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Neueste Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 28.08.1917
Physical description: 4
gegen die. Friedensbote des Papstes. W. Lugano,.25. Mg. Ms Livorno^wird gemeldet, H alle östlichen dieser unter Kardrmrl' Maffi stehenden Wzese an sthre Gemeinden Schreiben gerichtet haben, «in sie, bezugnehmend auf die Note des Mpstes, vor gefährlichem Trug warnen, die Vaterlandsliebe rD- iett und die Gläubigen auffordern, die nationale Wider- Mdskraft zu stärken, da lediglich die Regierungen. Über krieg oder Frieden zu entscheiden hätten. fyimatlicbes. Mniv e r s.i t ä t s - P r o f. D r. Wilhelm Erben.) Nchem

schon im Laufe des Schuljahres die Professoren MZkala und Steinacker dem Rufe an andere Universi- Än Folge leisteten, schloß mit Ende dieses Jahres auch J)m Prof. Dr. Wilhelm Erben seine ersprießliche Lehr- Äigkeit an der Alma mater oenipontaua ab, um in Graz ols Nachfolger Loferts, des bekannten Geschichtsschreibers dr österreichischen Gegenreformation, zu wirken. Die phil. Fakultät Innsbruck verliert an Prof. Erben einen in Fach kreisen hochangesehenen Gelehrten und eine ganz unge wöhnlich

vortreffliche Lehrkraft. Sowohl auf dem Ge biete der allgemeinen Geschichte, als auch in den verschie denen Zweigen der historischen Hilfswissenschaften hat Prof. Erben Hervorragendes geleistet und überaus zahl reich sind die Früchte der Forschertätigkeit, die die Viel seitigkeit dieses bescheidenen Gelehrten erweisen. Mit be sonderem Eifer pflegte Prof. Erben die Geschichte seines Heimatlandes Salzburg. Eine Reihe diesbezüglicher Ab handlungen erschien in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger

. Von der Wertschätzung der Universitätsseminare beseelt, widmete Erben sich auch mit Fleiß der Erforschung dieses Zweiges der Universi tätsgeschichte. In den „Quellenstudien aus dem histo rischen Seminar der Universität Innsbruck" hat er eine Sammlung regelmäßiger Veröffentlichungen begründet, in der bereits eine statlliche Anzahl von Arbeiten seiner Schüler erschienen ist. Die Hörer verlieren an Prof. Erben einen ihrer besten Lehrer, der es nach allgemeiner Ueberzeugung in seltener Weise verstand, in das Studium

rer Geschichte einzusühren mü) zu streng fachlicher Quel lenkritik anzuleiten. Aus diesem Grunde bedauern alle Historiker und insbesondere der Historikerklub, welcher Prof. Erben bereits 1910 in Würdigung seiner Tätigkeit zum Ehrenmitglied ernannt hat, den Weggang dieses Mannes aufs tiefste Im Gefühle aufrichtiger Dank barkeit hoffen sie, daß ihm an der neuen Wirkungsstätte eine lange und gesegnete Tätigkeit beschieden sein wird. Den Hörern der Grazer phil. Fakultät aber können sie nur Glück

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 30.03.1933
Physical description: 16
.) Die f i d e i k o m m i s s a r i s ch e S u b st i t u t i o n besteht darin, daß der Erblasser seinen Erben verpflichtet, daß er die angefallene Erbschaft nach seinem Tode einem zweiten ernannten Erben, gewöhnlich seinen Kindern oder seiner Frau überläßt. Diese fideikvmmlssarssche Sub stitution kann nun in der Weise in das Testament anf- genommen werden, daß der «Erblasser feine Erben «ver pflichtet, den Nachlaß seinen Nacherben, also demjenigen, der fideikommissarisch substituiert ist, nach seinem Tode zu übergeben. Dies kann aber auch dadurch geschehen

