LandgerichtStanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläu biger um so gewisser zu erscheinen haben, al« die Nicht» jerscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet werden würden. K. K. Landgericht Kufstein, den 2Z. Aug. 1822. Wolf, Landrichter. A Von dem k. k. Lands und Kriminal-UnterfuchungS» Gerichte Meran wird durch gegenwärtiges Edikt allen Denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung «ineS Kon» kurseS über das gesammte
eines Vermögens - Verwalters und Kreditoren-AuSschusseS, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiren eine Tagsahung auf den 28- September d. I um 2 Uhr Nachmittag in dieser Landge richtskanzlei angeordner, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden ven Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Meran, den sr. Aug. Z822. O. Attlmayr, k. k. Landrichter. Hatzinger, Adjunkt. . g VermZg hoher Guberniai
- Auslage»^, welche sich «>ircs aus in st. beziffern, begriffen sind, und daß dießsavt der ne» eintretend« -«»tfttmgSvèrwàr kein« wettere VergättMa anzusprechcn habe. ? K. K. Landgericht Klausen, den ,y. Aug »8--. v. Sterzinger, k. k. Landrichter. I F? il bie t hu n gS e Edikt. Vom ?. ?. Landgerichte Enneberg wird hiemit kund gemacht, daß die im Wege der Exekution des wohlltbl. ». k. FiSkalamtS für Tirol und Vorarlberg in Vertretung deS a. h. Aerar« wider Domini! Novara bewilligte, und durch dießseitige
nur der bei der Versteigerung« - Taqsa» tzung allenfalls noch stehende Feldnutzen, und die vorfin, dige Ansaat Aegen Vergütung der Arbeitslasten und de? SaamenS überlassen werden wird, dabei es sich aber von selbst versteht, daß Käufer von Entrichtung der Grund» Oblagen dieses FruchtjahreS befreit ist. UebrigenS wird diese Versteigerung nn besagtem Ta ge Uhr Vormittags auf dießseitiger Kanzlei Vorschrift, mäßig eröffnet, und bis zur Beendigung fortgeführt tvcn den» St. Vigil, den 22. Aug. 1822. K. K. Landgericht Enneberg
und betriebenen Steuern, Wüstungen und sonstige Obla gen übernehme und abführe', dann 4. die auf Abschlag deS KaiifschillingS überbundenen Schulden nach dem bisherigen Zinsfuße verzinse., und nach vorgäiigiger halbjähriger Ab- oder Auskilndun^ .rück bezahle. Zur Aerstelgerung selbst wird Tagfahrt'auf den z?. September d. I. angeordnet, an welchem Ta>,e diesclbe in dicßseitiger AmtSkanzlei nach gesetzlicher Ordnung ver» genommen werden wird. K. K. Landgericht Schwatz, den 24. August 1822. Strolz