, wie die Verhältnisse in Marokko sich weiter gestalten. Die amtliche Notifizierung dieses Vorgehens an alle Signatarinächte der Algeciras-Akte einschließlich der Regierung des Sultans von Marokko, die am 1. Juli gleichzeitig erfolgt ist, dürfte niemand im Zweifel darüber gelassen haben, daß es sich nicht um eine politische Sensation, soudcrn um eine Maßregel handelt, die man nach der Lage der Dinge erwarten mußte und vielfach auch schon lange erwartet hat, weil sie materiell durch die Umstände geboten er scheint
geführt hat und es nun nach Agadir führt, weil die wohltätigen beschwich tigenden Wirkungen der Algeciras-Akte augenscheinlich durch andere Faktoren paralysiert wurden. Ferner wird derselben Korrespondenz geschrieben: Die Ankündigung, daß die deutsche Regierung sich entschlossen habe, zur Sicherung von Leben und Eigentum der Deutschen und deutschen Schutzgenossen im Süden Marokkos Maßregeln zu ergreifen und zunächst das Kanonenboot „Panther' nach dem Hafen von Agadir zu entsenden, hat in einem Teile
ausländischer Blätter zu nehmen sind, die mit Rücksicht auf die Algeciras-Akte das Vor gehen Deutschlands unbegründet und ungerechtfertigt finden. Niemand wird der deutschen Regierung das Zeugnis versagen können, daß sie in dieser Angele genheit äußerster Zurückhaltung sich befleißigt hat und es geht wirklich nicht an, speziell Deutschland mit Berufung auf die Algeciras-Akte von der Er füllung seiner Schutzpflicht abzuhalten, wenn weder Frankreich noch Spanien sich durch den Gedanken an diese internationale
Vereinbarung von dem haben abhalten lassen, was ihnen als moralische Pflicht oder als wertvolle Chance erscheinen mochte. Tat« sächlich sind von den in Südmarokko interessierten deutschen Firmen ernste, sorgenvolle Klagen in Berlin eingegangen und man ist darüber, namentlich auch in den Kreisen der Geschäftswelt auf direktem Wege seit längerem unterrichtet. So hat denn auch, be zeichnenderweise, die deutsche Presse fast ohne jede Ausnahme sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Entschluß der Regierung
entsandten Truppen sind zurückberufen worden und die Räumung von Fez ist gemäß der dem General Moinier erteilten Weisung vollzogen. Das ^.xped'>nnskorps zieht sich gegen Mekines zurück und Vorarlberg' Skr» K53 » wird von dort in einigen Wochen wieder die Schauja erreichen. Die französische Regierung hatte sich mit der Truppcnsendung nach Fez den Zweck gesetzt, die Autorität des Sultans z» befestigen und wenigstens in provisorischer Weise die Ordnung in dieser Ge gend wieder herzustellen. Da diese Aufgabe