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Brixener Chronik
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Page 4 of 10
Date: 05.08.1911
Physical description: 10
in Jlalienischtirol in ganzjährigen Kursen Kranken Pflegerinnen ausbilden zu lassen, welche nach ein jähriger Probedienstleistung als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensions- fähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des Zweigvereins, im Kriege aber nach Bestimmung der Bundesleitung vom Roten Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse können sich unbescholtene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen und Mädchen im Alter von 20 bis 35 Jahren

melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres im Dienste des Roten Kreuzen sich verwenden zu lassen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung und Verpflegung. Nach bestandener Prüfung haben sie ein Probejahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von Kr. 360 erhalten. Nach zufriedenstellender Vollendung des Probejahres werden die Krankenvflegerinnen als „Schwestern vom Roten

Kreuze in Tirol' dauernd angestellt und erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Wartegeld, das bis auf Kr. 720 erhöht werden kann, ein voll ständiges Dienstkleid und das Dienstzeichen vom Roten Kreuze. Nach fünfjähriger definiliver. zufrieden stellender Verwendung haben die Schwestern An spruch auf Alters- und Jnvaliditätsversorgung und erhallen für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit oder auch ohne solche, vom 50. Lebensjahre angefangen, eine Jahresrente von Kr. 300. Ueberdies

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