Anklageschrist legt demselben zur Last, daß er in einer zu Auer in Südtirol abgehal tenen Wanderversammlung des seit Mai d. Js. con- stituirten und später , aufgelösten katholisch-politischen Volksvereins für Tirol, die'v«l,-!nahezü 3V Personen,- besucht war, eine aufreizende Rede gegen die „Neu schule' gehalten und sich dabei nachfolgenden Wort lauts bedient habe: „Die neue Schule ist eine Schö pfung der Freimaurer, nicht mehr und nicht weniger, als gottkvs, verabfcheuungswürdig und verdammt
.' „Der Religionsunterricht ist zwar noch gestattet, aber unter der Verclausulirung einer Oberaufsicht mit auf den Aussterbeetat herabgesetzten Stunden, früher oder später wird er ganz eingezogen werden.' „Man Wirft der Kirche noch einige Brosamen unter den Tisch, aber das ist nicht der Platz für dieselben.' „Was haben wir zu thun gegenüber, der neuen Schule?' „Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder dem Him mel zuzuführen, daher zu vermeiden und zu verhin dern, was gegen dieses Ziel ist.' „Die Einrichtung der neuen
Schule geht dahin, die Schuljugend dieser Bestimmung zu entziehen.' > „Wer anders trägt die Schuld, wenn ihr dies gelingt, als diejenigen, welche ihre Kinder in solche Schulen schicken.' „Wenn die Raupen unseren Kohl verderben, nützt es Wohl nichts, wenn wir den Schaden bedauern, oder auch die Mittel berathen; — wollen wir den Kohl retten, so müssen wir die Raupen vertilgen.' „Wir bedauern das Auf kommen der neuen Schule, und doch sind es katho lische Eltern, welche sie erhalten.' Was nützt
daS Protestiren, wenn wir das Materials zu ihrem Fort gedeihen liefern.' , . - ' Die Anklage fährt nach näherer Beleuchtung dieser Redestellen also fort: Franz Graf Schaffgotsche, wel cher vereint mit dem Obmanne der Versammlung, Franz v. Zallinger, auf den Protest des Regierung^ Vertreters gegen diese Jnvectiven erklärte, daß er nur über die von der Freimaurerloge geplante Schule spreche, hat, ob zwar er zugibt, daß Hr. v. Strobele den Sinn seiner Worte richtig aufgefaßt, den Versuch nicht verschmäht
, sich^ durch , diese unwahre Ausflucht vor dem Strafgesetze zu schützen.'.^ , , Die Wahl des Themas gegenüber den einfachen Landbewohnern, welchen wohl die Einrichtungen der eigenen Schule, nicht aber jene des Großorients von Interesse sein können, das Hervorheben und die Ver- dächtigung der in den Z8 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Wiai 1868 ausgesprochenen staatlichen Oberauf sicht über den Religionsunterricht, die an die Anwe senden gerichtete Frage: „Was haben wir, die Mit glieder des Vereines, gegenüber der Schule