, daß dem Nacherben verboten wird, über den Nachlaß zu testieren; dann besteht eine fideikommiffarische Substitu tion zugunsten der gesetzlichen Erben. Die fideikommiffarische Substitution ist auf den nächsten Erben beschränkt, wenn es sich um unbeweg liche Güter handelt. Es kann also der Vater seinem Sohn den Hdf überlaffen mit der Verpflichtung, diesen seinem Enkel dann zu überlaffen, aber er 'kann diese Ver pflichtung nicht auf den Urenkel ausdehnen. Wenn jemandem mit der fideikvmmiffarischen Sub stitution

zugunsten seiner Kinder oder des «Ehegatten eine Liegenschaft überlassen wurde, so muß Über das Vorhan dene ein genaues Inventar ausgenommen werden und die Erben sind verpflichtet, dieselben Sachen an den Nach erben, also an die Kinder oder den Ehegatten herauszu geben. Gleichzeitig ist mit «der fideikommiffarifchen Sub stitution auch das B e l a st u n g s- «und Veräuße rungsverbot «verbunden; es darf also der^ Erbe den Nachlaß weder mit Schulden belasten noch darf ec etwas veräußern

in das «Grundbuch eingetragen wurde und die Gläubiger keine im «Grundbuch eingetragene Forderungen haben. Diese Maßnahme wird 'besonders dann angewendet, wenn der EMaffer fürchtet, daß sein Erbe den Nachlaß verschwenden könnte vder durch unwirtschaftliche Maß- nahmen verlieren würde. Es muß dann den Kindern des Erben oder denen, zu deren «Gunsten die fideikvmmiffa- rifche «Su«bstit"tion eingeräumt wurde, der ganze Nachlaß erhalten «bleiben. Die fi«deikvmmiffarische Substitution

kann aber mit «denselben Wirkungen vertragsmäßig ver- einbart werden, wenn der Erblasser seinen Nachlaß noch zu Lebzeiten Übergibt, wie dies bei 'Bauerngütern viel öfter «der «Fall ist. In diesem Fall nimmt man diese Der- pflichtung einfach in den Uebergabsvertrag auf. Der Ein- fachhe-it «halber wogen kann aber «statt der fideikvmmiffa- rischen Substitution «besonders bei Bauerngütern und anderen unbeweglichen «Gütern dem Erben «der Nachlaß auch beschränkt mit «dem Belasiungs- mnd Veräußerungsverbvt zugunsten dritter Personen

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Tiroler Wastl
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Page 3 of 12
Date: 22.06.1902
Physical description: 12
, in Vertretung des Betroffenen unter Be rufung auf den § 19 des Pr.-G. folgende Berichtig ung schickt: „Es ist unwahr, das; Hochw. Expositus Alois Villunger die Sachen seiner kürzlich verstorbenen Häuserin ohne Einwilligung ihrer armen Erben ver schenkt hat. Wahr ist, das; bei diesem Herrn nach dem Ableben seiner Häuserin eine Schwester derselben aus Brixen und zwei andere Verwandte aus der hiesigen Gegend — von der Existenz weiterer Verwandter war dem Herrn Expositus nichts bekannt — er schienen

und die „Sachen" der Verstorbenen an sich nahmen. Wahr ist, das; Herr Expositus Alois Vil lunger dem k. k. Bezirksgerichte Lana als Abhand lungsbehörde über die Verwendung des zur Ver lassenschaft seiner Häuserin gehörigen Geldes Rech nung gelegt hat, über deren Genehmigung ihm die gerichtliche Erledigung vom 25. 5.1902 A 48/2/5 zn- ging. — Wahr ist endlich, das; sämmtliche Erben und insbesondere auch die in der berichtigten Zeitungs-Notiz erwähnte Schwester der Verstorbenen in Innsbruck mit Protocoll ddo

