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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 03.08.1938
Physical description: 6
Wir haben in der Sonntagsnummer die Bestimmungen für die Ablieferung der Schafwolle mitgeteilt. Zu Punkt 1, der besagt, daß die gesamte Wolle im Na turzustande, also ungewaschen, ab geliefert werden muß, sei erläuternd hin zugefügt, daß zwar dieTierevor der Schur gewaschen werden können, nicht aber die geschorene Wolle. Diese .... M IM ' des Einheitstextes der sanitären Gesetze sind die Kursbesu cher auf Grund dieser Lizenz zum Ver tauf von Brillenlinsen und zu den ande ren damit zusammenhängenden und vom geltenden Gesetz

, Arretri, Via 'E. Leonardo 49, eingeholt werden. Vie RnslanàspSsse auch für Libyen ohne Msum gültig. Um den Touristen auch die Einreise nach Libyen zu erleichterst, wurden die nötigen Bestimmungen erteilt, durch die sich die Reisenden in den Häfen nur auf Grund des regelrechten Reisepasses und ohne die Formalitäten des Visums nach den libyschen Häfen einschiffen können. Aerztliches Augenarzt Dr. Röhler ordiniert wie der Via Regina Elena Nr. 8 von 11—12 und von 16—18 Uhr. Der letzte Trostpreis àer

von 36.000 Lire gewann. Der Streckenwärter Fiumi von Marebbe hat übrigens noch einen Grund, sich zu freuen: er hat seine Trostprämie in der Tasche, während die Gewinner des Mil lionenloses noch immer auf den Schieds spruch des Gerichtes von Addis Abeba warten müssen. ist in unverändertem Zustand abzulie fern. Wir wiederholen auch die folgenden Bestimmungen: 2. Außer der Wolle inländischer Er zeugung ist auch die ausländische Matrat zenwolle abzuliefern, sowie die aus Li byen und Italienisch - Afrika

. » Der ISjährige rückfällige Oettl Luigi des Giorgio aus Lagundo entriß einem Fräulein auf der Promenade in Merano ein Handtäschchen, erwischte ein in näch ster Nähe befindliches fremdes Fahrrad und wollte damit davonfahren, wurde aber gleich aufgehalten. Oettl wurde zu insgesamt 1 Jahr. 3 Monaten, k Tagen Kerker und Lire 1450 Geldstrase verurteilt. Hafkbefehl Auf Grund eines Haftbefehles der kgl. Prätur wurde der 41jährige Maler Fe lice Frusco, wohnhaft im Viale Venezia, festgenommen, da er anderthalb Monate

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Alpenzeitung
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Page 1 of 2
Date: 31.07.1943
Physical description: 2
, der italienischen Rundfunk- gesellsaM, der Jtalcable-Gesellschaft, der uinterurbane? -IRTI und der Die Gleichstel en, Rang dieses „»DWW-»BeamW ^>..^«àv MMellte der Annahmestellen: Leutnant; Arbeiter und Handlayger: .Soldat. . .. Art: 3. — Mit späterer Verfügung norden die Abzeichen bestimmt, die das auf Grund vorliegenden Erlasses milita risierte Personal zu oerwenden hat. Art. 4. — Dem auf Grund vorliegen- »en Erlasses militarisierten Personal teht keinerlei wirtschaftliche Sonderbe- ,andlung zu. . Art

, die für diesen Wirtschaftszweig getroffen wurde. , Die àls ^Verdoppelung der Hulagen entfallenen-Äümmen.werden nicht, so fort ausbezahlt, sondern den Bezugsbe rechtigten gutgeschrieben und bis nach Kriegsende vinkuliert. Hiezu kommen noch die Zinsen in der Höhe von 2,S Pro zent, die benfalls vinkuliert werden. Die Verdoppelung geht zu Lasten des Staates für die Arbeiter der Industrie, des Handels, der Freien Beruke und Künste, die aus Grund des GefeWekretes vom 26. Oktober 1940, Nr. 149ö, die Familienzulagen beziehen

; für die Pri- vatangcstellten zulasten der Zulagenkasse für einberufene Beamte; für die Ange stellten des Kredit- und Versicherungswe sens und sür die Angestellten welche auf Grund des Art. 9, Nr. 4. des kgl. Gesetz- Dekretes vom 1. Juni 1937, Nr. 1048, zum ganzen oder teilweisen Fortbezug ihrer Löhnung berechtigt sind, müssen die Ar beitgeber auch die Mehrbeträge in die Zulagenkasse einzahlen. Rückwirkend ab 1. November,1942 ha ben die Arbeitgeber einzuzahlen: Für die Industriearbeiter den Ge- samtbeitrag

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 24.04.1937
Physical description: 6
Personen in die Versicherung gegen die schlimmste Volkskrankheit aufgenommen. Die Mutterschaftsoersicherung ist im vergangenen Jahre auf die in der Landwirtschaft beschäftigten Frauen, die Taglöhnerinnen und zur Pächterfa milie Gehörenden einbegriffen, ausgedehnt worden. Mit tgl. Gesetzdekret vom 21. August 1936 wurde die Reichskasse der Familienzuschüsse für Industrie arbeiter, die bereits seit 1934 auf Grund eines interkonföderalen Übereinkommens vom Fürior- geinftitut gehandhabt wurde, derart

umgestaltet, daß die Beschränkung der Familienzuschüsse auf die Dauer der Arbeitszeit aufgehoben und für die Ausfolgung der Zuschüsse eine besondere Verwal tung seitens des Institutes eingerichtet wurde. Im Laufe des Jahres 1936 wurde ferner beim Fürsorgeinstitut eine Hilfstasse sür Privatbeamte, die in außerordentlichem Weg zu den Waffen ein berufen werden bezw. sich freiwillig melden, einge richtet. Seit 1. Jänner 1937 endlich sind beim Institut auf Grund eines interkonföderalen Uebereinkom- mens

90 bis 95; Laganno. erste Qualität. Lire 100; Notburgunder. Hügellage, Lire 100: sonstiger Notburgunder Lire 70 bis 75; Lago Caldaro. erste Qualität. Lire 90; Lago Cal- daro, zweite Qualität, Lire 80-, feine Hügelweine! Oltradige Lire 65 bis 70; Speziai Caldaro Lirej 55; Speziai. Zone Merano, Lire 65 bis 70; Tisch- wein Lire 46. Weißweine: Terlano. erste Qualität, Lirö 85; Teriano. zweite Qualität Lire 75: feine Hügel meine Lire 75 bis 80; Weißvernaccia Lire 35 bis 38. Auf Grund dieser Preise

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