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Alpenländer-Bote
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Page 3 of 16
Date: 14.09.1919
Physical description: 16
. Sie erklärten, sie hätten ihm das Geld genommen, weil er es ihnen gestohlen habe. Schutz Ser Kleinpächter. Die Staatsämter für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft haben eine Vollzugsanweisung über den Schutz der Kleinpächter (S1.-G.-Bl. Nr. 403) erlassen, deren wichtigste Bestimmungen lauten: § 1. Die nachstehenden Bestimmungen haben An wendung zu finden auf Pachtverträge über land wirtschaftliche Grundstücke, deren Ertrag — sei es für sich allein, sei es zusammen mit dem Erttage anderer vom Pächter

gepachteter oder ihm zneigen gehöriger Grundstücke — der Hauptsache nach den Eigenbedarf der Hauswirtschaft des Pächters nicht übersteigt. . „ , § 2. Eine Erhöhung des Pachtzinses, den der Pächter bisher oder den der letzte Pächter zu zahlen hatte, darf nur in einem Betrage vereinbart wer den, der nach den Umständen des Falles angemessen ist. Als Pachtzins ist das gesamte für die Benützung des Grundstückes zu entrichtende Entgelt, einschließ lich aller, unter welchem Titel immer zu entrichten

den Nebenleistungen anzusehen. § 3. 1. Insoweit der vereinbarte Pachtzins da nach § 2 zulässige Maß übersteigt, ist die Vereinba- rung ungültig. 2. Vereinbarungen, wodurch sich der Pächter zu Hand- und Spanndiensten oder dergleichen in einem höheren Maße verpflichtet, als der bisher mit ihm getroffenen Vereinbarung entspricht, sind untersagt und ungültig. § 4. 1. Der Verpächter kann nur aus wichtige« Gründen den Pachtvertrag kündigen. 2. Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehcn, wenn 1. der Pächter

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Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 07.12.1929
Physical description: 4
zum Erscheinen nicht aufgelegt ist, bekanntgab, daß er die Verhand lung vertage, um die Frau vorführen zu lassen. § was er sich hat alles gefallen lassen. Cm gewisser Albert Heger war mit dem Pächter Wilhelm Eberl aus Terfens in einen Zivilprozeß verwickelt, dessen kritische Lage so war, daß es zwischen den Zweien auch einmal zu einem „Privatstreit" kam. Der Kläger Heger suchte den Pächter in Terfens auf, um da für den Zivilprozeß irgend ein Kompromiß heraus zuschinden. Da er nicht viel ausrichtete und Eberl

dieses gegen den Kläger Heger sprechenden Vorfalles mußte der Richter vergleichend wirken. Der Pächter aus Terfens mußte den „Lausbuben" mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknehmen und Abbitte leisten. 8 wegen bedenklichen Ankaufes war der Fell händler Ludwig M. angeklagt. Im Frühjahre, gerade zur Schonzeit des Wildes, kaufte er von Robert Kommeter, der ein gerichtsbekannter Wilderer fein soll, 2 Rehdecken. Gelegentlich der Untersuchung gegen Kommeter wegen Wilddiebstahles stellte sich heraus, daß M. Felle

, was auch dem Richter etwas hoch vorkam. D. glaubt, daß er dem Bauern nie für dieses bis! Holz 10 Schjl- lind gehen könne und es ist ihm lieber, wenn er es hem Bauer zurückstellen kann. Der Richter ging einigend vor uno ®- nuf - daß er sich mit dem Bauern binnen einem Monat auf trgenu Weife ausgeglichen haben muß. Überdies bekam er noch 24 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr. § Um 2 Schilling stritten sich der Snenaler- meister Johann M. mit seinem Pächter Johann Sch., beide in Schwaz. Jemand ließ eine Reparatur

vornehmen und Sch., der damals noch beim M. Gehilfe war, zog sich von der Rechnung 2 Schilling ab, weil er diese angeblich noch gut hatte. Die Sache hatte wohl die Form eines Zivilstreites, nicht die des Betruges. Nach dem aber das Verhältnis zwischen den Beiden ohnedies schon länger nicht mehr stimmt, zeigte der Inhaber der Spenglerei seinen Pächter an, um ihn eher kirre zu machen. Es stellt sich aber heraus, daß Sch. diese besagten 2 Schilling tatsächlich vom Meister gut hatte, nur hat er den Fehler

begangen, daß er ihm diesen Abzug nicht gemeldet hat. Das Gericht nahm an, daß in diesem Falle keine betrügerische Absicht vorlag und sprach den angeklagten Pächter frei.

