Niederthei; Ru dolf'Draxl, Flirsch 1; Alois Ruetz, Kematen; Kon- rad Strimitzer, Oberperfuß; Josef Holzknecht, Nie derthei; Otto Thaler, Obermieming; Otto Thaler, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz; Friedrich Schöpf, Hatting; Alois Reitmairs Erben, Kema ten; Josef Brunner, Kematen; Alois Krabacher, Mötz. 3. Klasse: Andrä Klotz, Umhausen; Andrä Grießer, Niederthei; Alois Krug, Rietz; Johann Thaler, Mieming; Isidor Spielmann, Mieming; Leonhard Raffl, Mieming

; Nikolaus Spielmann, Mieming; Franz Matt, Pettneu 2; Gottfried Gut leben, Kematen; Rudolf Draxl, Flirsch 1; Joief Holzknecht, Niederthei; Johann. Siegele, Wiesberg; Alois Reitmairs Erben, Kematen (Rangpreis); Konrad Scharmer, Obermieming; Josef Kleinheinz, Silz; Michael Walser, Silz; Otto Hirn, Silz; Otto Hell, Langenfeld. d) Kalbinnen: 1. K lasse: Josef Matt, Flirsch 1; Josef Schönherr, Pettneu 1; Heinrich Matt, Pettneu 1; Rudolf Klimnier, St. Jakob; Otto Thaler, Ober mieming; Andrä Grießer, Niederthei

, Ober mieming; Ferdinand Gebhart, Obermieming; Jos. Höpperger, Mötz. 3. K l a s s e: Johann Geiger, Pettneu 1; Lud wig Lang, Keniaten; Nikolaus Spielmann, Mie ming; Josef Höpperger, Mötz; Josef Sonnweber, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz (Rangpreis) Peter Triendl, Oberperfuß; Ludwig Abfalterer, Kematen; Alois Reitmairs Erben, Kematen; Josef Berkhofer, Pettneu 1; Friedrich Schöpf, Hatting; Josef Strolz, Flirsch 1; Josef Brunner, Kematen; Alois Ruetz, Kematen; Johann Gruber, Sellrain; Andrä Jordan

, Sellrain; Fidel Höpperger, Mötz; Anton Bachnetzer, Silz, Karl Marberger, Umhau sen, Josef Draxl, Flirsch 1, Anton Geir, Kematen, Josef Brecher, Axams, Johann Bücher, Kematen. Von den ausgestellten Zuchtfamilien (eine Kuh und drei davon zuchtbücherlich nachgewiesen abstammende Nachkommen) wurde Herrn Alois Falch, Pettneu 1, die silberne Staatsmedaille, Josef Brunner und Franz Hörtnagls Erben, beide in Kematen, je die bronzene Staatsmedaille zu erkannt. Praktische Winke. Zwecks Entfernung

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Außferner Zeitung
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Page 7 of 20
Date: 21.06.1914
Physical description: 20
Bücher, Axams; Josef Schöpf, Mötz. 2. K l a s s e: Josef Hendl, Mötz; Josef Tschi derer, Pettneu 2; Josef Höpperger, Mötz; Josef Strolz, Flirsch 1; Karl Klimmer, St. Jakob; An- drä Grießer, Niederthei; Gottfried Gutleben, Ke maten; Franz Bücher, Axams; Josef Brunner, Ke maten; Josef Schönherr, Pettneu 1; Franz Bücher, Axams (Rangpreis); Nikolaus Spielmann, Mie ming; Alois Raitmairs Erben, Kematen; Alois Leiter, Niederthei; Franz Hörtnagls Erben, Kema ten; Johann Klotz, Umhausen; Josef Schöpf, Mötz

