, daß die Wirklichkeit jeden Bericht, jeden Brief und jedes Borftellungsoermögen übersteigt. Aber jedermann muß sich dar über im klaren sein, daß es schon di« näch ste Nacht fein kann, die Ihn In die vor derste Front des Bombenkrieges rückt. Daraus ergibt sich eine klare Pflicht: vor K selbst und der Gemeinschaft so vor- eitet zu sein, daß «in brennendes Haus oder «ln verschütteter Keller keine neue und überraschende, sondern ein« hundert mal durchdachte und längst erwartete Lage schafft. Die privaten Berichte
- oder Reihenhäuser, um enge Gassen oder breite Straßen handelt. Vorsorgen Die Vorsorge beginnt mit möglichst weitgehender Sicherung des Besitzes. Dinge, hie letzt entbehrlich, nach einem Totalschaden aber unentbehrlich sind, sol len in weniger gefährdete Gebiete zur Aufbewahrung geschickt werden. Sie auf die Nachbarschaft zu verteilen, hat bei der immer bestehenden Gefahr von Flächen bränden wenig Sinn. Man soll nicht die Keller mit Möbeln und anderen Gegenständen überfüllen. Dies wäre eine falsche
, unter Umständen sogar sehr gefährliche Vorsorge, zumal oei Häusern mit nur ein oder zwei Ge- » en, überhaupt bei leicht gebauten ern, weil die Gefahr besteht, daß eine Phosphorbombe bis in den Keller durchschlagen kann und hier eine Nah rung finden würde, die dem Zeitungs- papier beim Anzünden eines Ofens gleicht. An Möbeln, Teppichen, überhaupt Hausrat aller Art soll man Zettel mit der genauen Anschrift des Besitzers anbrin gen, damit sich diese Gegenstände bei plötzlichen und umfangreichen Räumun gen
nachher wieder leicht herausfinden lassen. Der Luftschutzkeller Frauen und Kinder gehören in den Keller, ein für allemal. Die Einwendun gen gegen den Aufenthalt im Luftschutz keller kennen wir: bei Sprengbomben die Gefahr der Verschüttung, die Gefahr der Erstickung an Kalkstaub, bei hinzukom- mendem Feuer die Gefahr des Hitzetodes — das kennen wir. Aber diesen Gefahren steht der Schutz gegenüber, den ein ord nungsgemäß eingerichteter Keller bietet. Oder wollte einer behaupten, der Voll treffer
, der den Keller verschüttet, ließe ihn ungeschoren»' wenn er im zweiten Stock am Fenster stünde? Jedermann muß die Fluchtwege aus dem Lutschutzraum kennen. Er muh sie so genau kennen, daß er sie auch bei spär lichster, vielleicht sogar bei keiner Be leuchtung und im Zustander höchster Auf regung wiederflndet. Die Fluchtwege muffen trümmerslcher angelegt sein und dürfen niemals mit Kisten, Geräten oder auch Lustschutzgepäck verstellt sein. Die Mauerdurchbrüche, deren Wert sich ausendfach erwiesen hat, müssen