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

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Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 22
Date: 26.09.1833
Physical description: 22
soll aber auch nur dem Gefqlle zum Vortheile gereichen. S. Der Pächter ist verpflichtet sich genau nach den Be stimmungen deS Gubernial Cirkulare vom b. Juli »Lsy, nnd den nachträglichen auf den gepachteten Gegenstand Beziehung habenden Entscheidungen und Verordnungen zu benehmen. t». Dem Pächter ist unbenommen, seine ganze Pach tung ganz oder rheilweise au Unterpächter unter der ad i angeführten Modifikation zu überlasten; allein diese wer den von dem Gefalle bloß als Agenten des Pächters ange sehen

, welcher dessen ungeachtet für alle Punkte deS Pacht vertrages in der Haftung und dem Gefälle verantwort lich bleibt. 7. Der Pächter ist verbunden, den bedungenen Pacht- schilling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden MonatS, und wenn dieser ein Sonn - oder Feier tag wäre, am vorausgehenden Werktage an die Kammeral- Geiallen-Bezirkstage in Innsbruck abzuführen. Der Pächter hat keinen Anspruch auf einen Nachlaß des Pachtbetrages während der Dauer deS Pachtvertrages, so fern in dieser Zeit

der Tarifsatz von deni in der Pach tung begriffenen Objekte nicht geändert wird, und es hat der §. deS angeführten Cirkulars anch auf ihn volle Anwendung. Allfällige Aenderungen in den vorgezeichne ten EinhebungS-Modalitäten, die zum Schutze deS Gefäl- les oder der Parteien für nothwendig erachtet werden, ändern nichts an der eingegangenen Pachtverbindlichkeit. y. Der Pächter ist verpflichtet, die versteuerten Rema nenzen, welche sich am Ende seiner Pachtzeit bei den Par teien vorfinden sollten, entweder

dem Aerar oder dem nach folgenden' Pächter nach dem Tariffsatze zu versteuern. >0. Wenn der Pächter mit einer Packtschillingsrate im Rückstände bleiben sollte, so soll dem Gefälle daö Recht zu stehen , den Ausstand ohneweiters durch die Kaution zu bedecken, zugleich aber die weitere EinHebung des GefällS nach Gutdünken durch selbst geivählte Sequester besorgen zulassen, und anch aus Rechnung und Gefahr deS säu migen Pächters daö Pachtobjekt neuerdings feil zu bie then. Im Falle einer auf Rechnung nnd

Gefahr des ver tragbrüchige» Pächters vorzunehmenden Relizitatio« bleibt die Bestimmung der hiebei als AusrusöpreiS anzunehmen den i-summe dem Gntbefinden der GefällSbehörde über laxen, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Ein wendungen gegen die Gültigkeit und die rechtlichen Fol gen der zweiten Versteigerung herleiten kann. Für die Kosten dieser Maßregeln ^so wie für den allfälligen Ent lang nn Gefällserträgui»e, hat der Pächter daö Aerar durch die Kaution, nnd in so ferne diese nicht zulangt

