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Law, Politics
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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 353 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
11 . 4 . Das Verwaltungsgericht Bozen 11.4.1. Allgemeines Am 20. März 1989 hat das Verwaltungsgericht Bozen sei ne Tätigkeit aufgenommen. Mit diesem Datum wird der un haltbare Zustand beendet, wonach die Südtiroler Bürger bei Streitfällen mit der öffentlichen Verwaltung bisher keinen Verwaltungsrichter erster Instanz anrufen konnten, sondern gezwungen waren, vor das oberste Verwaltungsgericht, den Staatsrat in Rom zu gehen, der in einziger Instanz entschied. Nach dem vom Statut vorgesehenen

Zeitplan hätte das Verwaltungsgericht Bozen, dessen Errichtung Art. 90 St. vorschreibt, bis zum 20. Jänner 1974 errichtet werden sol len. Die dazu notwendigen Durchführungsbestimmungen sind aber erst mit DPR vom 06. 04.1984, Nr. 426, und DPR vom 17. 12. 1987, Nr. 554, erlassen worden, und für die tatsächliche Einsetzung des Gerichtes ist noch einmal et was mehr als ein Jahr verstrichen. Somit sind die Südtiroler Bürger über 15 Jahre hindurch ihrem „durch Gesetz vorbe stimmten Richter“ (Art. 25 Abs

. 1 Verf.) entzogen worden. Mit LD vom 20.04.1999, Nr. 161, sind die genannten Durch führungsbestimmungen dort, wo sie die Zusammensetzung des Gerichts regeln, geändert worden. Das Verwaltungsgericht Bozen wird offiziell als „Autonome Sektion für die Provinz Bozen des Regionalen Verwaltungs gerichtes von Trentino-Südtirol“ bezeichnet, wobei das „Regionale Verwaltungsgericht“ das Verwaltungsgericht Trient ist. Diese umständliche Bezeichnung ist insofern irre führend, als sie eine Abhängigkeit

des Verwaltungsgerichts Bozen von jenem in Trient vermuten lässt: ln Wirklichkeit handelt es sich aber um zwei Gerichte, die voneinander völ lig unabhängig sind.

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Law, Politics
Year:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 106 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
te den Proporzbestimmungen unterworfen ist, muss bei cten Richtern unterschieden werden: Während die Rich ter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und jene der Bozner Sektionen des Rechnungshofes dem Proporz unterworfen Werden, gilt für die Richter der Autonomen Sektion Bo ten des Regionalen Verwaltungsgerichtes und der Steu- örkommissionen 1. und 2. Grades von Bozen die paritä tische Besetzung durch die deutsche und die italienische Sprachgruppe. Was die Regelung der dem Proporz unter worfenen

einmal gezwungen, die geplante Zwangsversetzung zweier Dichter von Bozen an das Oberlandesgericht Trient zurück- tenehmen. Als mit dem Staatsgesetz vom 17.10.1991, Nr. 335 die Er richtung der Außensektion Bozen des Oberlandesgerichtes Orient verfügt worden ist, blieb dieses Gesetz die Antwort 3uf die vieldiskutierte Frage schuldig, ob auch an dieser Sektion Bozen die Proporzbestimmungen (und die sonsti gen Bestimmungen über die Besetzung der Richterstellen 'h Südtirol) einzuhalten

waren oder nicht. An sich gilt der ^ r oporz nach Art. 89 St. ja für alle Stellen des öffentlichen Dienstes in Südtirol, jedenfalls für die „lokalen Stellenpläne“. Mit dem Argument, dass aber nun in Bozen kein eigenes Qöerlandesgericht, sondern nur eine Außenstelle des Ober- • ! tedesgerichts Trient geschaffen worden war (und überdies üie neue Behörde von keiner Paketmaßnahme vorgesehen