; Franz Wegscheider, Sellrain; Johann Jochum, Pettneu 1; Alois Falch, Pettneu 1; Abis Ruetz, Kematen; Franz Josef Falkner, Niederthei; Ru dolf Draxl, Flirsch 1; Alois Ruetz, Kematen; Kon- rad Strimitzer, Oberperfuß; Josef Holzknecht, Nie derthei; Otto Thaler, Obermieming; Otto Thaler, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz; Friedrich Schöpf, Hatting; Alois Reitmairs Erben, Kema ten; Josef Brunner, Kematen; Alois Krabacher, Mötz. 3. Klasse: Andrä Klotz, Umhausen; Andrä Grießer, Niederthei; Alois Krug

, Rietz; Johann Thaler, Mieming; Isidor Spielmann, Mieming; Leonhard Raffl, Mieming; Nikolaus Spielmann, Mieming; Franz Matt, Pettneu 2; Gottfried Gut- lcben, Kematen; Rudolf Draxl, Flirsch 1; Joief Holzknecht, Niederthei; Johann Siegele, Wiesberg; Alois Reitmairs Erben, Kematen (Rangpreis); Konrad Scharmer, Obermieming; Josef Kleinheinz, Silz; Michael Walser, Silz; Otto Hirn, Silz; Otto Hell, Längenfeld. 6) Kalbinnen: 1. Klasse: Josef Matt, Flirsch 1; Josef Schönherr, Pettneu 1; Heinrich Matt

, Obermieming; Josef Mair, Ranggen; Josef Lener, Pfaffenhofen; Engelbert Grießer, Umhausen; Otto Thaler, Ober mieming; Ferdinand Gebhart, Obermieming; Jos. Höpperger, Mötz. 3. K l a s s e: Johann Geiger, Pettneu 1; Lud wig Lang, Kematen; Nikolaus Spielmann, Mie ming; Josef Höpperger, Mötz; Josef Sonnweber, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz (Rangpreis); Peter Triendl, Oberperfuß; Ludwig Abfalterer, Kematen; Alois Reitmairs Erben, Kematen; Josef- Berkhofer, Pettneu 1; Friedrich Schöpf, Hatting; Josef Strolz

, Flirsch 1; Josef Brunner, Kematens Alois Ruetz, Kematen; Johann Gruber, Sellrain; Andrä Jordan, Sellrain; Fidel Höpperger, Mötz; Anton Bachnetzer, Silz, Karl Märberger, Umhau sen, Josef Draxl, Flirsch 1, Anton Geir, Kematen, Josef Brecher, Axams, Johann Bücher, Kematen. Von den ausgestellten Zuchtfamilien (eine Kuh und drei davon zuchtbücherlich nachgewiesen abstammende Nachkommen) wurde Herrn Alois Falch, Pettneu 1, die silberne Staatsmedaille, Josef Brunner und Franz Hörtnagls Erben, beide

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 8 of 12
Date: 19.05.1922
Physical description: 12
den, wieder Mietparteien in ihrem zweiten Hause auf- zunehmen, wenn es Ihnen nicht gelingt, den Eigenbedarf nachzuweisen. Gegen eine allfällige Anforderung müssen Sie raschestens Einspruch erheben, was wohl am Besten durch einen Rechtsanwalt geschieht, da Wohnungsange legenheiten durch unvorsichtiges Vorgehen leicht für im mer verpatzt werden können. Frage: Es ist von mehreren Brüdern einer ge storben. Er hatte kein Testament. Außer den Brüdern sind keine anderen Erben da. Erben die Brüder zu glei chen Teilen