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 22
Date: 26.09.1833
Physical description: 22
gereichen. 6. Der Pächter ist verpflichtet sich genau nach den Be stimmungen des Gubernial Cirkulare vom l>. Juli iksy, und den nachträglichen auf den gepachteten Gegenstand Beziehung habenden Entscheidungen und Verordnungen zu benehmen. k>. Dem Pächter ist unbenommen, seine ganze Pach tung ganz oder rheilweife au Uuterpächter uiiter der ad - angeführten Modifikation zu überlasten; allein diese wer ben von dem Gefalle bloß als Agenten des Pächters ange sehen , welcher dessen ungeachtet für alle Punkte

deS Pacht vertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwort lich bleibt. 7. Der Pächter ist verbunden, den bedungenen Pacht- fchilling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden MonatS, und wenn dieser ein Sonn - oder Feier tag wäre, am vorausgehenden Werktage an die Kammeral- Gefällen-Bezirks ^Ka^e in Innsbruck abzuführen. g. Der Pächter hat keinen Anspruch auf einen Nachlaß deS Pachtbetrages während der Daner deS Pachtvertrages, so fern in dieser Zeit der Tarifsatz von dem in der Pach

tung begriffenen Objekte nicht geändert wird, und es hat der h. deS angeführten Cirkulars auch auf ihu volle Anwendung. Allfällige Aenderungen in den vorgezeichne ten EinhebnngS Modalitäten, die zum Schutze des Gefäl- ändern nichts an der eingegangenen Pachtverbindlichkeit. c). Der Pächter ist verpflichtet, die versteuerten Rema nenzen, welche sich am Ende seiner Pachtzeit bei den Par teien vorfinden sollten, entweder dem Aerar oder dem nach folgenden Pächter »ach dem Tariffsatze zu versteuern

. ,c». Wen» der Pächter mit einer Pachtschillingsrate im Rückstände bleiben sollte, so soll dem Gesälle daö Recht zu stehen , den Ausstand ohneweiters durch die Kaution zu bedecke» , zugleich aber die weitere Einhebnng deS GefällS nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, und auch auf Rechnung und Gefahr deS säu migen Pächters das Pachtobjekt neuerdings feil zu bie then. Im Falle einer auf Rechnung nnd Gefahr des ver- tragbrüchige» Pächters vorzunehmende» Relizitation bleibt

die Bestimmung der hiebei als Ausruföpreis anzunehmen den «-summe dem Gutbefiudeu der Gefällsbehörde über laden, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Ein- wendnngen gegen die Gültigkeit und die rechtlichen Fol gen der zweiten Versteigerung herleiten kann. Für die Kosten dieser Maßregeln ^so wie für den allfälligen Ent- ^^M6er^6g>.u.>le, Pächter daö Aerar durch die Kaution, nnd in so ferne diese nicht zulangt, auS seinem eigenen Vermögen schadlos zu halten. Ein allen falls sich ergebendes günstiges

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

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Volksbote
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Page 4 of 8
Date: 06.12.1945
Physical description: 8
, daß der Pachtzins im Verhält nis zum Weizenpreis aufzuwerten ist. Jeder Pächter, der von der Verlängerung des im heurigen Jahre ablaufenden Pachtvertrages Gebrauch machen will, muß sich daher eine Erhöhung des Pachtzinses in der Weise gefallen lassen, daß zuerst erhoben wird, welche Menge von Weizen man im Jahre des Beginnes des Pachtvertrages am betreffenden Ort nach dem damals geltenden Einheitspreis ankaufen konnte. Der neue Pachtzins für die Verlängerung des Pachtvertrages wird nun so berechnet

. L L L L L L L L L L 669.65 630.25 555.55 555.55 535.70 483.90 428.55 384.60 319.15 224.30 Diese Umrechnung auf den Weizenpreis findet auch dann statt, wenn der Pacht grund gar keinen Weizen, sondern andere Erzeugnisse, wie z. B. Obst und Wein her vorbringt; lediglich wenn es sich um Dauerweiden oder um ausgesprochene Finheifskulturen (nur Obst oder nur Wein) handelt oder wenn die Pachtgrund stücke durch kriegerische Ereignisse be schädigt worden sind, kann der Pächter, wenn er die Umrechnung auf den Wei zenpreis

für zu belastend ansieht, aber doch auf die Verlängerung des Vertrages Anspruch erheben will, verlangen, daß der neue Pachtvertrag, statt nach dem Wei zenpreise, in. anderer Weise, durch eine besondere Kommission festgesetzt wird, Auf die Verlängerung der Pachtverträge haben übrigens nur jene Landwirte An spruch, die den Pachtgrund selbst bear beiten, nicht aber solche, die einen Grund gepachtet haben und ihn von anderen be arbeiten lassen. Ebensowenig hat jener Pächter auf die Verlängerung Anspruch