der armen Erben verschenkt Hab, und net wahr, daß er der armen Schwester der Verstorbenen, dö mit an Flaschl Kaffee im Sack von da nach Tscherms g'fahren ist, um ihr Erbe zu beheben, das Nachtquartier abge trieben Hab. Das Letztere ist a' gar net bestimmt behauptet gewesen, sondern es hat bloß g'hoaß'n, das; die Frau das g'moant hat. Tie ganze Sache ist kurz erzählt so gewesen: Tie verstorbene Häuserin ist fünf Jahre beim Expositus Villunger im Dienst g'wes'n und nach einer ganz kurzen Krankheit

von wenigen Tagen g'storben, wovon der Expositus aber ihre recht mäßigen Erben, d. h. ihre zwoa armen Schwestern und die verwaisten Kinder von an Bruader von ihr, net verständigt hat, obwohl die Verstorbene ganz guate Kleider und a Sparcassebüachl von 300 Kronen hinterlassen hat. Tie oane Schwester in Brixen, dö an verkrüppelten Holzhauer zum Mann und vier, sage vier Kinder hat, dö sie alle mitanander als Wäscherin kümmerlich erhalten und durchbringen muaß, hat den Tod ihrer Schwester durch a Ver wandte

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 11.04.1933
Physical description: 6
. Inzwischen redete der Mann, mit dem Ada gesprochen hatte, diese an: „Können die anderen Ladys reiten?" fragte er. „Nur die eine." Er ließ seine Blicke über die dicke Mistreß gleiten und schmunzelte wieder. Phot. E. P. Wagner. Innsbruck Hofrat Ing. Friedrich Freiherr von Skerneck, Forst- und Domänendirektor i. R., starb kürzlich in Innsbruck im 76. Lebensjahre. Wilhelm Erben f. Ende letzter Woche ist mit Professor Wilhelm Erben, Graz, nicht nur ein bedeutender Forscher, sondern auch ein Mann dahingegangen

, der für die Innsbrucker Univer sität besondere Bedeutung hat. Wilhelm Erben wurde am 3. Dezember 1864 in Salz burg geboren und lebte dort bis zur Absolvierung seiner Mittelschulstudien. Im Jahre 1882 bezog er die philosophische Fakultät der Universität Wien, wo er als Historiker am 19. März 1887 promovierte. Schon in den Jahren 1885 bis 1887 war der junge Erben Mitglied des Institutes für öster reichische Geschichtsforschung. Gleich nach Beendigung seiner Studien und nach Absolvierung des Einjährigfreiwilligen jahres

im Jahre 1888 betätigte sich Erben als Mitarbeiter der Abteilung Diplomatae bei der Herausgabe der dlonumsnta Germaniae. Im April 1891 fand der junge Gelehrte eine Anstellung als Konservator des Heeresmuseums in Wien. Gerade diese Anstellung ist für Erben von ausschlaggebender Bedeutung geworden. Alle späteren Arbeiten des Gelehrten nehmen auf die mittelalterliche Kriegswissenschaft besonderen Bedacht. Im Wintersemester 1900/01 habilitierte sich dann Erben an der philosophischen Fakultät

der Universität Wien als Histo riker. Schon 1903 folgte er einem Ruf nach Innsbruck als ordentlicher Professor der historischen Hilfswissenschaften. Für die Universität Innsbruck ist Erben deshalb von besonderer Bedeutung, weil er in seinem Rektoratsjahre 1913/14 seine ganze Energie für den Neubau des Universitäts gebäudes einsetzte. Ihm hat es Innsbruck und die Jnns- „In einer Stunde brechen wir auf. Jetzt werden wir essen." Das gebratene Fleisch roch sehr appetitlich. Es war inzwischen längst heller Tag