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Law, Politics
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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 168 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
Infolge einer entsprechenden Bestimmung im neuen Art. 118 Verf. bleibt aber nach wie vor aufrecht - und dies ge samtstaatlich - der Parallelismus zwischen Gesetzgebungs gewalt und Verordnungsgewalt. Mit DPR Nr. 305 vom 15. Juli 1988 wurde zur Kontrolle über die Verwaltungsakte des Landes die Kontrollsektion Bozen Qes staatlichen Rechnungshofes eingerichtet. Die ehemals eine Vielzahl von Akten betreffende Kontrollbefugnis dieser ektion wurde durch neuere Durchführungsbestimmungen 2urn Statut

stark eingeschränkt: Mit LD vorn 02 . 10 . 1997 , J'- 385, wurde die präventive Rechtmäßigkeitskontrolle □er di© Verwaltungsakte des Landes auf die von der Lan- e sregierung erlassenen Durchführungsverordnungen von andesgesetzen und die Verordnungen auf Sachgebieten, ! e in die Verordnungsgewalt des Landes fallen sowie auf le Akte, deren Erlass auf Verpflichtungen Italiens aus sei- ^ er Zugehörigkeit zur EU heraus zurückgeht, beschränkt, efweigert die Sektion Bozen die Registrierung

eines ih- ^ Kontrolle unterworfenen Verwaltungsaktes des Landes _Udtirol, weil sie ihn für gesetzwidrig hält, kann die Lan- esregierung beantragen, dass die Vereinigten Sektionen Rechnungshofes in Rom entscheiden (Art. 8, DPR 5/1988). Ohne Registrierung durch den Rechnungshof e| ben die Verwaltungsakte im allgemeinen unwirksam. Mit LD vom 14.06.1999, Nr. 212, kam es erneut zu einer Än- ©rung des Zuständigkeitsbereiches der Sektion Bozen des ' ©chnungshofes, diesmal aber in Form einer Erweiterung. D Wurde

der Sektion auch d ie Kontrolle über die Haus- . s- und Vermögensgebarung der Provinz Bozen und der j. ^ ane des Staates, die auf dem Gebiet der Provinz Bozen ren haben, ausgedehnt. Dass die Südtiroler Verwaltungsakte durch den Rechnungs-

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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 356 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
Es ist bereits versucht worden, diese besondere Zusam mensetzung des Verwaltungsgerichts Bozen wegen be haupteter Verletzung der Verfassungsgrundsätze der Au tonomie und Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, der Bestellung der Richter mittels Wettbewerb u.a.m., vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Anlassfall war eine Be schwerde in Wahlsachen. Der mit dieser Beschwerde in zweiter Instanz befasste Staatsrat in Rom (V Sektion) hat aber mit Entscheidung vom 7.8.1991, Nr. 1097, die Frage

der Verfassungswidrigkeit als offensichtlich unbegründet abgewiesen und sie somit nicht an den Verfassungsge richtshof weitergeleitet. 1 1 . 4 . 3 . Aufgabenbereich Neben der Zusammensetzung bewirkt auch der Aufgaben bereich des Verwaltungsgerichts Bozen dessen Ablösung vorn gesamtitalienischen Modell der Verwaltungsgerichts barkeit der unteren Stufe. Die diesbezügliche Besonderheit besteht darin, dass das Verwaltungsgericht Bozen zusätzlich zum allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Aufgabenbereich, der auch den übrigen

Verwaltungsgerichten erster Instanz in Italien, den sog. Regionalen Verwaltungsgerichten (TÄR) ei gen ist, auch noch einige besondere, diesen Gerichten nicht zukommende Zuständigkeiten hat, bei denen es „die Rolle einer politischen Entscheidungsinstanz“ (R. Riz) wahrnimmt. Was den allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Aufgaben bereich betrifft, so hat das Gericht zu entscheiden über Re kurse gegen: - Akte und Bescheide der Organe der öffentlichen Verwal tung, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, mit Aus nahme