, der sich einer schweren Vertragsver letzung, insbesondere hinsichtlich der Be zahlung des Pachtzinses, der sachverstän digen Bearbeitung des Grundes und der treuen Durchführung der Pachtbedingun gen schuldig gemacht hat, oder der wegen Verletzung der Ablieferungsvorschriften verurteilt worden ist. Bei Grundstücken, die vom Eigentümer nur wegen Ein rückens zum Militärdienst verpachtet wurden^ und die dieser nach seiner Rück kehr wieder selbst bearbeiten will, findet die Verlängerung keine Anwendung. Dem Pächter steht

es natürlich frei, auf sein Recht auf Verlängerung des Pacht vertrages zu verzichten, doch muß dieser Verzicht schriftlich ausgesprochen wer den. Die gesetzlich vorgesehene Verlänge rung mit der Erhöhung des Geldpacnt- zinses findet auch auf landwirtschaftliche Pachtverträge Anwendung, die schon vor . dem 1. Juli 1. J. verfallen sind oder die bereits ein Urteil auf Aufhebung des Pachtvertrages ergangen ist, sofern nur der Pächter sich noch am Pachtgut befin det und die Aufhebung nicht einverständ lich

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1914)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 12. 1914
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Page 233 of 334
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 234 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/12(1914)
Intern ID: 483349
„Edelweiss' (Ferd. Haas), Z, Oberau 640 Egger Johann, G, Mendejstr. 548 Eichbergerhof (Picht. : Antonie Theissinger), G, Quirainerstr. 643 ■Florkeller (Inh.: Peter Mölgg), Z, Kardaun 310 Gewerkschaftshaus (Pächter : M. Klein), Gilm- strasse 15 Haselburg ~ (Pächter : Jos. Untersteiner), Z, Haslach 381 HÖllerhof (Inh.: August Rottensteiner. Leit.: Anna Rosendorfer), Z, Oberau 660 Klaus (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kohlern 347 Kofier (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof {Inh.: Gertr. Platter

, Gilrostr. 34 Oberau (Inh. : Joh. Carmann), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmund skron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinner), Z, St. Johann 686 Paradies (Inh.: Joh. Atz), G, Quirainerstr. 266 Parkschlössl (Pacht.: Berta Pechlauer), Z, Franz Jos.-Str. 507 Paulmiehl (Pacht.: Johann Peer), Erbseng. 10 Pfarrhof (Inh. : A. Ausserhofer), Z, Oberau 404 *Pircher J. B., Frühstückstube, Laubeng. 29 (Inserat) *Posthotel Erzh. Heinrich, Gartenrestaurant, Defreggerstr. 6 (Inserat) Putzenhof (Pächter: Josef Egger

. : J. Gostner), Obstmarkt 17 Guntschnahof (Pächter*. Hans Beiger), G, Habsburgerstr, 152 i Kersehbaumer (Pächter: Georg Fink), Binder- . j gasse 24 *Kusseth (Pächter: Leonh. Fatzmann), Erzh. Rainerstr. 7 • *Larcher (Inh. : Alois Cassar), Bindergasse 33 (Inserat) Loreley (Inh, : Jos. Eidenberger), G, Habs burgerstr. 346 Mohr (Inh, : Frz. Dannerbauer), Museumstr. 33 Nussbaumer (Pächter: Franz Wieser), Binder gasse 11 Rathaus (Pacht. : Kàthi Perugini), Weintrauben gasse 1 ' *Rizzi Anton (Inh.: Maria Rizzi