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Der Bote für Tirol
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Page 26 of 28
Date: 28.03.1839
Physical description: 28
, 25. — Jutz «atharina , Siealltaten. 146,147. ' «aßlatcr Anna, Weinleite, 134. — Kausnianu Franl und Rosina, Mobilien, lil. — Kern Klara, Anwesen, ,9 — Kircher Maria, Behausung» 103. — KirchstStter Johann, Acker, 59. — Kompideller Franz, Realität, 186. — Freu» ter Johann, Realitckten, S2. Labner Georg, Realitäten, 13«. — Laicharding Marianna p, Acker, 78. — Lampachersche Erben, Anna, Realitäten, 83 — Lantinger AloiS, Realität, 185. — Leiß Severin, Rea litäten, 25 — Lindebner Georg, Realitäten, 126

, 2>6. Margreiterschen Erben, Johann/ Realität/ 78. — Markt Franz/ Realitäten/ «l. — Maurer Martin/ Erben, StaatSschuldverschreibunqen und tirolisch.ständische Obliq». Uvnen, 147. — Mayer Maria Katharina/ geb. Juv/ Reali täten/ >47- Mayrhofersche Erbe»/ Anna, Realitäten, «>. Netzer Anna Maria, geb. Schappler, Realitäten/ 126. Oberlechner Michael, Mobilien/ I6V. - Oettl Jakob/ zwei Wiesen/ 1^4. Pardatscher DominiknS/ Realitäten, 185- — Pardatscher Va lentin, Realitäten, 172. — Paßler Thomas, Realitäten, 185. — Pedoth

, Realitäten, 146. — Stainer GervaS, Rea litäten, 26. — Sterzingerr Joseph, Realitäten, 135 — Stockner Joseph, Realitäten, 41; Widerrufung derselben, 52. Tanner Maria, geb. Äußerer, Realitäten, V4. — Trenkwal» der Johann, Realitäten, 160. — Tschofen Joseph Anton und Maria Katharina, geb. Bargehr, Realität, 173. — Tschon Franziska, geb. Fuhrmann, Behausung, 216. Ulmer Maria Anna, Realitäten, 12. — Unterweger Anna, geb. Lampacher/ Erben, Realitäten, 83. 125; der Brodbank und der damit verbundenen Spezerei

. —Almberger Johann, 135. Bachniann Christian, 135. — Bayer Jakob, >04. — Berger Johann, 5. — Beyrer Philipp, VerlassenschaftSgläubigcr, 42. — Bosch Paul DominikuS, 194. — Brunner Frani, Erben, 43. Coll Mathias- 60. — Corazza Franz, 4^. Eisenstecken Valentin > Verlassenschaftsgläubiger, I6i- — Elsensohn Gabriel, Erben, 161. Fischer Joseph Nikolaus, 93. — Freising Maria Therese v., Erben> 194. Gasser Helena, Erben, 11. — Gerosa Dominik, 146. — Gerstner Antonia v., VerlassenschaftSgläubigcr, >35. — Gorser

Joseph, 161. — Graf Jakob 173. Sämmerle Paul, >87. — Auber Johann Baptist, Verlassen- schastSgläubiger, 12. — Huber Johann Kaspar, 53. Äammcrlander Maria Therese v.,,geb. v. Freising, Erben, 194. — Kühbacher Mathias, Erben/ 43. Lohr Katharina, Erben, 206. Majoni Katharina, Erben, 79. — Mairhofer Johann, liZ7- — Marksteiner Georg, 161. — Maßt Georg, Erben, 5 — Mathis JgNaz, 1S4. — MeuSburger Jvdock, 218. — Molt Gertraud, Erben, 53. — MooSbrugger Peter Anton, Der- lassenschaftsgläubiger, 104

