Eberlin in Innsbruck und Dr. Marius Fafsanelli in Rovereto zu Auskultanten für den Oberlandesgerichtssprengel ernannt. Das Leichenbegängnis des Herrn Karl Haßfurther am Sonntag nachmittags war eine imposante Trauerkundgebung. Im langen Zuge befanden sich fast sämtliche Honoratioren des Kur bezirke«, sowie nahezu vollzählig die Mitglieder der Wirtsgenossenschaft und der Vereine der Gastgewnbe- angestellten. Don Korporationen nahmen teil: Meraner Feuerwehr mit Bürgerkapelle, der k. k. Hauptschleßstand
Meran (2 Fahnen) mit der Unter, maiser Bürgerkapelle und Standschützen von Bozen. Elurns (mit Fahne), Mals, Algund, Mailing, Dorf Tirol (mit Fahne), die Borsiehung des Burggräfler Schützenbundes und Abordnungen der Reservisten kolonnen von Meran und Mai« und des Meraner Beteranenvereiner. Bon den zahlreichen Kränzen trug jener der Mirtegenossenschaft die Widmung „Dem Nestor der Hotelier» in Meran'. Nach dem Leichenbegängnisse versammelten sich die Standschützrn
tn der Schikßstandsrestauration, wo Oberschützrn- meister Dr. Spöttl dem verstorbenen Ehrenmtt- gliede einen herzlichen Nachruf hielt und die großen Verdienste Haßfurthers um den Meraner Haupt schießstand würdigte. „Eine Gefährdung der freien Recht sprechuug' wittert die „Meraner Zeitung' — das radikale „Salzburger Dolksblatt' und die ebenso radikale „Neue Züricher Zeitung' haben es ihr so vorgemacht — aus dem päpstlichen Motu proprio welches das bestehende Kirchenrecht tn dem Punkte erklärt, wonach der Katholik verpflichtet ist, kirchliche
Personen nicht ohne kirchliche Erlaubnis vor weltliche Gerichte zu ziehen. Das Blatt ruft das filner Mehrheit nach freisinnige Abgeordnetenhaus auf, „gegen die Giltigkeit des Motu proprio in Orsier reich in schärfster Weise Protest zu erheben', um Oesterreich vor der „ärgsten Reaktion' und vor dem Wiederaufleben des Mittelalters zu retten. Die Re- daktion der „Meraner Zeitung' schreibt über das Motu proprio, ohne es zu kennen und scheint den ganzen Monat über geschlafen zu haben, sonst müßte
sie au« den verschiedenen Erörterungen wissen, daß in Oesterreich die geforderte ltrchliche Erlaubnis durch das Konkordat allgemein und ausdrücklich gegeben ist, wie sie in Deutschland durch ein kirchlicherseits anerkanntes Gewohnheitsrecht besteht. Da waren die freiheitlichen Abgeordneten, die im Sichblamieren be deutende Hebung haben, namentlich so oft es sich um kirchlich-religiöse Angelegenheiten handelt, diesmal doch etwas vernünftiger wie die „Meraner Zeitung' und verzichteten auf die Blamage eines gegenstands