das dem Jgnaz Danner gehörige Schufterhäusl in hl. Kreuz bei Hall in Brand gesteckt, wobei das Wohnhaus sammt dem Oekonomiegebaude trotz verhältnismäßig schneller Hilfe zum größten Theile zersiört wurde. Auch das Nachbarhaus hatten die Flammen bereits ange- gnssen. Der Schaden betrug für Danuer an Reali täten 3000 st. und an Fahrnissen 1908 fl,, dem nur eine Versicherung von 1500 fl. gegenübersteht, für Klingenfchmid L50 fl. am Hause und 160 fl. au Mo- bilien, dem nur eine Versicherung von 200
Unvorsichtigkeit an. Am 3. Juni abends 7 Uhr hörte Zimmermann rufen, beim Schwaigerbauern breuue es. Als er nachschaute, sah er verdächtigen Rauch auf steigen, machte Lärui, und in der That gelang es noch, den Brand im Entstehen zu ersticken. Während dies geschah, stand Schwaiger im Hemd am Fenster seiner Schlaftammer. Die Umstände deuteten aber auf Brandlegung und, da Schwaiger ein ziemlich son derbares Benehmen vor, während und nach dem Brande an den Tag gelegt, so entstand der Verdacht, dass Schwaiger
der Prandleger sei, deshalb wurde verfelbe verhaftet. Alsbald gestand auch Schwaiger ein, den Brand an seinem Hause gelegt zu haben. Auf dies hin lenkte sich auch der Verdacht, am «chuster- häuSl den Brand gestiftet zu haben, auf ihn und auch dies gestand er ein Befragt um die Motive zu einem so verabschennngSwürdigen Verbrechen, gab er Krän kung wegen augeblich unverschuldeter Stellung unter Curatel und al« unmittelbare Ursache den Umstand an, dass ihm seine Frau 10 kr. zu geben verweigerte. Heute gesteht
er die Brandlegung, behauptet jedoch, er wisse nicht, warum er den Brand gelegt habe. Sämmtliche Zeugen sagen im Sinne der Anklage aus, namentlich die beiden Gendarmerie-Postenführer Lu descher und Herzog, welche die ersten Erhebungen pflogen. Am Schlüsse des Beweisverfahrens stellt der Vertheidiger, Dr. Freund, auf Grund des Vor lebens, Benehmens des Angeklagten in der Untersuchung und währeno der Verhandlung, der er anscheinend ganz theilnahmSloS folgte, den Antrag, auf Unter suchung deS Geisteszustandes