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 3 of 10
Date: 19.11.1892
Physical description: 10
werden. Der Lauf dieser festgesetzten Fristen beginnt mit dem 1. Jänner des jenigen Jahres, welches der Jahreszahl folgt, welche setze meinen Neffen zum Erben ein, wenn er den Maria-Theresia-Orden kriegt." Dieser Neffe ist gestern als Kadett zu den Beschälerern gegangen. Was is das für a Bedingung? Jedenfalls amal a Potestativ- Bedingung, denn es hängt von ihm ab, ob er sich auszeichnen will oder nicht. Aber mit dem allein is no' nöt abgethan. Es muß auch ein außer seinem Wirkungskreis liegender Umstand

eintreffen, die Ge legenheit, sich auszuzeichnen. Mein Gott, wie Biele haben sich bei Königsgrätz auszeichnen wollen und haben halt kan G'legenheit g'habt! Solche Leut' fand zu bedauern. Jnsoferne ist also die Bedingung a casuelle, also haben wir's hier mit einer gemischten Bedingung zu thun. Ein anderes Beispiel: Es sagt Jemand: „Ich setze den Crispin zum Erben ein, wenn er die ele gante Tini heirathet." Das is ebenfalls wieder eine ( gemischte Bedingung. Es hängt einmal vom Crispin « ab, ob er die Tun

des Verstorbenen zu Erben. Ge setzt, es sind keine Kinder vorhanden, so sind die Eltern des Verstorbenen die nächsten gesetzlichen Erben. die Ai bgegenftände zuletzt erhalten haben. Wenn diese Aickgegenstände innerhalb der festgesetzten Fristen zur periodischen Nachaichung in das Aichamt gebracht werden, und der letzte Aichftempel an ihnen noch er sichtlich ist, so ist dann blos die Hälfte derAich- gebühren zu entrichten. Demnach würden von elfteren Objekten jene mit dem Aichftempel 1889, von letzteren

ist also nicht in Erfüllung gegangen, die Eltern erben. Wohl zu unterscheiden von der bedingten Erb einsetzung ist die begründete oder motivirte, z. B. ein Erblasser sagt: „Ich setze die Marianka zum Erben ein, weil sie mich so treu gepflegt." Jetzt gebens acht, jetzt kommt a so a niedriger Verwandter, der vom G'setz als Erbe berufen wär', wenn kein recktsgiltiges Testament vorhanden wär', wenn die Marianka nicht erben würde, und sagt: Das is gar nöt wahr. Er hat am End schon recht; das war ganz a andere Pfleg. Sehen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 5 of 16
Date: 08.12.1927
Physical description: 16
aus 14 Monatsraten; während dieser Zeit ist er gestorben. Meine Frau und ich bezahlten noch sieben Raten nach seinem Tod« in seinem Namen weiter. Was ist nun zu tun, damit die Lose auf meinen Namen umge. schrieben werden können, damit — wenn sie einmal gezogen werden sollten — dies nicht von den anderen Erben, welche nichts bezahlt haben, angefochten werden könnte? 982 Antwort: Eigentlich hätte der Bezugsschein für di« Baulose in die Devlassenschaft gehört und Hütte bei der Der. lassenschaftsabhandlung darüber

entschieden werden sollen, wer denselben übernimmt. Um jetzt gegen etwaige An. sprüche der Erben gesichert zu sein, bleibt nichts anderes übrig, als sich mit den Erben auseinanderzusetzen. Du müßtest also eventuell den Betrag, den <b.cr Schwiegervater für . .e Lose bereits bezahlt hatte, an die Erben auszahlen. Falls sie aber darauf bestehen, daß die Lose zur Erbschaft gehören und sie dieselben Dir also nicht überlassen wollen, so müßtest Du sie ihnen überlassen, könntest aber natürlich die Raten

von ihnen zurückverlangen, i&te Du nach dem Tode des Schwiegervaters weiter eingezahlt hast. Es wird gut sein, wenn Du Dich diesbezüglich mit den Erben ins Ein- vernehmen setzest, um spätere Streitereien zu vermeiden. Frage: Mein« Frau und ich sind als landw. Arbeiter bei der Landwirtschaftskrankenkasse. Meine Tochter ist 15 Jahve alt und feit 15. ds. Ms. nicht mehr bei uns, sondern in einer nächsten Ortschaft, wo sie Nähen lernt. Muß mein« Tochter bei einer anderen Kasse versichert

