, und bei verschiedenen kleineren Geschäften 21.000 Lire, zusammen sohin 300.000 Lire. Er wandte sich an den Rechtsanwalt Cefa Bianchi mit der Bitte, er möge, da B. durch die Ziegelei Oünrg bedrängt wurde, einen gerichtli chen Ausgleich machen, was dieser zu tun versprach. Gesa Bianchi reichte tatsächlich den Ausgleichsantrag beim Tri bunal Bozen ein. Hiebei frug er den Capo Cancelliere Menini, wieviel dieser Ausgleich eintrüge, worauf letzterer dem Advokaten Cefa Bianchi antwortete, daß 8 Prozent der Ausgleichssumme
, also rund 8000 Lire an den Rechts anwalt fallen würden. Menini stellte auch eine Bescheinigung aus, laut welcher der Ausgleich als angemeldet erklärt wurde. Als sich hierauf die beiden allein in der Kanzlei glaub ten, sagte Dr. Bianchi zu Menini» wegen 8000 Lire stehe ihm die Arbeit nicht dafür, er solle den Konkurs durchführen, das trüge mehr. Menini wehrte sich anfangs dagegen, aber Bianchi sagte, dies wäre feine Angelegenheit, er werde ei nen Grund in der Buchführung finden, damit der Konkurs antrag
gerechtfertigt sei. Die Konkurseröffnung wurde schon in den nächsten Tagen herumgesprochen, obwohl das betreffende Dekret erst 10 Tage später erschien. Cesa Bianchi hätte als der von B. mit der Regelung des Ausgleiches betraute Rechtsanwalt niemals als Konkursmasseverwalter aufgestellt werden dür- fen, sondern hätte als Vertreter des B. gegen die r Konkurseröffnung Stellung nehmen müssen» was er uoer nicht tat. Später hat B. noch zweimal einen Ausgleichsantrag eingebracht, den aber der Masseverwalter Cesa
Bianchi immer hintertrieb. Mittlerweile wandte sich die Frau des B. an einen an deren Rechtsanwalt Brixens um Hilfe, doch, lehnte dieser mit dem Bemerken ab, daß man gegen Dr. Bianchi bestn Brixner Gerichte nicht aufkommtz. Cesa Bianchi ist als Bru der eines Leibarztes Mussolinis überall persona grata und niemand wagt es, sich den in Brixen bekannten PrakWen dieses Rechtsanwaltes zu widersetzen. B. wurde dann wegen mangelhafter Buchführung zu ei ner bedingten Strafe verurteilt, es genügte