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Südtiroler Heimat
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Page 2 of 4
Date: 01.07.1930
Physical description: 4
' über die letzten Vorgänge und verweisen auf das Buch Chamsons, das die Ansicht ausdrückt: „Südtirol , ist eine ernste, internationale Frage der Zukunft.' Auch die „Donau-Zeitung' gibt in einem ausführlichen Aufsatz: „Südtirol in Erwartung' eine ganz ähnliche Dar stellung der Lage. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Deutschen in Südtirol. Italien pflegt, seitdem es der Faschismus beherrscht, seine Verpflichtung, Minderheiten zu schützen, zu bestreiten, weil es nicht durch ein internationales Abkommen

Verpflichtung eingegangen zu fein, ihren Minderheiten aus eigener Initiativ« mittels autonomer Gesetzgebung einen besonderen Schutz gewähren. In Europa ist eine Anzhahl sprachlicher Minderheiten nicht durch internationale Verträge, sondern autonom geschützt. Zum Beispiel schützt die Schwyz ihre italienische Minder heit, ohne irgend eine Verpflichtung gegenüber Italien eingegangen zu sein, und auch im alten Oesterreich waren die Rechte der Minderheiten autonom geregelt. Diese Rege lung hat sogar gegenüber

nicht jeder Jurist', nein besser, jeder ehrliche Mann darin denn doch eine Grundlage für den Schutz der Südtiroler sehen, die Italien zum Schutze der Deutschen verpflichtet? Es ist doch klar: Jedes ernst gegebene und angenommene Versprechen bindet den Versprechenden und verpflichtet ihn zur Erfüllung. Der Unterschied zwischen Italien und jenen Staaten, welche Minderheitsabkommen unterzeichnet haben, besteht doch nur darin, daß die Einhaltung des Minderheiten- abkormnens unter die Kontrolle des Völker bundes

Rechten zu verhelfen. Italien hatte schon vor dem Beginne des Weltkrieges . Minderheiten. Seine Albertina-Verfassung gestattete diesen, den ftanzösisch sprechenden Bewohnern des Aostatales, in Ausnahmsfällen den Gebrauch der französischen Sprache sogar in der römischen Kammer. Und die in 'Rom vom 8. bis 10. April 1918 tagende Konferenz der unterdrückten österreichischen Völker schloß den sogenannten römischen Pakt und sah im Art. 7 desselben folgenden Mindest»eüew- schutz vor: „Jenen Bruchteilen

eines Volkes, welche in den Greifen eines anderen verbleiben wollen, wird das Recht auf des Schutz seiner Sprache, seiner Kultur und seiner moralischen und wirtschaftlichen Interessen zuerkannt und gewährleistet werden.' Nach Abschluß des Weltkrieges forderten einzelne M- liemsche Vereine, Patrioten und Zeitschriften den Schutz für die einverleibten sprachlichen Minderheiten. Auf dem Kongresse der Union« Jtaliana erklärte der frühere Ä-a* liemsche Minister (Sozialdemokrat) Bissolati unter allge

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Südtiroler Heimat
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Page 7 of 8
Date: 15.05.1934
Physical description: 8
den folgenden Resolutionsentwurf auf die Tagesordnung der nächsten Völkerbundversammlung zu setzen: „Im Hinblicke darauf, daß die gegenwärtig in Kraft befind! lichen Minderheitenverträge ebenso wie die Erklärungen über den internationalen Schutz der Minderheiten, die von einigen Staaten vor dem Rat abgegeben worden sind, nur einen Teil der Mitglie der des Völkerbundes binden, während andere Mitglieder des Völkerbundes von jeder juristischrn Verpflichtung nach dieser Hin sicht befreit bleiben, überzeugt

davon, daß diese Lage nur gewissen Minderheiten eine internationale Garantie gibt, dagegen andere ohne Schutz läßt, in der Erwägung, daß ein derartiger Unterschied zwischen geschützten und nichtgeschützten Minderheiten im Wider spruch mit dem Gefühl der Gleichheit und der Gerechtigkeit ist, und der Tatsache Rechnung tragend, daß die Minderheiten der Rasse, der Sprache und der Religion, die durch den gegenwärtigen Minderheitenschutz nicht gedeckt werden, sich in jedem europäischen