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 13 of 16
Date: 09.03.1933
Physical description: 16
, welches die Erhaltung der bäuer- lichen Höfe -sichern soll, hat auch das gesetzliche Erbrecht in mancher Wei-se beeinflußt. Da aber zu dessen Ver ständnis die gesetzliche Erbfolge des a. b. G.-B. -(allge meines bürgerliches Gesetzbuch, das Gesetzwerk, welches den größten Teil des Privatrechts «enthält) notwendig ist, wollen wir zuerst dieses behandeln. Zunächst stellt das bürgerliche Gesetzbuch einmal fch, wer aller als Erbe in Frage kommt, wenn k e i n T e st a m e n t v o r h a n d e n i st. Gesetzliche Erben

«en ihnen liegen, aber Geschwister gehören nicht in die erste «Linie und daher erbt ein Enkel des Erblassers vor dessen Bruder, da die zweite Linie «erst dann erbt, wenn von der ersten niemand mehr lebt. Wenn ein gesetzlicher Erbe unter H i n t e r l a s- s u n g «von K i n d e r n «gestorben ist, dann treten diese Kinder in das «Erbrech«t ihrer Mutter o«der ihres Vaters ein und «erben zusammen soviel, als ihr verstorbener Elternteil ethalten hätte; hat der «gesetzliche Erbe aber keine Nachkommen

, ab«er beispielsweise von zw«ei verstorbenen Kindern des «Erblassers Kinder da sind, von dem einen zwei, von dem anderen fünf, so wird der Nachlaß so geteilt, daß die zwei Kindeskinder je ein Viertel, die fünf Kindeskinder je ein Zehntel des «Ganzen erben. Man «spricht hier von Teilung nach Stämmen. Wenn >kein Erbfähiger der «ersten Linie, also kein direkter Nachkomme des Erblassers vorhanden ist, dann kommt die zweite Linie, «das sind die «Eltern und deren Nachkommen — also die Geschwister des «Erblassers

und deren Kinder — als gesetzliche «Erben zum Zuge. Es «erben zunächst die «Eltern zu «gleichen Teilen. Ist ein «Elternteil vor -dem Erblasser «gestorben, so «fällt dieser Teil an die Nachkommen des «Elternteiles, «also an die Geschwister des Erblassers, und zwar nach denselben Grund«s«ätzen «wie in der ersten Linie. «SiNd beide «Eltern «gestorben, so fällt die Hälfte des Nachlasses an die Nachkommen des Vaters, die Hälfte an die Nachkommen der Mutter. Diese Unter«- scheidung muß wegen der ha-Ibbürtigen

Geschwister ge- macht werden, die in diesem Falle nur von den «einem Elternteil treffenden Erbteil erben, während vollbürtiae (== die «gleichen Vater und «gleiche Mutter haben) eheliche K'nder vom verstorbenen Bruder oder der verstorbenen Schwester zu gleichen Teilen erben. Auch hier haben wir

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Unterinntaler Bote
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Page 3 of 10
Date: 21.04.1899
Physical description: 10
werden sollea, sondern sie sollen den Rechten der obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihrer Erben gänzlich unschäd- lich sein. Wir erklären diese auch hiemit als ganz kraftlos und nichtig und machen sie zu Nichte in Kraft dieses Brieses von Unserer Rom. königl. Machtvollkommenheit und gebieten darauf allen und jeglichen Unfern und des hl. Reiches Für sten, Geistlichen und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Land- marschällen, Hofrichtern, Vitzthumen

des Cardinals hat sich in Wien auch ein Comite von katholischen Männern gebildet, welches sich zur Aufgabe setzt, gegen den Abfall eine Gegenagitation ins Werk zu setzen und durch Wort und Schrift, durch Abhaltung von Versammlungen, Veröffentlichungen in der Presse, Herausgabe von Leonhard, Niklaus und Hans, seine Brüder, Georg Wald auf v. Waldenstein, seinen Vater, und all ihre Vettern und ihr Geschlecht, rhres Stammes und Namens, Schildes und Helmes, auch ihre ehelichen Leibeserben und derselben Erben

und Strafe und dazu einer Pön nämlich 100 Mark Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so oft er freventlich da wider thäte, Uns halb in Unser und des Reiches Kammer und den anderen halben Theil den obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihren Erben unabläßlich zu bezahlen ver fallen sein soll. Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserem kö niglichen anhangenden Jnsiegel. Geben in unserer Stadt Middelburg in Seeland am 25. Tag des Monats Au gust, nach Christi Geburt 1488 Jahr, unseres Reiches