? - Antwort: Hier mutz man unterscheiden, ob der verstorbene Brüder Eigentümer eines „geschlossenen Hofes" war oder nicht. Ist ersteres der Fall, so treten die besonderen Erbteilungsvyrschriften des Höferechtes in Kraft. Nach diesen würde der überlebende älteste Bru der Anerbe werden, d. h. e r den Hof allein erben, wenn er nicht durch besondere, im Gesetze ausgezählte Gründe (z. B. körperliche und geistige Gebrechen, anderwärtiger Beruf, Verschwendungssucht, Abwesenheit usw.) von der Uebernahme des Hofes

ausgeschlossen ist. Dieser „An erbe" wird bis zur Höhe des lastenfreien Wertes des Hofes Schuldner der Berlassenschaft. Der Wert des Hofes wird durch Uebereinkommen der Beteiligten uird in Er mangelung eines solchen durch das Gericht nach vollzogener Schätzung nach billigen Ermessen — so daß der Ueber- nehmer des Hofes wohl bestehen kann — bestimmt. Der Anerbe schuldet sohin den Miterben — in unseren Falle — vorausgesetzt, daß keine anderen Erben da sind wie Kinder, Eltern 0 der Gattin — den Brüdern

ihre gleichen Anteile doch kann ihm zur Auszahlung dieser Anteile eine Frist von drei Jahren gewährt werden. Be findet sich in der Verlassenschaft kein, geschlossener Hof, so erben unter obangeführten Voraussetzungen seine Brü der alle zu gleichen Teilen. Frage: Durch meine Frühwiese fließt ein offener Bewässerungskanal (hier Wal genannt), welchen zirka 40 Interessenten in Anspruch nehmen und auch ich selbst zur Bewässerung meiner Wiese benütze. Früher floß das Wasser in Holzrinnen, die im Boden beiläufig

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 01.07.1923
Physical description: 6
mit ihrem Manne Franz Schulz, Metalldreher, in Ruse bei Marburg ansässig ist, ist eine Großnichte und Haupterbin des erwähnten Erblassers. Die Todesanzeige und der Aufruf an die Erben erschienen in der amt lichen „Wiener Zeitung" vom 1. Oktober 1833, und zwar in dieser Form: Vom k. k. Linien-Infanterieregiment Nr. 18-Gerichte wurde aus Verona am 20. August 1833 gemeldet: Wien, 1. Oktober 1833: Es haben sich alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft dieses Verstorbenen Anspruch erheben, bis 5. Oktober

1834 persönlich oder durch Bevollmächtigte vor diesem Gericht anzumelden. Wien, Iosefftadt, 1. Oktober 1833. Diese Verlauibarung wurde jedoch damals von der Landbevöl kerung in Böhmen, als Heimat der Erben, wenig oder gar nicht gelesen und gelangte daher nicht zur Kenntnis der Erben. Die indessen zu Geld gemacht? Hinterlassenschaft, die in der Oester- reichisch-ungarischen Bank in Venedig deponiert war, wurde im Laufe der Jahre von der österreichischen Staatsverwaltung eingezogen

die Angelegenheit völlig ruhen ließ. Auf das Betreiben der Erben durch Majestätsgesuche und Bitt schriften an die Kabinettskanzlei in Wien versprach am 4. August 1911 (sowie am 16. Juni 1912 in Bad Ischl und am 3. September in Wien) der Kabinettsdirektor Dr. Franz v. Schietz! dem Franz Schulz, der in dieser Angelegenheit nach Wien fuhr, eine Abfindungssumme von 2 Millionen Kronen in Gold, mit der sich die Erben unter der Bedingung, daß ihnen der Betrag sofort ausbezahlt werde, zufrie den erklärten

er ihm aber schriftlich, endgültig die Erb schaft ausbezahlen zu lasten. Aber auch diesmal blieb alles bei Erklärungen und Versprechungen. Tatsächlich bekamen bas jetzt die Erben dieser riesigen Erbschaft nur eine kleine ..Zahlung", und; zwar so: Im Jahre 1916 ließ Frau Parma, die Muster der Kai serin Zita, in ihrem Namen dem Franz Schulz in Ruse schreiben, er soll noch ein wenig Geduld haben, die vereinbarte Summe werde bald ausbezahlt, und inzwischen schicke sie ihm als Geschenk aus ihrer Privatkasse 20 Kronen

