, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen er schöpft würde, kein weiterer Anspruch zustünde, als in sofern? ihnen ein Pfandrecht gebührt. Sillian am 30. August 183K, 4747 Johann Semaka, k. k. Notar als GerichtS-Kommissär. 2 ErVen-Borrnfungs-Edikt. Nr. 2092 Von dem k. k. Bezirksgerichte Zell a. Z. werden die gesetzlichen Erben deS den 19. Juni 133k mit Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Pri vaten Josef Moigg von hier aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage
an gerechnet sich bei diesem k. k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre TrbSerklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschasr mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen einge- antworlet, der nicht angetretene Theil der Verlasseiischaft aber oder wenn sich niemand erbSerklärt hätte, die ganze Werlassenfchaft vom Staate als erbloS eingezogen würde und den sich allfällig später meidenden Erben ihre Erb ansprüche nur solange vorbehalten bleiben
Nr. 13, Josef Berloffa au« Trient, 79 Jahre alt. Privat, mit Rücklassung einer letztwilligen Anordnung gestorben, in welcher seine Söhne Josef und Johann auf den Pflichtteil beschränkt wurden. Da dem Gerichte der Aufenthalt der zwei genannten Erben unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich bis 14. Juli 1337 bet diesem LandeSgertchte zu melden und erbSzuerklären, widrigenfalls die Ver<» lassenschast mit den angemeldetin Erben und dem Kurato sksslltis Dr. Jgnaz Haßlwanter, Advokat in Innsbruck