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 14
Date: 01.06.1837
Physical description: 14
. Dazu hatte der Erzherzog einen Garten „in der Schöllengasse,' und einen Anger „in der Silbergasse zwi schen der fürstl. Durchlaucht. Eselstallnngen und dem Stadr- saggen für der Hrn. Kapuziner-Kloster' von Stnton Jäger ge kauft. Die Schöllengasse war ohne Zweifel die jetzt sogenannte Kapuzinergasse. Unmittelbar darauf folgt in der Steuerrclle die wahrschein lich auch schon durch ^den Erzherzog Ferdinand von Georg März, Hofmüller, und von Hannfen Gärtners Erben ange kaufte „Egg-Behausung und Garten, so für Herrn

. Wilhelm von Laubenberg erkauft, ein Haus und Garten im Kugelgässel, von Kaspar Sei; erkauft, nebst einem von Doktor Nikl. PcllS Erben erkauften Garien, endlich ein von den Grafen von Liechtenstein erkauftes Haus mit dahinter liegendem HanS und Garten. Alle diese Stücke wnrden, wie am Rande beigesetzet ist, für das Stift angekauft. Unter diesem Namen verstand man , was man auch den V a n nannte, nämlich das anfangs zu einer Untcrrichrsanstalt er« baute, dann aber, als man die Schulen unter Kaiser Ferdi

bestimmt war, übergeben. Für die Jesuiten, „zu der Herrn Jefui'.er Paw vnv Garten,' nämlich zum Baue ihres Kollegiums waren angekauft worden Stadel, Stallung und Garten, „so lang die alt Hofstatt raichte,' von den von Rost- und Hölzelschen Erben, und ein Stadel und Garten, von Panl Hain; und den Grafen v>on Liechtenstein herrührend. Es scheint daher, das Jcsui»'^.,.^ol- leginm, nun das UniversuälSgebäude,'sey zum aus ei nem Hofgebäude, die alte Hofstatt genannt, ^erniu.'lilich dem selben

unter Lcbenberg und Aorst, o. ö. Negimentsraths Erben; 3. Fieger Karl zu Fridberg, Nath nnd Regent; 4. Fieger Sebastian, tirol. Käm- merrathswitwe Susanna geb. Katzpeck; 5. Hansen Freising zu Aichach nnd Straßfried Erben; 6. Hansen Gerhart zu Köstlan Witwe, Katharina geb. Freyin v. Pavrsperg; 7. v. Graben Haus Christof, o. ö. RegimentS-Kanzleifchreiber; 8. Heidenreich Zli Pidenegg und ?)!atrey, Cyriäk, kais. Maj. und fürstl. Durchl. Rath; 9. Hipphofcr Ernst, Junker, Forst meister in Tirol ; 10. Hohenhaufer

Ulrichs v. Thierburg zu Greifenstcin Erben; 11. Kallmünzer Ostas von Kalimnnz zum Kaltenbrunn, seine Erben; 12. Kastner Hans, Sr. Maj. und der fürstl. Durchl. e. ö. Kammerrath; 13. Kastner Rochus von Sigmundsburg, Kammerraths und Pflegers zu Freundsperg nnd Schwatz Erben; 14. Künigl Caspar, Frei herr zu Ehrenburg nnd Wart ; 15. des Freiherrn HanS Ja kob v. Kurz Erben ; 16. Lidl zu Mayenburg Christof Jakob, Landvogt in Schwaben , und Gerichtöhcrc zu Stein unter Le benberg, seine Erben ; 17. Linggahäl