und außereuropäischen Lande befinden, spricht die Völkerbundver sammlung die Ueberzeugung aus, daß die gegenwärtigen Bedin gungen des internationalen Minderheitenschutzes nicht im Einklang stehen mit den grundlegenden Prinzipien der internationalen Mo ral und glaubt, daß es nötig ist, hier abzuhelfen durch den Ab schluß eines allMmeinen Abkommens über den Schutz der Minder heiten. Diese Konvention müßte allen Mitgliedern des Völker bundes dieselben Verpflichtungen anferlegen und gleichzeitig den internationalen

Schutz auf alle Minderheiten der Sprache, der Rasse und der Religion ausdehnen'. In demselben Resolutionsentwurf heißt es abschließend: „Die Versammlung beschließt zu diesem Zweck eine international.' Kon ferenz einzuberufen, an der alle Mitglieder des Völkerbundes teil- nehmL-n -eine Konferenz, die den Auftrag erhältz ein allgemeines Abkommen über den Schutz der Minderheiten auszuarbeiten. Die Versammluna bittet den Völkerbundrat. geeignete Alittel zu er weisen. um diese Konferenz bald

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Südtiroler Heimat
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Page 8 of 8
Date: 01.04.1935
Physical description: 8
ihrer nationalen Eigenart und Kultur. Dabei wies es stets auf sein eigenes Beispiel hin, das es durch den tatsächlich großzügigen Schutz der französischen Minderheit im Aostatal gab. der es den Gebrauch ihrer Sprache nicht mrr in der Schule und vor Gericht, son dern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Parlament gewährte. Im Weltkrieg führte die Pwpaganda der feind lichen Mächte gegen die angebliche nationale Unterdrü ckung seitens der Mittelmächte und für das Selbstbestiin- mnngsrecht der Völker

pflichtet hatte, da es doch die gleichen Rechte, die es früher für die eigenen Volksgenossen in fremden Staaten gefor dert hatte, nun selbst einzuräumen verpflichtet war. Nach dem für Italien glücklichen Ausgange des Welt krieges, der ihm gegen eine Million anderssprachiger Be wohner überantwortet hatte, war es naheliegend, für deren Schutz Sicherungen zu treffen, umsomehr, als gerade damals manche Staaten mit neuartigen Minderheitenschutzverträgen belastet wurden. Für deren Einhaltung hatte nach dev

aus drücklichen Bestimmung dieser Verträge der Völkerbundrat, dessen ständiges Mitglied Italien war, zu sorgen und gegen jede Verletzung oder Gefahr einer solchen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und allenfalls den ständigen in ternationalen Gerichtshof anzurufen.'') Es ist nun selbst verständlich, daß ein Staat, auch wenn dies nicht aus drücklich vertraglich festgelegt ist, seinen eigenen Minderhei ten den gleichen Schutz gewähren muß. dessen Einhaltung er von einem anderen zu verlangen

die gegnerischen Hauptmächte in ihrer Man telnote vom 2. September 1919 beruhigend, 3 ) indem sie auf die den Schutz der Minderheiten verheißenden Erklä rungen im römischen Parlament verwiesen. Zu solchen Kundgebungen in der ital. Kammer,') die mehrmals, und zwar vor und nach dieser Note crfo.gten, sahen sich der König, der Ministerpräsident, der Außen minister und einflußreiche Politiker namentlich deshalb ver anlaßt, weil die zum Minderheitenschutz vertraglich verpflich teten Staaten seine Ausdehnung

