, so würde'sie für den 40. Mai bestimmt. - . I ! Unseres Sieges gewiß, richteten wir de. noch 'an Herr» Oberkofler die Anfrage, ob er einen Ausgleich auf Grund cmes öffentlichen Widerrufes annehmen wolle.- Dieser Widerruf lautete: Oeffentliche Erklärung. Der gefertigte Redacteur des „Südtiroler Volks blatt' nimmt hiemit Anlaß, die in Nr. 24 des von 5 ihm redigirten Volksblattes gegen die Redacteure der „Bozner Zeitung', Herrn Götthard Ferrari und Fer dinand' Siegmünd enthaltenen ehrenrührigen Angriffe HZemit
zurückzunehmen - . Allein Herr Oberkofler ging darauf nicht ein, und so begann am 10. Mai die offen! liche Hauptverhand-! lung unter großer Theilnahme des Publikums. An wesend war Herr Anton Oberkofler und: fein Ver theidiger Herr Dr. Rapp von Kältern, ferner Herr Dr» Julius Würzer. als Vertreter der „Bozner Zeitung', Lud die Kläger Gotthard Ferrari und Ferdinand Siegmund. .Der Vorsitzende Herr L.-G^R. Römer eröffnete die Verhandlung mit dem Vorschlags, ob die beiden streitenden Parteien sich nicht aus>öhne
der- ReWyn .Ver achtung bezeigt, begeht das Verbrechen der Neligious- störuna nach §. 12L. d. deH St. G. Wer in Druckwerken die Lehren, Gebräuche oder Einrichtungen einer im^, Staate gesetzlich ännkännten Kirche oder ReligiousAeiellschaft verspottet oder herab zuwürdigen sucht, mächt sich «ach Z. 303 eines Ver gehens schuldig. ' u. Wenn es nun wahr wäre, daß die „Bozner Zei tung' ganz vom antichristlichen Geiste beseelt ist, daß lie dem Christenthume entgegenarbeite, daß sie die Katholiken auffordere
^JnMu wnen der Kirche nur Wust^ und - Unrath. finde 5 ^ so - hätte sie sich dadurch, eben kooffenbar. gegen. dea,tz^,303verganaeu. Diese Änschuldigünaen find aber enkschiedenfalsch, und darum liegt in ihnen der Thatbestand deS Vevi Lehens nach §. 487 und 493. . Der Artikel versucht zwar den Beweis dieserseüier ^ehauptllNgenz^jedoch-in-völlig-ineoncludeuter-Weife^-.geschädig^^. Er stellt zu oberst den Satz auf: „Die „Bozner Zeitung ist antichristlich' und zerlegt den Beweis n Ätyei'Sätze
-^ ^ ° . I. „Weil sie das Verhältniß des Staates zur Kirche nicht im christlichen, fondern jm rein heidnischen Sinne auffasse und'' .' ^ '' - .5 ' ^' '«' ^ ' / ,'' ^ v ^. II. weit'sie die Priester und klerikal Gesinnten höhnt And bMimpst.' ? ? . if .. ^ Den Beweis des Men SatzeE findet sie Ueiner Stelle der Nr. 57, jenen des zweiten in einer solchen der Nr. 60,ye? „Bozner,Zeitung'. .. Erstere läutet: ^ - ' „Die Ungarn kennen vor allem Andern den Staat und dann kommt die Kirche, während unsere Land- tagsmajyrität irr ersterLinie