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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 374 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
. ^ Berichtigung der Eintmgungèg-biihr-) ii, Ansehung der Kommunalbeiträge sind die mit 1 X 5V Ii beigebrachten Stempelmarken vorschriftsmäßig zu ver wenden. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . Siehe S. 268. 8Ä. Zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung des Pfandrechtes für rückständige Zinsen. Sachverhalt: Auf dem Hause des Ludwig Mandl haftet die Forderung des Karl Teiber im Betrage von 80.000 X samt 5'/y Zinsen. Letzterer schreitet um Einverleibung des zwangsweisen Pfandrechtes

für die rückständigen Zinsen in? Betrage von 14.000 X ein. V. Auf Grund des Urteiles vom 21. Jänner 1900 G- Z. ^ ^ Rechtssache des Herrn Karl Teiber, Privat in Wien, II. Bezirk, Taborstraße 17, wider Herrn Ludwig Mandl, Kaufmann in Wien, I., Gonzagagasse 11, wegen 14.000 X samt Nebeugebühreu dem Herrn Karl Teiber die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare, seit 1. Juli 1896 rückständige Zinsenforderung in, Betrage voi: 14.000

X samt 5'/„ Ziuseszinsen seit 1. Juli 1899 von der auf dem Hause in der Gonzagagasse Konskr.-Nr. und Ein lage Z. 1012 des I. Bez. Wien in 0 Postz. 24 für Karl Teiber haftenden Forderung per 80.000 X samt Anhang auf dieses Haus, und zwar insoweit die Zinsen nicht über drei Jahre rückständig sind, bei dem sud Postz. 24 haftenden Pfandrechte, insoweit sie aber älter als drei Jahre sind, in der Rangordnung dieses Gesuches zugunsten des Karl Teiber bewilligt. Als Exekutionsgericht

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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 270 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
8 28. Begriff der Reallast und Erfordernisse zur Eintragung. A8—4R. 40. Eigentumsrecht und Widmung einer Parzelle als Garten. Eigentümer des Vorgartens ani Schwarzenbergplatz in Wien ist der Wiener Stadt erweiterungsfond. Derselbe verkauft diese mit der Bezeichnung „Vorgarten' im Grnndbuche inneliegende Parzelle 1989 unter der Bedingung, daß sie für immer als Vorgarten benützt Verde, an Karl Medinger. Der Käufer Karl Medinger schreitet um die Einverleibung des Eigentumsrechtes

und der diesfälligen Reallast ein. L. Auf Grnnd des Übereinkommens .V ääo. Wien den 24. Juli 1903 wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf den im Grundbuche des I. Bezirkes in Wien unter Ein lage Z. 1320 als Parzelle 1929 inneliegeuden Vor garten vor dem Hause am Schwarzeubergplatz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1316 des I. Bezirkes in Wien für Karl Medinger, 2. die Einverleibung der Verbindlichkeit der immerwährenden Verwendung und bloß privaten Be nützung der Parzelle 1929 als Vorgarten in dieser Einlage

als Reallast zugunsten des Wiener Stadt- erweiternngsfonds bewilligt. Hievon werden 1. die k. k. Finanz-Prokuratur in Wien uos. des Wieuer Stadterweiteruugsfonds, 2. Herr Karl Medinger unter Anschluß der Originalurkunde 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dein Beifügen, daß eine Vertragsabschrist am 27. Juli 1903 dort überreicht wurde, 4. der k. k. Evidenzhaltllngsgeometer für den I. Bezirk in Wien Herr .... 5. der Stener- und Wahlkataster des Magistrates Wien verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII

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