), Laubeng. 70 (Inserat) *Schgraffer (Inh. : Kleiber u. Kleibers Konkurs masse), Waltherplatz 1—2 Schiernhof (Pächter : Albert Meier), Schiern strasse 7 Schmuck Johann, vorm. Pitscheider Seipt, Erzh. Raineistr. 13 , Schwarzer (Pacht. : Rosa Gruber), Erzherzog Rainerstr. 15 Q*Stadt Bozen (Pacht.: Franz Opitz), Walther- . platz 14 ' Stadt München (Inh.: Notburga Hörmann), Meinhardstr. 2—4 „Südbahn', (Pacht. : Richard Regiert), Z r Bahn» hofstr. 416 Tirol (Inh.: G. v. Fäckl), Obstmarkt 13 Tornasi (Inh

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 16
Date: 11.10.1913
Physical description: 16
drückte den Wunsch ans Eiiifiidrnng der Dampfheizung in den Bürgersälen Ms. Der Bürgermeister meinte aber, das; mit Rück sicht auf die wenigen TanUnterhaltungen im gro ßen Bnrgersaale sich diese grosze Ausgabe für die Tampfheiznng sich nie rentieren würde. Der Pacht vertrag mit Herrn Regiert wurde genehmigt. Da der bisherige Pächter des Rathauskellers, Herr Karafek, in Konkurs geraten ist, musjte die PM neuerdings ausgeschrieben werden. Herr Ka- imek hatte aus eigenem siir A>.(XX) Iv Inventar

au- Mnfft, und nun tritt an die Gemeinde die Not wendigkeit, dieses Inventar zu übernehmen. Es han delt üch hiebe! um die Wäsche. Porzellan, Silber zeug. Kupfergeschirr usw. Die betreffenden Firmen würden gegen einen Nachlas; von 30°^ von: Origi- imlprcise diese Gegenstände der Gemeinde überlassen. Ms neuer Pächter bewirbt sich Herr Fritz Frosch- vier. derzeit Pächter der Marchetti'schen Weinstube m Mcran. Der fünfjährige Pachtvertrag schreibt einen jährlichen Pachtzins von »MO vor, welche Summe

nach drei Iahren steigt. Der neue Pächter bedingte sich aber aus, daß ein Zugang zur Gum- mergasse bewilligt wird, weil er die Errichtung eines besonderen Bierzimmers Plaut. Der Rathauskeller soll in gntbiirgerlichein Stile geführt werden: im Bierzimmer sollen den Gästen „mit nicht so feinen Toiletten' zn billigeren Preisen Getränke verabfolgt werden iRestanrant mit I. und 2. .Klasse!!). Bei Abschlns; des Vertrages hat der neue Päch ter eine Kaution von AXO Iv zu erlegen, der Pacht zins wird immer

jetzt,' fuhr Myra fort. „Ich liebe ihn imd er liebt mich. Ich liebe ihn schon lange — vom ersten Tage an, wo ich geschänkt werde. GR. Waibl erwähnte, daß der in Aussicht genommene Pächter in Meran sich deshalb beliebt gemacht habe, weil er als Tenorsänger in seinem Lokale immer auch ein Pariere nurerhielt uud fragte an, ob vielleicht Herr Froschauer auch im Rat hauskeller ein solches errichten wolle. Weilers be klagte er sich über die horrenden Preise, die in Me ran in dem Bariete verlangt

werden und wünscht, das; im Bozner Rathauskeller die Preist' aunei,mbar bleiben. GR. Gruber will, daß Flaschenbier aus- gcschänkt werde, aber kein offenes Bier. GR. Iu- nerebner spricht sich gegen jeden Bierausschank aus, verweist auf die deutschen Rathauskeller, wo nur Wein ausgeschänkt n>erde. Der Bürgermeister er klärte. vou einer Varietterrichtuug könne keine Rede sein, im übrigen wünscht er, das; dem neuen Pächter möglichste Freiheit gelassen werde, damit er vor al lem sein Daranskommen finde

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