' gewesen ist. lind ein Pfiffikus dazu. Er war also für dieses nicht immer angenehme Amt die richtige Persönlichkeit. Von seinen vielen Rechtssprüchen, die lange Zeit in der Er innerung der Dorfleute fortlebten, sei einer erzählt: Da ist einmal der Feichten-Müller auf seinem Steirerwagerl durch den Ort ge fahren. Wie er beim Kogelberger-Hof vorbeikommt, hat da der Hund gerade den Ganaufer sGänserich) durch den Hof auf die Straße gejagt. In seiner Angst jaust der Ganaufer unter den Wagen des Müllers
, und das Hinterrad rollt über den Kopf des schneeweißen Vogels. Erledigt war der Ganaufer. Der Müller steigt vom Wagen und schreit zum Kogel- berger-Hof hinein, es möchte jemand herauskommen. Ist der Kogelberger selbst erschienen. Die beiden waren ohnehin keine guten Freunde, und wie jetzt der Kogekberger seinen toten Ganaufer sieht, fangt er zu plärren an und beschuldigt den Müller der Unaufmerksamkeit. „Schrei nit so, was verlangst für ihn?' fragt der Müller ganz sachlich. Und da hat der Kogelberger zwei
Gulden be gehrt. Das ist für die damalige Zeit zu viel verlangt gewesen. Die Hälfte hätte es auch getan, weshalb der Müller ruhig sprach: „Weißt was, Kogelberger, ich-gib Dir einen Gulden, und den Ganaufer kannst vir auch behalten.' Der Kogelberger aber lärmt, daß er auf so ein Geschäft nicht eingehe, er will zwei Gulden und dann möge sich der Müller samt dem toten Ganaufer zum Teufel scheren. Und da ist der Richter des Weges ge- konunen. Der Müller ruft ihn heran und erzählt ihm den Fall
. Der Kogelberger redet sich immer mehr in Zorn und be steht auf seinen zwei Gulden. Oer Rich ter sinnt ein Weilchen, dann zuckt ein lei ses Lächeln um seine Mundwinkel, und er sagt: „Also, Du, Kogelbsrger, willst fiir den niedergeführten Ganaufer zwei Gulden!' „Ja,' schreit der Kogelberger, „das will ich tausendmal! Und wenn er nit .^rhlen will, mach' ich die Sach' gerichts mäßig I' „Und Du, Müller,' fährt der Richter fort, „Du willst dem Kogelberger einen Gulden geben und ihm noch dazu den Ganaufer überlassen
!' „Ja,' nickt der Müller, ..grad' so möcht' ich's haben.' Jetzt nimmt der Richter die Kappe ab und sagt: „Leut, Horts mir zu, so sprich ich zu Recht: Kogelberqer leg' Deinen Ganauier auf den Hausstein hier! Und Du, Mül ler leg' Deinen Gulden daneben. So: Und jetzt leg' ich zum Gulden vom Mül ler einen von mir. Müller. Du bist frei und kannst weiterfahren. Du Kogecher- ger, nimm Dir die zwei Gulden und bist befriedigt. Den Ganaufer aber behalt'ich mir, den Hab' ich rechtmäßig erworben.' Der Richter