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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 102 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
’ n die öffentliche Verwaltung (Art. 97, Abs. 3, Veri) erfolgt a| Jch die Besetzung der dem Proporz unterworfenen Stel- len der staatlichen Verwaltungen in Südtirol durch öffentli che Wettbewerbe. Die Ausschreibung der Wettbewerbe er folgt in der Regel durch den Regierungskommissar für die Provinz Bozen. An seine Stelle tritt bei Wettbewerben für ^PS und INAIL der jeweilige provinziale Präsident, für die Pichterstellen der Justizminister, für die Kontrollsektion und die Rechtsprechende Sektion Bozen

des Rechnungshofes der Präsident des Rechnungshofes und für die verschie denen Agenturen der jeweilige Leiter der provinzialen oder r0 gionalen Direktion. Die Zahl der mit den Wettbewerben a üszuschreibenden Stellen sowie die Termine der Wettbe werbe sind über das sog. „Einvernehmenskomitee Staat - Land“ im Einvernehmen mit dem Land festzusetzen (Art. l3 > DPR 752/1970). ^it Ausnahme jener für die Richterstellen der ordentlichen Gerichte, die in Rom stattfinden, werden die Wettbewerb sprüfungen in Bozen

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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 357 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
- Akte und Bescheide der Organe der öffentlichen Verwal tung, die ihren Sitz nicht in der Provinz Bozen haben, deren Wirksamkeit aber auf das Gebiet dieser Provinz beschränkt ist (Art. 3, Abs. 2, DPR 426/1984). Gegen die Entscheidungen des Gerichts in diesem Aufga benbereich ist als ordentliches Rechtsmittel die Berufung an den Staatsrat in Rom zulässig. Der Sektion des Sfaatsrats, die über eine solche Berufung zu entscheiden hat, muss auch (mindestens) ein Rat aus der deutschen Sprachgrup

- pe Südtirols angehören. Die besonderen, atypischen Zuständigkeiten des Verwal tungsgerichts Bozen sind folgende: 1. Genehmigung von Kapiteln des Landes- bzw. Regional haushalts (sog. Haushaltsgarantie): Die Haushaltsvoran schläge und Rechnungsabschlüsse für Land und Region werden mit Landes- bzw. Regionalgesetz genehmigt. Auf Antrag der Mehrheit einer Sprachgruppe muss über die einzelnen Kapitel des Haushaltsvoranschlags des Landes bzw. der Region gesondert nach Sprachgrup- pen abgestimmt

. des Regionalrates den Entwurf des Haushaltsvoranschlages mit allen Akten dem Verwaltungsgericht Bozen, das in nerhalb von dreißig Tagen mit Schiedsspruch über die

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Law, Politics
Year:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 212 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
_ w,e cler provisorische Verwaltungsrat der Universität er- ^ nnt. Am 10. November 1998 wurde dann die Universität lench eröffnet , wozu auch der Unterrichtsminister aus j° m ers chien. Bereits vorher, am 1. Oktober 1998, wurde er Universitätsbetrieb aufgenommen und zwar vorläufig 1 zwei Fakultäten: Einer dreisprachigen (deutsch, itaJie- de°i ’ en 9lisch) Wirtschaftsfakultät in Bozen, das auch Sitz sch f . f1 ’ versi ^ ,sti un ^ ef ' ner Fakultät für Bildungswissen- und ■ 6 h ' n Brixen

Fachhochschulen ihren Betrieb aufgenommen und War die Fachhochschule für Gesundheitsberufe (Bozen), e n ® Design (Bozen) und jene für Alpintourismus (Brun- c ), die inzwischen zum Teil in der Universität auf gegan gen sind. ^. as räumliche Unterbringung der Universität betrifft, so olgte diese vorerst in bestehenden Gebäuden, die dazu f U ^ n ' s tig adaptiert werden konnten. Zur endgültigen Un- ^bringung der universitären Strukturen hat die Landesre gierung ein umfangreiches Umbau- bzw. Neubauprogramm era

