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Meraner Zeitung
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Page 17 of 20
Date: 23.12.1894
Physical description: 20
einzuzahlender Baugebühc folgendes besonders hervorzuheben: Die Bavgebühr beträgt per 1VV m Entjtinung von der Centrale womit natürlich die Drahtlänge gemeint ist, 1<Z fl., im Minimum jedoch öv sl. Im Falle, daß ein und derselbe Abonnent in ein und demselben Netze mehrere Stationen errichtet hoben wollte, Wird die totale Drahtlänge aller dieser als Grundlage zur Bemessung der Baugebühr an «enommen; z. B. Besitzt Jemand zwei Geschäfte in Meran, die Entfernung des einen LadenS betrage 200 m die deS ande>n 460

m von der Centrale, so betiä^t die Baugebühr für 200 460 — 660 m 70 fl., da der Einheitssatz nur 10 st. beträgt und nicht weiter zer gliedert wtrd. Die p,o Station jährlich in sechSmonat lichen Raten einzuzahlende Abonnenten gebühr, entfallend in die Gebühr für Beistellung der er 'orderlichen Apparate (StattonSgebüh,) und sür die Umschaltung behufs telephonische» Sprechens mit anderen Thei'.nehmern (UmschaitungSgebülzr) be trägt s.) für eine direct an die Centrale angeschlossene Station b0 fl.» b) sür

eine indirect angeschlvsstne d. i »ede Station, die eist durch einen separaten Umschalt opparat mit der Centrale verbunden welven kann, 30 s Z. B. Fabrik, Geschäst-Tentiale. Die Fabrik ist mit dem Geschält und dieses mit der Centrale verbunden Während die Centrale nun jede-zeit das Geschäft rufen kaun, ist die Beibindung des GejchäftS mit der Fabri vollständig unabhängig von erste, er. Bei Feuer» oder Waffe, geiabr oder sonstigen Elementarereignissen, bei andern öffentlichen U«g ücks- fällen, bei Anglisten

zu hinter legen, wovon dann einfach die Telegrammgebühr»» von Fall zu Fall abgezogen werden. Ist der ein gezahlte Betrag eischöpsl, so wtrd der Abonnent tele phonisch davon benachrichtigt. Jeder Abonnent kann eine telephonische Depesche, ein Phonogramm genannt, ausgeben; hieillr ist eine Vrundtoxe von S lr. und sür da» Wort kr, entrichten. Man kann sich also aus diese Weise ! edermann telephonisch zum Apparat, d. i. zur Sprech- telle in der Centrale rnfen lassen. Ferner iönnen auch olche Nachrichten

telephonisch ausgegeben werden, die zom Theilnehmer ausgeben und durch die Centrale schriftlich mittelst Boten lDienstmSnner, Expressen nsw.) oder mit der Post (in Briefen oder auf Correspondenz- karten) weiter bei öcdert werden sollen. Briefe und Correfpondenzkarten, deren Inhalt an den Theilnehmer telegraphisch abgegeben werden soll, müssen an die Centrale adressirt und aus der Adreß- eite in der obern linken Ecke mit dem Verwert Phonogramm' versehen sein. Denselben Vermerk er- Ijalien

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