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 18.11.1925
Physical description: 4
, wie jeder andere Meier (oder Mayer), obwohl er 200.000 Pfund hinterlassen hatte, wenn diese 300.000 Pfund damals lachenden Erben ausbezahlt worden wären. Die -200.000 Pfund wären den Weg allen Geldes gegangen, und es wäre kein Anlaß mehr, über Meier (oder Mayer) etwas zu sagen. Indessen hat Joseph Meier (oder Mayer) aus Niederbipp in einer Weraus wirksamen Weise dafür ge sorgt, daß er heute, nach 95 Jahren, noch nicht vergessen ist. Ter Kreis von Pers-oiren, der täglich seiner gedenkt, ist zwar nicht groß

, aber das Gedenken ist dafür umso inniger und hat sich wie eine Kostbarkeit weiter vererbt. In seinem Testament hat Meier (oder Mayer) nämlich als seine Erben seine von ihm nicht mit Namen bezeich neten Vettern und Basen in der Schweiz bezeichnet. Diese Vettern und Basen, oder die sich dafür halten, bezw. ihre Kinder oder Enkel, sind dieser Tage 70 Per sonen im ganzen, hier zusammengekommen, um ge meinsam des teuren Vetters zu gedenken. Das Gede-nken galt weniger seinen Eigenschaften oder seinen Taten

, als der Frage, wie man denn nun endlich an die in der Bank von England ruhende Erbschaft, die heute nicht weniger als 45 Millionen F r a n k e n beträgt, gelangen könne. Die Frage ist selbstverständlich nicht zum ersten Male aufgerollt worden. Im Gegenteil, sie hat sogar schon im Jahre 1896 die hohe Bundesregierung beschäf tigt, die ihren Generalkonsul in London beauftragte, Meiers (oder Mayers) Erben zu greifbaren Beweisen der Vetterrrliebe des Verstorbenen zu verhelfen. Zwei Anwälte mühten

sich, und man hörte nichts mehr von ihnen. Die Solothurner Regierung tat in den achtziger Jahren Schritte, die ebenfalls zu nichts führten. Die 45 Millionen liegen in der B a n k v o n England, und nach 95 Jahren können die Erben nichts tun, als ihrer sehnlich gedenken. Nunmehr hat die erwähnte Versammlung beschlossen, englische Geldleute heranzuzie hen, auf daß sie, in der Hoffnung auf eine saftige Pro vision, mit Hilfe eines in der Erbschaftsstrategie gewieg ten englischen Anwalts die Jagd nach Meiers

(oder Mayers) Millionen energisch fortsetzen. Ihr hiesiger An walt hat den Erben empfohlen, sich aus eine Wartezeit von sechs bis zehn Jahren gefaßt zu machen, die bis zu einer endgültigen Entscheidung jedenfalls verstreichen würde. Nun, wenn ikgend eine Gemeinschast durch Tra dition und Uebung zum geduldigen Warten erzogen ist, so sind es Meiers (oder Mayers) Erben. Vielleicht sind Philosophen darunter, die erkannt haben, daß die Hoff nung und der Borgennß eines saftigen Anteiles an den 45 Millionen

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 29.04.1925
Physical description: 4
. Im Mai 1920 kam zwischen der Steirischen Holzindustriegesellschast m. b. H. und dem Vertreter der Hohenbergschen Verlasienschaft ein Vertrag zustande, wonach die fürstlichen Erben die Holznutzung ihres Forstbcsitzes in Eisenerz und Radmer für die Wirtschaftsjahre 1920. 1921 und 1922 der Elhlerfchen Gesellschaft überließen: das Geschäft der Gelegenheitsgesellschaft sollte als gemeinsames Geschäft geführt werden; Gewinn und Verlust von beiden Parteien gleich mäßig getragen werden. An dem Vertrage