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Year:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 171 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
den seltensten Fällen ausgeschöpft. Vor allem seit Beginn der 1980er Jahre taucht die Berufung auf diese Ausrich- tungs- und Koordinierungsbefugnis auch in Urteilen des Verfassungsgerichtshofes auf, welche die Autonome Pro vinz Bozen betreffen. Einen ersten vorläufigen Abschluss fand diese, vielfach als „Aushöhlung der Autonomie“ empfundene und bis dahin eher widersprüchlich verlaufene Entwicklung im Staatsge setz Nr. 400 vom 23. August 1988, betreffend die Tätigkeit der Regierung

und das Ministerratspräsidium. Dessen Art. 2, Abs. 3, lit. d) sah eine generelle Befugnis der Regierung zur Ausrichtung und Koordinierung der Verwaltungstätig keit der Regionen und „innerhalb der Bestimmungen der Autonomiestatute auch der Regionen mit Sonderstatut und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen“ vor. Mit großer Mehrheit (36 dafür, 3 Gegenstimmen) beschloss der Regionalrat von Trentino-Südtirol am 6. Oktober 1988 die Anfechtung dieser und anderer Bestimmungen des Staatsgesetzes Nr. 400/1 988 vor dem Verfassungsgerichts

. Die Verhandlungen zwischen Bozen und Rom kreisten lange Zeit um die Frage, ob im Widerstreit zwischen autonomer

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Year:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 330 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
chenregelung sind Fragen der Verfassungsmäßigkeit aufge worfen worden, denen sie aber bisher standgehalten hat. //. 1,4,6. Die Sprache in sonstigen Gerichtsverfahren Gemäß Art. 23 DPR Nr. 574/1988 sind die für den Zivilpro zess geltenden Sprachbestimmungen, soweit vereinbar, auch in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Steuergerichten und dem Rechnungshof, wie sie im Art. 1, Abs 1, Buchst, b) u. c) des genannten DPR angeführt sind (Gerichte mit Sitz in der Provinz Bozen bzw. Gerichte

mit Sitz in der Provinz Trient, die auch für die Provinz Bozen zuständig sind) zu befolgen. Für die Außerstreitverfahren („freiwillige Gerichtsbarkeit) vor dem Jugendgericht gilt gemäß Art. 20-bis eine eigene Spra chenregelung. Wird ein solches Verfahren von Amts wegen eingeleitet, so ist der einleitende Akt in der „mutmaßlichen“ Sprache des Betroffenen zu verfassen. Wenn die Eltern des Minderjährigen dieselbe Sprache wählen, wird das Verfah ren einsprachig fortgesetzt, andernfalls kommt

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Year:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Page 71 of 377
Author: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Landesregierung
Physical description: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Language: Deutsch
Notations: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Subject heading: g.Südtirol ; s.Autonomie
Location mark: II 282.118
Intern ID: 524563
sätzliche Einigung über die neue Finanzregelung erzielt. Am 18. Mai 1988 legten die Delegationen der Provinzen Bozen und Trient sowie der Region Trentino-Südtirol (die neue Finanzregelung betraf auch diese beiden letzteren) zusammen mit dem Schatzminister letzte Hand an die neue Finanzregelung, die dann am 17. Juni 1988 vom Minister rat verabschiedet worden ist und im Staatsgesetz Nr. 386 vorn 30.11.1989 mit dem Titel „Normen zur Koordinierung des Finanzwesens der Region Trentino-Südtirol

und der autonomen Provinzen Trient und Bozen mit der Abgaben reform“ ihren Niederschlag fand. Neben dieser Koordi nierung hat das Gesetz aber auch eine Verbesserung des Finanzsystems des Landes gebracht., die allerdings nicht so weit ging, die bis dahin geltende statutarische Finanz regelung in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung wesentlich zu ändern 6 . 8 (Anm. d. Hrsg.) Vom Landesgesetzgeber wurden für den Haushalt und das Rechnungs wesen des Landes Bestimmungen zur Vereinfachung durch die Verwendung neuer

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