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Tiroler Post
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Page 7 of 20
Date: 19.06.1914
Physical description: 20
Tschi derer, Pettneu 2; Josef Höpperger, Mötz; Josef Strolz, Flirsch 1; Karl Kummer, St. Jakob; An- drä Grießer, Niederthei; Gottfried Gutleben, Ke maten; Franz Bücher, Wams; ,Josef. Brunner, Ke maten; Josef Schönherr, Pettneu 1; Franz Bücher, Axams (Rangpreis); Nikolaus Spielmann, Mie ming; Alois Raitmairs Erben, Kematen; Alois Leiter, Niederthei; Franz Hörtnagls Erben, Kema ten; Johann Klotz, Umhausen; Josef Schöpf, Mötz; Franz Wegscheider, Sellrain; Johann Jochum, Pettneu 1; Alois Falch, Pettneu

1; A u is Ruetz, Kematen; Franz Josef Falkner, Niederthei; Ru dolf'Draxl, Flirsch 1; Alois Ruetz, Kematen; Kon- rad Strimitzer, Oberperfuß; Josef Holzknecht, Nie derthei; Otto Thaler, Obermieming; Otto Thaler, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz; Friedrich Schöpf, Hatting; Alois Reitmairs Erben, Kema ten; Josef Brunner, Kematen; Alois Krabacher, Mötz. 3. Klasse: Andrä Klotz, Umhausen; Andrä Grießer, Niederthei; Alois Krug, Rietz; Johann Thaler, Mieming; Isidor Spielmann, Mieming; Leonhard Raffl, Mieming

; Nikolaus Spielmann, Mieming; Franz Matt, Pettneu 2; Gottfried Gut leben, Kematen; Rudolf Draxl, Flirsch 1; Joief Holzknecht, Niederthei; Johann. Siegele, Wiesberg; Alois Reitmairs Erben, Kematen (Rangpreis); Konrad Scharmer, Obermieming; Josef Kleinheinz, Silz; Michael Walser, Silz; Otto Hirn, Silz; Otto Hell, Langenfeld. d) Kalbinnen: 1. K lasse: Josef Matt, Flirsch 1; Josef Schönherr, Pettneu 1; Heinrich Matt, Pettneu 1; Rudolf Klimnier, St. Jakob; Otto Thaler, Ober mieming; Andrä Grießer, Niederthei

, Ober mieming; Ferdinand Gebhart, Obermieming; Jos. Höpperger, Mötz. 3. K l a s s e: Johann Geiger, Pettneu 1; Lud wig Lang, Keniaten; Nikolaus Spielmann, Mie ming; Josef Höpperger, Mötz; Josef Sonnweber, Obermieming; Josef Höpperger, Mötz (Rangpreis) Peter Triendl, Oberperfuß; Ludwig Abfalterer, Kematen; Alois Reitmairs Erben, Kematen; Josef Berkhofer, Pettneu 1; Friedrich Schöpf, Hatting; Josef Strolz, Flirsch 1; Josef Brunner, Kematen; Alois Ruetz, Kematen; Johann Gruber, Sellrain; Andrä Jordan

, Sellrain; Fidel Höpperger, Mötz; Anton Bachnetzer, Silz, Karl Marberger, Umhau sen, Josef Draxl, Flirsch 1, Anton Geir, Kematen, Josef Brecher, Axams, Johann Bücher, Kematen. Von den ausgestellten Zuchtfamilien (eine Kuh und drei davon zuchtbücherlich nachgewiesen abstammende Nachkommen) wurde Herrn Alois Falch, Pettneu 1, die silberne Staatsmedaille, Josef Brunner und Franz Hörtnagls Erben, beide in Kematen, je die bronzene Staatsmedaille zu erkannt. Praktische Winke. Zwecks Entfernung

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