beteiligte sich auch ein Wiener Großindustrieller, der am Gewinn und Verlust der Steirischen Gesellschaft mit 25 Pro zent interessiert war. Die Erben dieses seither verstorbenen Groß industriellen strengten nun vor dem Grazer Gericht einen Prozeß gegen die Steirische Holtzindustriegesellschaft an, weil diese — wie in der Klage ausgesührt wird — während der drei Jahre der Ge- legenheitssozietat die Gegenpartner (außer den Hohenbergischen Erben auch den seither verstorbenen Industriellen) um viele Mil

an die eigene Schwestergeellschaft die Holzbestände, die zur Hälfte den Hohenbergschen Erben und zu einem Achtel dem anderen Geschäfts- Partner gehörten, zu Verllxstpreisen. Aehnliche Verlustgeschäfte schloß die Steirische Gesellschaft auch mit der Oesterreichischen Holzhank A.-G., die im Jahre 192! die Mehr heit der Geschäftsanteile der Steirischen Gesellschaft, sowie die Aktien mehrheit der Wald- und Holzindustrie-A.-G. erwarb. Die Holz bank stand ebenfalls unter der Leitung der Holzdynastie Elßler

; es wurden demnach auch hier Verlustverkäufe an sich selöst gemacht. Diese Verlustverkäufe der Steirischen Gesellschaft zu Schaden der Hohenbergschen Erben und des Großindustriellen und zugunsten der eigenen Gesellschaften hatten einen riesigen Umfang. Im Jahre 1922 kauften sie von der HolzbanE,<200 Kubikmeter Rundholz zurück, und zwar mit einem Gewinn von 3 Goldkronen per Kubikmeter für die Holzbank. Dadurch allein erlitt das ge meinsame Geschäft Eißler-Hohenberg einen Schaden von 324 Mil lionen

Kronen. Bei dieser Gebarung kann es nicht wundernehmen, daß die Steirische Holzindustrie bei der Abrechnung nicht nur keinen Gewinn auswies, sondern noch einen beträchtlichen Verlust verzeichnet«, da sie den Hohenbergschen Erben aus die ihrerseits zu Jnvestitions- zwecken ausgefolgten 110.090 Schweizer Frauken nach Ablauf der drei Jahre insgesamt 100 Millionen österreichische Kronen zurück- zohlte. Anier dem Berdachk des siebenfachen Raubmordes» Der Prozeß gegen Icckob Reimst. Szalmar. 27. April

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 18.06.1936
Physical description: 16
. Kann die Witwe die Konzession erben, um das Gewerbe selbst weiterzuführeM oder zu verpachten? Sonst wäre die Witwe brotlos? Antwort: Unsere Gewerbeordnung sagt über den Uedergang von Gewerben und Konzessionen: Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden haben die Erben oder Legatare ^Ver mächtnisnehmer), wenn sie das Gewerbe weiterführen wollen, dieses auf eigenen Namen neu anzumelden. Ist das Gewerbe ein konzessioniertes, so bedarf es einer neuen Konzession. Die Gewerbenovelle von 1S34 hat noch folgenden Zusatz

- weder das Gericht selbst oder bestellt hiezu einen Notar. In solchen Füllen iist es gut, wenn sich die Erben an den Gerichts- Vorsteher wenden und ihn bitten, er möge die Verhandlung selbst führen, weil sie dann billiger kommt. Bei einem grö- ßeren Nachlaß haben die Erben eine besondere Erberklürung abzugeben. Hier ist Vorsicht an» Platze, da der Nachlaß über schuldet sein könnte und der Erbe auf diese Weise auch mit HÜHNER*^? m &5S«f seinem eigenen Vermiigen für die Schulden des Erblassers

herhalten müßte. Das Erberklären kann entweder bedingt oder unbedingt abgegeben werden. Unbedingt heißt, daß der Erbe für Schulden mit seinem ganzen Verniögen zu haften hat. Bet einer bedingten Erberklärung wird über den Nach laß ein Inventar errichtet und der Erbe haftet für die Schul den des Erblassers nur mit dem Erbteil allein) Werden sich mehrere Erben bei der Verlassenfchaftsabhandlung nicht einig, dann muß die Sache durch einen Prozeß ausgetragen werdet