haben, den: Schutze der Minderheiten ihr besonderes Interesse zu widmen. Am 21. Septenrber 1922 nahm die Plenarversammlung des Völkerbundes, 3 ) obwohl sie auf noch weitergehende An träge Gilbert Murrays-Südafrika auf Einrichtung einer ständigen Kommission zum Schutz der Minderheiten und Walters-Estland auf Verallgemeinerung des Minderheiten schutzes nicht eingegangen war?) einstimmig, also auch mit der Stimme des italienischen Vertreters, eine Resolu tion air, in der der Wunsch cuisgedrückt wurde, datz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 2 of 8
Date: 23.11.1923
Physical description: 8
das gleiche Recht, am Genüsse öffent licher Zands. an Staats- und Gemcindebei- trägen, die zu erzieherischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken bestimmt sind, teilzu nehmen. (Italien: Durch das jüngste Schulgesetz wurden alle deutschen Schulen unseres Lan des aufgehoben: in Jugoslawien bekommen die anderssprachigen Schulen, welche bestehen müssen, sogar Staats- und andere Zuschüsse!) Internationaler Schutz der Minderheiten. Jugoslawien: Artikel II besagt, Jugoslawien stimme zu. daß alle Verfügungen

der vorausgehenden Artikel, soweit sie ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten betressen, von inter nationaler Bindung seien und unter dem Schuhe des Völkerbundes stünden. Sic dür fen ohne die Zustimmung der Mehrheit des Völkerbundrates nicht abgeändert werden. Amerika, England, Frankreich, Italien und Japan verpflichten sich, salls die Mehrheit des Völkerbundrates eine Abänderung der ^'limmmigeu siir den Minderheiten-Schutz in Jugoslawien beschließt, oder für notwen dig hält, diesem Beschlüsse

. Mir Präsektursverordnungen wird das „Problem' der Minderheiten und der an derssprachigen Kulturcntwicklung wie wei land de? gordische Knoten durchhauen. Für die Mind'heil?n in Jugoslawien garantie ren gleich fünf Großmächte >md der Völker bund.) Was sollen wir zu all dem sagen? Wir sehen ne-difch au' 5as Schicksal unserer Brü der in Jugoslawieni wir vergönnen ihnen den Schutz gerne und umfomehr, als wir immer weitere Erfahrungen aus diesem Ge biete machen- Aber unsere», Erstaunen sei Ausdruck verliehen: Für die Rechte der Min derheiten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 1 of 8
Date: 05.05.1922
Physical description: 8
politischen Eefichren dieser Zerreißung erkannten, slnmelte sich und gründete die sogenannte Lölterbvndliga, eii« private Vereinigung, veiche sich mit dem Schutz« der Minoritäten besaßt. In dieser sind alle Staaten vertre ten. Auch die abgetrennten Völker können sch ihr anschließen. Die Liga lvill im güt lichen Wege das Problem des MinÄerheits- !chuZes durch die beteiligten Staaten lösen, bereits im Jänner dieses Jahres fand eine Teziing derselben in Brüssel statt. Am 19. »M folgte die zweite in München

zur Vor bereitung eines großen Kongresses in Prag. dieser waren alle Minderheiten der «Mpäischen Staaten oertreten. Auch Süd- irzl. Vir hauen zu klagen: die Lex Eorbino SÄ Schutz den Italienern in Südtirvl, aber Klagte derselben den Deutschen: die Be- bmdlung der Optionsfragen verletzte in vie- «n Fällen natürliche Rechte der Südtiroler: »e bevorstehende Einführung der Zwei- hmchigkeit der Ortsnamen ist ein schwerer dcr Entnationalisierung: der Verkehr »Ä den Behörden in deutscher Sprache ist Midet

!-- Urkunde, welche die von 1342 bestätigt und um einige sehr wichtige Bestimmungen er weitert. Diese betreffen den Schutz der Lan desangehörigen durch die Gerichte und die Unabhängigkeit der letzteren von den Zu griffen der landessürstlichen Regiei-ung. In diesem Sinne wird da verfügt: „Wir (der Landesfürst) wollen auch in denselben unfern Landen (der Grafschaft Tirol) niemand oh ne Recht (Spruch eines Gerichtes) entweren «seines Besitzes entkleiden), noch jemand an dern gestatten, das zu tun. Wer

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