derselben Gruppe bestellt werden. 5. Zivilpostsendungen; die im Bereiche der Gruppe 3 (Deutsch südtirol) aufgegeben- und in dem Bereiche der Gruppe ^'(Jta lienischsüdtirol) bestellt werden oder umgekehrt. . 6. Zivilpostsendungen, die im Bereiche der Gruppe 2 (Nord tirol) aufgegeben werden und für das Hinterland oder für Orte im weiteren Kriegsgebiet bestimmt sind. — (Das engere Kriegs gebiet außerhalb Tirol umfaßt dermalen: Kärnten, Krain, Istrien, Görz und Gradiska, Dalmatien, Bukowina). 7. Zivilpostsendungen
- die im Hinterlände oder im Bereiche des weiteren autzertirolischen Kriegsgebietes aufgegeben werden und für Orte innerhalb der Gruppe 2 (Nördtirol) und 3 Deutsch südtirol bestimmt sind. 8. Die inländischen Zeitungen, periodischen und anderen Druckschriften, wenn sie von den Zeitungsredaktionen, von Buch- sowie Kunst- oder Musikalienhändlern im Geschäftsbetriebe bei den Postschaltern aufgegeben werden. 2. Zensurpflichtige Sendungen (nur offene Briefe gestattet): 1. Alle zur A bgabe bei den Gruppen
1, 2, 3 und 4 bestimm ten „postlagernd' und an Hotelgäste adressierten Sendungen. 2: Alle Zivw und Feldpostsendungen vom Auslande und in das Ausland. 3. Alle Zivilpostsendungen aus und nach Orten der Gruppe 1 (Vorarlberg) und 4 (Italienischsüdtirol) mit Ausnahme der in 1, ^ 4 :md 5 angeführten Sendungen: 4. Alle Zivilpostsendungen aus Orten der Gruppe 3 (Deutsch- Südtirol) mit Ausnahme der in 1,1, 4 und 5 angeführten Sen dungen. Für die Bestellbezirke Gaifsau, Höchst, Lustenau, Koblach, Müder, Meiningen, Altach