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Neueste Zeitung
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Page 6 of 10
Date: 03.05.1931
Physical description: 10
, die von ihm vertont worden sind. * Bei Stadtregulierungsplänen können Bauverbote zn Parkzwecken erlassen werben. Die Stadtgemeinde Millionen im Mond. Eine Erbschastsgroteske in Breslau. - Ein Rechtsanwalt und eis „Erben" aus der Anklagebank. Breslau, 2. Mai. Der Millionenerbschaftsprozeß, der — wie berichtet — seit zwei Wochen das Breslauer Erweiterte Schöffen gericht beschäftigt, mutet wie eine Groteske an. Die erste Phase des Prozesses war mit der Vernehmung von Zeu gen ausgefüllt, die erst einmal die Existenz

haben. Ein 66jähriger Justizrat aus Bautzen war so fest von der Erbschaft überzeugt, daß er sich mit der Hauptangeklagten Frau Schneider, einer Schuhmacherstochter aus Guckelshausen — verlobte und monatelang ihre Vertretung führte. Ein betagter Breslauer Justizrat und Notar hat den verschiedensten Leuten Zessionen auf die Erbschaft im Werte von etwa einer Million Mark ausgestellt! Auch andere Notare haben Aehnliches getan. Als die „Erben" im Mai vorigen Jahres aus der Pro vinz nach Breslau zogen, nahm die Affäre

einen geradezu phantastischen Umfang an. Sie hatten eine herrschaftliche Wohnung im Hause des niederländischen Konsuls be zogen, der bald ebenso fest an die Erbschaft glaubte wie die Erben selbst und ihr immer größer werdendes Gefolge. Bald hatte sich die Sache unter der Breslauer Geschäfts welt herumgesprochen und die Lieferanten liefen den „Erben" förmlich das Haus ein, um mit ihnen Geschäfte zu machen. Es wurde« ganze Wohnungseinrichtungen. Teppiche, Gemälde, Juwele«, Autos im Werte von über 100.00« Mark

für sein Haus und 200.000 Mark als notarisch beglaubigten Anteil auf das Erbe. Die Geschädigten berufen sich meist auf das Verhalten der Notare. Sie seien der Meinung gewesen, daß ein Notar niemals Anteile eines Erbes abtreten dürfe, das gar nicht vorhanden sei. Die Rechtsgültigkeit der Zessionen ist höchst umstritten. Die Notare stehen auf dem Stand punkt, daß die Zedierung rechtlich zulässig gewesen sei. Alle ablehnenden Bescheide, die von den Regierungs stellen auf die dauernden Eingaben der „Erben

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Bozner Zeitung
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Page 21 of 22
Date: 12.04.1870
Physical description: 22
, Josef Schneler, Dr. Inlins Würzer, Peter v. Mayrl, LUois Mackowitz und Nndolf Carli Zensoren und deren Stellvertreter: Die Herren: Dr. Eduard v. Farcher als Vor stand; Dr. Johann v. Kallinger, Dr. Karl v. Hepperger, Dr. Johann v. Grabmayr ^'un. uno Dr. Franz Mumelter. Namen der übrigen Herren Vereinsmitglieder: Weiland Seine kaiserl. Hoheit der Durchlauch tigste Herr Erzherzog Nainer :c. :c. durch Hoch- deffen Erben. v. Anfschnaiier Ignaz, v. Atzwang Josef sel. Erben, Dauer Alois sel. Erben

