. Nr. 436/Gab. und 23. Juli 1925, Nr. 0736/Gab. und daß nach diesen Verwarnungen der ge nannte verantwortliche Redakteur durch Ur teil des Tribunals Bolzano vom 5. Oktober I. I. zu einer Kerkerstrafe verurteilt worden ist wegen des Vergehens nach Artikel 393 Strafgesetz (Verleumdung durch die Presse) gegen den nationalen Verein Dante Alighieri, dekretiert der Präfekt von Trient nach Anhören des Gutachtens der Beratungs- kommiffion für die Presse und nach Einsicht nahme in den Artikel 3 des königl
. Cs sind be reits die vom Gesetze zur Erlangung der Genehmigung eines Verantwortlichen vor geschriebenen Schritte unternommen worden. Die Verurteilung des Herrn Ehefredakkeurr Peter Fuchsbrugger wsgen Beleidigung des nationalen Vereines Dante Mghieri hatte folgende Vorgeschichte: In Cortaccia, einer Gemeinde des Unter landes, in welcher bereits im Frühjahr 1923 in allen Schulklassen der üalienifche Unter richt eingeführt worden war, verteilte der na tionale Verein Dante Alighieri um Neujahr 1925 italienische
Bücher. Der „Landsmann' brachte darüber am 10. Jänner 1925 einen Bericht unter dem Titel: „Kurtatscher Mt- teilungen. '' v v' l V 6. Jänner. Als Christ geschenk wurden den Kindern in der Schule italienische Bücher des Dante Alighieri-Ver eines ausgetellt, einige mit Bildern, die für das sittliche Empfinden unserer Kinder nicht passend sind. Me empörten Eltern übergaben sie dem Feuer . . .' Der Verein Dante Alighieri sandte darauf hin der Schriftleitung eine Zuschrift, worin die Namhaftmachung
, den Mädchen in die Kirche nachfolgt, in den Theatern wie blendendes Licht leuchtet, der deinen Vater und deine Mutter ins Herz getroffen hat.' Auch das dazugehörige Bild (der nackte Knabe mit dem Amorbogen) war in der Zu schrift beanständet worden, ebenso eine Um armung- und Kußdarstellung und daran die Bemerkung gefrönte «Das sind jedenfalls für Schulkinder keine passenden Weihnachtsgeschenke. Es sei dies nochmals betont ...' Zwei Monate darauf überreichte der Ver ein Dante Alighieri beim Tribunal (Kreis
', d. h. nachgesehen. Da der Dante Mghieri-Verein in der Privatklage sein Einverständnis damit er klärt hatte, daß der Wahrheitsbeweis zuge- lassen werde, stellte der Verteidiger des Hrn. Peter Fuchsbrugger, Herr Dr. Eduard Reut-Nikolusji, noch vor der Ver handlung den Antrag, es möge die Einver nahme des Ortsfeelforgers von Cortaccia, Pfarrer Sebasttan Kröß, und des letzten Ge meindevorstehers von Cortaccia, Franz Orian, darüber erfolgen, daß die in den Ar tikeln besprochenen Bücher die Mißbilligung der Cltem