, Ealderari Alois s,l Erben, v Eomini Ludwig sel. Erben, Eivegna Lllfons, Pecorona Anton, Dullago Josef, EberUn Franz, Ferrari Gotthnrd, Igna; Freiherr v. Giova- nelli sei. i^rben, v. Hepperger Anton, Holzhammer I. A. durch Johann v. Putzer, Hslzl Leonhard, Kappeller Inton, Knostach <Larl Dr., v. Koster Gustav Dr., Josef Koßler, Franz Krautschneider, Kinsele Nichard, Kroat Johann, Lazzer Kernard sel. Erben, Lob Heinrich, Mag es Älois, Mitter- rutzner Mathias, Mathiowitz Leopold, Moar Joh. Aapt. sel. Erben

, Mnmelter Josef, Frau Merl Äntonia Witwe sel. Erben, Frau Wettl Barbara, VUtl Josef sea.. v. Paar Nichard, Nella Karl, Fran Nomen Theresia sel. Erben, v. Niccabona Denedikt, fürstbischöfl Gnaden, Vößler Josef sel. Erben, Nungg I. A. sel. Erben, Notten- fteiner Änton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Ludwig sel. Erb«n, v. Scherer Anton sel. Erben, v. Scherer Josef sel. Erben, Scrinzi Joh. Dapt., Streiter Josef Dr., Tschurtschenthaler Franz, Thnille Jo hann, v. HValter Avalther Dr., Welponer Anton sel. Erben

, Welponer Panl, Hvachtter Älbert, AVopfner Franz, Carl v. Zallinger sel. Erben, Peter v. Lallinger, Franz Limmermann. de Wlidnholung 4 kr. Zlmer für i«lx<mallge Ein» illland Haienstein u. Bogt« Wollzeile U -, Da»b» «. «. , gort i» «cl»»Ig. wiesen, daß die Pflanzen wandern können. Freilich waren dazu Schiffe nöthig so wie verständige und sorgsame menschliche Geschöpfe und für diese die Aussicht auf einen Vortheil. Der Bortheil ist jedoch nicht einmal entscheidend» denn der Same von Un kraut

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 1 of 8
Date: 13.03.1908
Physical description: 8
, noch Terror von oben kann das Leben töten, das aus den Tiefen des Todes emporquillend, in Erinnerung an die Kraft, an die mutvolle und opferbereite Kampfes lust, die vor sechzig Jahren den Absolutismus ins Wanken, ja vorübergehend zum Sturze brachte, jene, die als Erben des Revolutionsjahres den Kampf für Recht und Freiheit zu Ende führen wollen, mit neuem Kampfesmut, mit Begeisterung erfüllt. Tenn es ist nicht bloß die Erinnerung, die uns mit den Märztagen verbindet; dieselbe Kraft, derselbe mutige

die Kämpfer für Freiheit und Gleichheit gesehen, dieselben Ziele, die damals den Helden voranleuchteten im.Freiheitskampfe, leuchten uns als den Erben des Revolutionsjahres voran und beseelen uns mit Leidenschaft zu jedem rangzweck, nämlich zum Werfer zurückzukehren, erreichen. Das Wesen des Bumerang besteht darin, daß dieses zweischenklige, knieförmig ge bogene Holz, nachdem es mit dem rechten Arm heftig horizontal vorwärts geschleudert ist, einen weiten Bogen beschreibend, zum Werfenden zu rückkehrt

ist ein ganzer Sieg den Erben des Jahres 1848 noch nicht beschieden. Noch herr schen in den Landtagen und den Gemeinden Cliquen, gewählt durch ein engherziges Wahl recht. Noch ist die Preßfreiheit der subjektiven Auffassung des Staatsanwaltes anheimgestellt, noch heißt das Vereinsrecht Polizeigeist und die Freizügigkeit Schubkarren. Aber das Bollwerk aller dieser vormärzlichen Einrichtun gen, das Privilegienparlament, ist gefallen und mit dem ist dem Volke der Weg in die Zukunft geebnet— Und die Helden

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 8 of 18
Date: 02.07.1898
Physical description: 18
in Pfaffler, wegen Schwachsinnes. Amortisationsverfahren eingeleitet bezüglich des Schwazer Sparkassescheines Nr. 34654 per 43 fl. 60'kr., lau tend ans Scherl Peter und Magdalene; Anspruch auf den Schein zu erheben bis 7. Dezember 1808 beim k. k. Landes gericht Innsbruck; bezüglich des Sparkassebüchel? der Stadt Innsbruck, lautend auf Johann Hormair, Dienstknecht in Kitz bühel-Land, Fol. 18.433, über 191 fl. 54 kr.,; Anspruch auf selbes zu erheben bis 4. Dezember 1898. Vorrufung der Erben

Pfarrer Anton Seeger über Ansuchen der betreffenden Erben und mit Be willigung des k. k. Bezirksgerichtes Landeck als Ver laßbehörde vom 27. Juni 1898 die zu dieser Ver lassenschaft gehörigen Zimmer- und Kücheneinrichtungs gegenstände, Leibeskleider, Wäsche, Belten, Bettwäsche, Weinfässer, Bücher usw. usw. am 12. Juli 1898 um 9 Uhr Vorm, an Ort und Stellt, d. i. im Psarrhi fe in Strengen, im Wege der öffinllichen Versteigerung und gegen sofoUig: Baarzahlung und Hinwegschaffung hintan- gegeben

werden Anbote unter dem Schätzungswerthe werden nur im E-nverständnisse mit den anwesenden Erbinter- essenten berücksichtiget. Land eck, am 28. Juni 1898. Der k. k. Notar als Gerichtskommiffär: Dr. Adolf Comployer. Feilbietungs-Kund machung. Ueber Ansuchen der Eigenthümer und Erben nach Frl. Johanna Schöpfer, Teilhaber in der „Forstel's Witwe Tischlerei" in Innsbruck, sowie mit Bewilli gung des k. k. Landesgerichtes Innsbruck, III. Ab theilung vom 21. Juni 1898. IV. 22. 97/9o, /HI. werden einer freiwilligen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Date: 15.09.1911
Physical description: 24
, dann können auch beide Teile bestraft werden. Frage 4311: Binnen welcher Zeit kann ein Testament angefochten werben? Antwort: Das Recht, die Erklärung des letzten Willens anzu- fechten und den Pflichtteil oder dessen Ergänzung zu fordern verjährt b i n- n e n d r e i I a h r e n. Es soll aber damit nicht gesagt sein, daß der Nachlaß vor Ablauf der drei Jahre an die im Testamente genannten Erben nicht verteilt werdenj darf. Wenn du im Testamente übergangen wurdest oder dein Erbteil im Testamente geringer berechnet

wurde, als dir gesetzlich zusteht, so raten wir dir, deinen Erbanspruch am besten sofort, min destens aber zu einer Zeit noch geltend zu machen, in welcher die Verlassen schaft noch nicht verteilt erscheint. Machst du deinen Anspruch erst zu einer Zeit geltend, in welcher die Verlassenschaft bereits verteilt und eingeantwortet worden ist, so müßtest du deinenj Anspruch gegenüber den einzelnen Erben geltend machen, früher könntest du ihn bei der ganzen, noch nicht verteilten

an die Kaufserrichtung schreiten. Frage 4313: Meine Mutter, welche sich zum zweitcnmale verheiratet hat. ist in der Schweiz gestorben. Wo sind nun die Erbgebühren zu be zahlen? Antwort: Die Erbgebühren sind dort zu bezahlen, wo sich die Erben befinden. Die Gebühren für deinen Erbteil hättest du in Oesterreich zu entrichten. Frage 4314: Durch welches Mittel werden die Wachsmotten am sichersten und besten vertilgt? Antwort: Durch Schwefeldampf werden wohl die Motten und Pfaden der schädlichen Schnmrotzer getötet

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